habt ihr erfahrungen mit prozessor umtausch?

AMD Freak

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hallo leute,

ich habe mit meinem kollegen ein prozessor gekauft (3000 Venice) und habe zuhause festgestellt das die headtpipe dunkler ist als bei meiner cpu. sah so aus als ob es vorher benutzt war.als wir nach 3 stunden wieder im computerladen waren und den prozessor umtauschen wollten, nimmt der verkäufer unseren prozessor nicht an da es bestimmte regeln gibt das wir das vorher kontrollieren sollten, obwohl wir es noch nicht im mainboard eingebaut hatten.

Nun die frage dürfen die sowas machen oder habt ihr andere Erfahrungen mit Umtausch?

Danke im vorraus
 
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wenn es eine boxed cpu ist könntest glück haben mit dem umtausch bei tray cpus hat man da so gut wie nie erfolg weil man die wenn man sie kauft genau anschauen soll...
 
Wenn du nachweisen kannst dass da was nicht stimmt, bzw. die CPU schon mal benutzt war, dann kannste eigentlich drauf bestehen einen neuen zu bekommen!
 
OliverM84 schrieb:
Wenn du nachweisen kannst dass da was nicht stimmt, bzw. die CPU schon mal benutzt war, dann kannste eigentlich drauf bestehen einen neuen zu bekommen!


Das würde ja dann bedeuten. dass alle Ware die die Online-Händler innerhalb der 14-Tage Rückgaberecht zuückerhalten,
dann nur noch als Gebrauchtware mit erheblichen Wertverlust abzusetzen sind.

Also etwas Nachdenken bevor man sowas sagt ....


Wenn du im Laden die CPU gekauft hast und sie hat keinen Schaden dann muss der Händler die nicht zurücknehmen.

So ist das Gesetz, alles andere wäre Kulanz.

Beim Kauf hattest du übrigens die Möglichkeit die Ware in Augenschein zu nehmen und auf das optische Erscheinungsbild zu achten.
Tust du das nicht, dann darfst dich hinterher nicht beschweren ...

Sollte ein echter Mangel an der CPU sein, ist auch kein Umtausch möglich sondern Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung.

CB






EDIT:

2 Threads zum selben Thema suxt gewaltig
sowas macht man einfach nicht ...

http://www.forumdeluxx.de/forum/showthread.php?p=2156711
 
Zuletzt bearbeitet:
Geh nochmals hin und lass dir einen anderen zum Vergleich zeigen.
Die IHS der CPUs müssen ja nicht alle den gleichen Glanzgrad haben :rolleyes:

Trotzdem wäre der Umtausch nur aus Kulanz möglich, ein "Recht" hast du wie oben erwähnt leider nicht.
 
Seht Ihr das ist das leidige Thema AMD.
Ich hatte früher zu Athlon XP 2000 Zeiten noch AMD. Wie schnell ist da mal was vom DIE abgebrochen etc.
War die Garantie natürlich hinüber logischerweise.
Einmal hatten wir ein Board vom Kumpel getestet, das hatte wohl zu viel Spannung abgegeben und hat die CPU gleich geschrottet. DIE war heile. Im laden sagte man uns, das könne nicht sein und der Chef wollte persönlich nach Ecken schauen, wo er aber keine Fehler fand. Er musste also umtauschen :-)

Jetzt habe ich Intel. Da kann nichts abbrechen, da er eine grosse Fläche hat.
Wie das heute bei AMD ist weiss ich nicht, weil ich mich nicht mehr für interessiere/interessiert habe.
Bei Intel war der Boxed Lüfter mal zu laut, da wurde mir innerhalb 3 Tagen ein Paket aus Dublin geschickt mit einem neuen Kühler. Das nenne ich mal Service.

Ausserdem wird Intel ja immer boxed geliefert, man würde ja nicht sagen das man nen anderen Kühler genommen hat oder?
Früher beim Athlonkauf musste man imme runterschreiben, dass alle Ecken dran waren
 
Hm Leute.. Genau so einen Fall hatte ich vor 1 Monat mit meinem Ram. Ich habe es bestellt, ausgepackt und eingebaut und es lief nicht in meinem PC, DAS RAM an sich HATTE KEINEN DEFEKT, aber in meinem Rechner lief es nicht und man hat 14 Tage Umtauschrecht in egal welchem Fall und es ist verdammt scheiss egal was die AGBs eines Shops sagen, denn es ist so im BGS verankert. Ich also zum Anwalt und ettliche Verbraucherschutzzentralen angerufen... Und siehe da, Brief vom Anwalt mit Drohung auf Anzeige, wegen Gesetzesmissbrauch und Betruges und schon ist das Geld da.
Fakt ist: Innerhalb der 14 Tage Umtauschrecht, DARF MAN ALLES, egal ob ausgepackt, gebraucht oder sonst was, Umtauschen!

Also geh hin und sag du willst nen neuen oder Geld zurück, wenn sies net machen dann Anwalt. Ganz einfach. Du gewinnst zu 100% und dann darf der Laden die Gerichtskosten zahlen ;) Oder ruf die Verbraucherschutzzentrale deines Bundeslandes an, die bestätigen dir meine Worte ;)

Und die AGBs, wenn sie darauf verweisen, sind gesetzeswidrig, wenn sie dem widersprechen ;) In 14 Tagen kann man definitiv alles umtauschen und hat das Recht auf VOLLE Rückerstattung.. 100% des Kaufpreises ;) Die wenigsten kennen ihre Rechte und lassen sich leicht unterkriegen, aber bei 350 Euro wars mir doch zu dumm nur 70 % wiederzubekommen und es hat sich gelohnt ;) :bigok:


P.S: Deiner war net mal verbaut ==> Locker umtauschen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@FNBalu: naja h-h-e hat irgendwie recht und deshalb :maul:

und wenn man auch nur n bisschen vorsichtig mit den sachen war, dann hat man auch keine ecken abgebr.
 
Naja, tolle Rechtsberatung von dir :kotz: ... er hat die Ware aber nicht BESTELLT sondern im LADEN gekauft!

Und Fakt ist auch das ich dir als Händler einen gewissen Prozentsatz vom Warenwert abziehen kann wenn ich sehe das er benutzt worden ist ... Da hilft dann auch der beste Anwalt nichts :fresse:
 
Jaja ich soll die Fresse halten. Na gut dann tu ich das jetzt

Wollte doch nur mal kundtun, dass ich früher auch mal Probs hatte auch ohne abgebrochenen Ecken. Ich selbe rhatte es nie abgebrochen, da ich meine sowas einbauen zu können. Aber ich kenne genug.
 
Mööp Mööp.

§355 BGB steht das mit Widerruf aber irgendwo steht da nochwas. (zumindest errinere ich mich ganz schwach an etwas :fresse: )

Habs (das meinte ich):

"Beim Abschluss bestimmter Verträge, z.B. von Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB) (Internetbestellung / Telefonbestellung usw. ), Haustürgeschäften (§ 312 BGB) (bsw. Staubsaugervertreter o.ä.), Teilzeit-Wohnrechteverträgen (sog. Time-Sharing-Verträge, § 481 BGB) und Verbraucherdarlehnsverträgen (§§ 491 ff. BGB) räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB ein."

Er hat kein Widerrufsrecht weil das nicht unter den bestimmten Verträgen fällt.
Das Rote ist von mir eingesetzt zur Verdeutlichung.


@h-h-e
Wenn Gebrauchsspuren oder ein Defekt vom Gerät vorliegt jup.
Ansonsten nicht.
Auf jeden Fall Wertminderung gibts bei Druckerpatronen / Toner usw. bei Software gibt es soweit ich weiss kein Widerrufsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@FNBalu

Nur mal so, der A64 hat schon seit Anfang einen IHS wie der P4 :lol:

Und nun :btt:
 
FNBalu schrieb:
Wie das heute bei AMD ist weiss ich nicht, weil ich mich nicht mehr für interessiere/interessiert habe.

Deshalb auf diese Satz achten.
Ich habe jetzt nur noch Intel und bin zufrieden.
Wie gesagt jeder hat seine Vorlieben und da ich Intel habe, weiss ich nicht mehr was bei AMD passiert.
Deshalb schrieb ich das auch gleich so
 
WulleWuu schrieb:
Hm Leute.. Genau so einen Fall hatte ich vor 1 Monat mit meinem Ram. Ich habe es bestellt, ausgepackt und eingebaut und es lief nicht in meinem PC, DAS RAM an sich HATTE KEINEN DEFEKT, aber in meinem Rechner lief es nicht und man hat 14 Tage Umtauschrecht in egal welchem Fall und es ist verdammt scheiss egal was die AGBs eines Shops sagen, denn es ist so im BGS verankert. Ich also zum Anwalt und ettliche Verbraucherschutzzentralen angerufen... Und siehe da, Brief vom Anwalt mit Drohung auf Anzeige, wegen Gesetzesmissbrauch und Betruges und schon ist das Geld da.
Fakt ist: Innerhalb der 14 Tage Umtauschrecht, DARF MAN ALLES, egal ob ausgepackt, gebraucht oder sonst was, Umtauschen!

Also geh hin und sag du willst nen neuen oder Geld zurück, wenn sies net machen dann Anwalt. Ganz einfach. Du gewinnst zu 100% und dann darf der Laden die Gerichtskosten zahlen ;) Oder ruf die Verbraucherschutzzentrale deines Bundeslandes an, die bestätigen dir meine Worte ;)

Und die AGBs, wenn sie darauf verweisen, sind gesetzeswidrig, wenn sie dem widersprechen ;) In 14 Tagen kann man definitiv alles umtauschen und hat das Recht auf VOLLE Rückerstattung.. 100% des Kaufpreises ;) Die wenigsten kennen ihre Rechte und lassen sich leicht unterkriegen, aber bei 350 Euro wars mir doch zu dumm nur 70 % wiederzubekommen und es hat sich gelohnt ;) :bigok:


P.S: Deiner war net mal verbaut ==> Locker umtauschen ;)

hehe jo genau locker umtauschen bei nem LADENKAUF ist klar ;)
Du redest vom Fernabsatzgesetz und da wäre das möglich er hats aber in einem Laden gekauft also muss der das nicht zurück nehmen.
 
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