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Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizministerium zweifelt am eigenen Entwurf

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Bundesjustizministerium zweifelt am eigenen Entwurf
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Der noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung abgenickte Gesetzesentwurf für die neue Vorratsdatenspeicherung könnte nach Auffassung des Bundesjustizministeriums doch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs verletzen. Dies meldet der Spiegel unter Berufung auf interne Dokumente des Ministeriums.

In diesen heißt es, dass die Luxemburger Richter im April vergangenen Jahres so wenig Spielraum gelassen hätten, dass lediglich „eine Art anlassbezogener“ Datensicherung möglich wäre. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht jedoch eine generelle Überwachung vor, einen konkreten Anlass muss es nicht geben. Dabei hatte der Europäische Gerichtshof klar formuliert, dass ein derart schwerer Eingriff in die Privatsphäre im Verhältnis zum Zweck stehen und auf das absolut Notwendige reduziert werden müsse. Dazu gehört beispielsweise der konkrete Verdacht auf eine bevorstehende Bedrohung.

Bundesjustizminister Maas soll seit Wochen über die Zweifel am Entwurf informiert sein

Bundesjustizminister Maas soll seit Wochen über die Zweifel am Entwurf informiert sein

Über die Einschätzung der eigenen Mitarbeiter soll Bundesjustizminister Maas bereits vor Wochen mehrfach hingewiesen worden sein. Dennoch verteidigte der SPD-Politiker den Entwurf zuletzt immer noch, was ihm deutlich Kritik einbrachte. Auch, weil er selbst im Juni 2014 einen nationalen Alleingang ohne neue EU-Richtlinie vehement ablehnte. Hält die Bundesregierung dennoch am Entwurf fest und bestätigen sich die Zweifel, dürfte das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht oder vom Europäischen Gerichtshof kassiert werden. Entsprechende Klagen wurden bereits von mehreren Seiten angekündigt.

Im Mai hatte Maas angekündigt, dass das geplante Gesetz dem Luxemburger Urteil standhalten werde. Unter anderem, da deutlich reduzierte Speicherfristen von zehn Wochen für Verbindungs- und vier Wochen für Standortdaten vorgesehen sind. Zudem wurde betont, dass Daten beruflicher Geheimnisträger von der Auswertung ausgenommen seien. Einen Nachweis, dass die Vorratsdatenspeicherung einen Mehrwert bietet, erbrachte die Bundesregierung aber noch immer nicht. Dieser ist Experten zufolge aber zwingend notwendig, um die Grundrechte beschneiden zu können.

Quellen und weitere Links

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