Hallo Zusammen,
habe mich gerade gefragt ob die Widerspruch-Regelung des Fernabsatzgesetzes auch bei DSL-Verträgen gültig ist?
Ich habe nämlich einen neuen 16.000-Flat-Vertag bei 1&1 zum 01.12.2008 abgeschlossen.
Der Termin wurde auch per Mail von 1&1 bestätigt.
Ich habe aber bis heute noch keine Anschluss und keine klare Aussage von 1&1 wann es denn freigeschaltet wird.
Einzig die Hardware = Fritzbox wurde geliefert, sonst nichts.
Kann ich mich auf das Widerrufsrecht nach § 361a berufen und den Vertrag innerhalb der 14 Tage kündigen?
Es sind ja noch keine Leistungen bis auf die Hardwarelieferung erbracht worden.
Gruss
Jupiter
habe mich gerade gefragt ob die Widerspruch-Regelung des Fernabsatzgesetzes auch bei DSL-Verträgen gültig ist?
Ich habe nämlich einen neuen 16.000-Flat-Vertag bei 1&1 zum 01.12.2008 abgeschlossen.
Der Termin wurde auch per Mail von 1&1 bestätigt.
Ich habe aber bis heute noch keine Anschluss und keine klare Aussage von 1&1 wann es denn freigeschaltet wird.
Einzig die Hardware = Fritzbox wurde geliefert, sonst nichts.
Kann ich mich auf das Widerrufsrecht nach § 361a berufen und den Vertrag innerhalb der 14 Tage kündigen?
Es sind ja noch keine Leistungen bis auf die Hardwarelieferung erbracht worden.
Gruss
Jupiter