Allgemeine Garantie-Frage zu 2.Hand/Gebrauchtware

Opteron

Semiprofi
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Beiträge
6.613
Hallo,

gilt die Garantie eigentlich auch für Gebrauchtware, die ich hier im Forum / ebay / sonstwo kaufe?

Auf der Asus-SUpport Seite steht nur, dass man für den Garantiefall die Originalrechnung bräuchte. Ich geh also mal davon aus, dass es reicht, wenn man die hat - auch wenn sie auf nen anderen Namen lautet.

Oder gibts da doch Einschränkungen? Braucht man z.B. nen Abtrittserklärung oder so?

Sorry falls die Frage schon mal gestellt wurde, aber eine Suchanfrage hier im Unterforum nach "Garantie", war nicht erfolgreich.

Danke fürs Antworten,

Alex
 
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Hallo Opteron,
wenn es nur um die Garantie geht ist uns das erstmal egal. Bei der Gewährleistung sieht es anders aus weil da der Händler die Regeln "macht". Häufig geben die die Gewährleistung nur an den Erstkäufer.

Die Rechnung ist natürlich wichtig zu haben. Das heißt man sollte sich dann zumindest eine Kopie geben lassen.

Gruß
Doktor
 
Hallo ok Danke :)

Noch ein bisschen umformuliert:
Falls sich der Händler querstellt, könnte man also die 24 Monate Händler-Gewährleistung "absitzen", bis man dann die 36 Monate (oder 60 Monate bei Sabertooth Produkten) Monate Asus-Garantiezeit kommt, und sich dann an Asus richten, oder?

Irgendwie kurios, aber sowas dachte ich mir schon, deswegen hab ich nachgefragt ;-)

Nochmals Danke

Alex
 
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