HAllo,
bin heute zu Game Stop gegang um mich zu erkundigen wie es mit dem Umtasuch Status meiner PS3 voran geht.
Der Verkäufer meinte das ich noch ungefähr 3 Wochen warten müsse.
DAs LAufwerk dieser besagten PS3 ist kaputt gegangen.
Das KAufdatum ist vom 07.04.07.
Also liege ich in der Gewährleistung.
Der Verkäufer meinte die Sony PS3 sollte wahrscheinlich von Sony gegen eine Neue 80 Gb version eingetauscht werden.
Da ich aber 599€ für die Konsole gezahlt habe, möchte ich das nicht.
Nach der Frage des VErkäufer´s Wieso ?
Antwortete ich das die 80 GB Version keine Abwärtskompatibilität hat.
Worauf der Verkäufer meinte das das nicht stimmen würde.
MAn könnte mit der PS3 80 GB VErsion auch PS2 spiele spielen.
Was anshceinend gelogen war.(Habe es bei einem Kumpel getestet)
Kann ich auf eine reparierte 60 GB Version pochen?. (steht ja im KAufvertrag)
oder
KAnn ich auf eine 80 GB Version pochen + Ausgleichszahlung.
Das Nacherfüllungsgesetz sagt ja :
"Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz."
Da die Reparatur ausgeschlossen werden kann (da Sony keine Kosnolen mehr repariert.) könnte ich doch vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen oder ?
bin heute zu Game Stop gegang um mich zu erkundigen wie es mit dem Umtasuch Status meiner PS3 voran geht.
Der Verkäufer meinte das ich noch ungefähr 3 Wochen warten müsse.
DAs LAufwerk dieser besagten PS3 ist kaputt gegangen.
Das KAufdatum ist vom 07.04.07.
Also liege ich in der Gewährleistung.
Der Verkäufer meinte die Sony PS3 sollte wahrscheinlich von Sony gegen eine Neue 80 Gb version eingetauscht werden.
Da ich aber 599€ für die Konsole gezahlt habe, möchte ich das nicht.
Nach der Frage des VErkäufer´s Wieso ?
Antwortete ich das die 80 GB Version keine Abwärtskompatibilität hat.
Worauf der Verkäufer meinte das das nicht stimmen würde.
MAn könnte mit der PS3 80 GB VErsion auch PS2 spiele spielen.
Was anshceinend gelogen war.(Habe es bei einem Kumpel getestet)
Kann ich auf eine reparierte 60 GB Version pochen?. (steht ja im KAufvertrag)
oder
KAnn ich auf eine 80 GB Version pochen + Ausgleichszahlung.
Das Nacherfüllungsgesetz sagt ja :
"Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz."
Da die Reparatur ausgeschlossen werden kann (da Sony keine Kosnolen mehr repariert.) könnte ich doch vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen oder ?