[Sammelthread] HP ProLiant G8 G1610T/G2020T/i3-3240/E3-1220Lv2 MicroServer

Exakt. Mir geht es um die CPU und nicht um die Kohle.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass kein einziger Distributor von Mindfactory die CPU nicht mehr hat. Selbst im Preisvergleich bei Heise konnte ich einen Händler finden, mal sehen wie Mindfactory reagiert.




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Und das Schlimmste ist: die Sonne kommt gerade raus und meine Frau lässt mich jetzt Beete umgraben, dabei könnte ich so schöne und sinnvolle Sachen machen

Enten füttern?! :banana: :rofl:

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Exakt. Mir geht es um die CPU und nicht um die Kohle.

Das ist nun ein Problem! Denn diese CPU/der Sockeltyp ist bekannterweise seit Jahren "End of life" ... d.h. man darf nur noch mit Einzelstücke/Rest- & Sonderposten rechnen. Da kann man Mindfactory nicht für einen Ersatz verpflichten.
 
Enten füttern?! :banana: :rofl:

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Das ist nun ein Problem! Denn diese CPU/der Sockeltyp ist bekannterweise seit Jahren "End of life" ... d.h. man darf nur noch mit Einzelstücke/Rest- & Sonderposten rechnen. Da kann man Mindfactory nicht für einen Ersatz verpflichten.

Hi,
ja und exakt da bin ich mir nicht sicher.

§ 439 Abs. 3 BGB:
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Da Frage ist nun, ob eine Alternativbeschaffung für einen Händler wie Mindfactory "unverhältnismäßig" ist.
Wenn der Prozessor für 215 EUR im Netz gehandelt wird, dann zahlt Mindfactory dafür ca. 180 EUR - also teurer als mein Kaufpreis.

Ob das nun unverhältnismäßig hohe Kosten sind?
In meinen Augen nein.

Ich werde weiter berichten.
 
Viel Glück. Aber ich würde nicht damit rechnen, dass Du auf diesem Weg zu einer CPU kommst.
 
Exakt. Mir geht es um die CPU und nicht um die Kohle.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass kein einziger Distributor von Mindfactory die CPU nicht mehr hat. Selbst im Preisvergleich bei Heise konnte ich einen Händler finden, mal sehen wie Mindfactory reagiert.




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Einer der wenigen Wege wäre wohl gewesen das ganze über die Garantie von Intel abzuwickeln.
Hatte den Spaß auch schon bei defekt geliefertem bzw. fehlerhaftem Sockel und der Händler erstattet einfach nur das Geld statt das Mainboard beim Hersteller tauschen zu lassen wie auf dem Rücksendeformular gewünscht ...
 
Hi,

ja, das scheint leider üblich zu sein.
Lobend kann man an der Stelle aber den Intel Support erwähnen.
Ich habe am Freitag ein Ticket aufgemacht, dass ich Freitag auch direkt wieder zu machen lassen konnte (Tray CPU).

Dort ging man aber wirklich detailliert auf den Sachverhalt ein (Kreuztest etc.).

Gruß,
Moritz
 
Die CPU war aber wie beschrieben defekt - leider.

Nun hat Mindfactory mir mitgeteilt, dass man mir den Kaufwert i.H.v. 145 EUR gutschreiben werde.
Das ist aber nicht mein Ansinnen. Ich möchte ja eine intakte CPU zum vereinbarten Kaufpreis - so wurde auch ein Kaufvertrag geschlossen.

Das hört sich so an als hättest du einen als Defekt deklarierten Artikel bestellt und möchtest dafür nun einen funktionierenden. Anders kann man im rechtlichen Ansinnen deine Formulierung nicht verstehen, somit bezieht sich das Angebot der Gutschrift einzig und alleine auf das Fernabsatzgesetz - der Kunde kann binnen 14 Tagen ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

Sollte sich dein "wie beschrieben defekt" auf ein vorheriges Posting im Forum (oder anderer Stelle) beziehen sollte dies deutlich herausgestellt werden.

Wenn es sich bei der Ware um Neuware handelt und es anderswo Neuware gibt muss man sich um die Verhältnismäßigkeit streiten, ein Rechtsstreit kostet nur Zeit und Nerven: am Ende hast du deshalb noch lange keine CPU in der Hand.

Was du machen kannst, sofern du denn Neuware bestellt hat (bei Gebrauchtware gibt es nie Ersatz, das ist rechtlich nicht vorgesehen): du kaufst woanders den entsprechenden Prozessor, mahnst an das du nun woanders wegen Nichtlieferung die CPU kaufen musstest und das die Differenz doch bitte von Mindfactory übernommen wird. Das hat zur Folge das Mindfactory nie wieder mit dir einen Vertrag eingehen wird (das müssen sie nicht, es gilt die Vertragsfreiheit) und das du im Zweifel wegen den 70€ vor Gericht musst. Kosten wird das Verfahren einige produzieren, ob deine Rechtsschutzversicherung die Sache übernimmt ist fraglich. Hast du keine Versicherung darfst du alle Kosten vor finanzieren, alleine die Pauschalen für den Schriftverkehr übersteigen den Streitwert, von daher musst du echt einen Anwalt finden der da echt Lust drauf hat.

Akzeptiere die Gutschrift, kauf woanders und halte dir somit die Türen zu allen Händlern offen, alles andere bringt unterm Strich: nichts.

Dies stellt keine rechtsverbindliche Beratung dar, lediglich meine Auffassung vom geschilderten Vorfall.
PS: warum ein Händler einen defekten Prozessor verkaufen sollte? Vielleicht findet es jemand schön und will ihn sich an die Wand kleben: möglich ist es durchaus!
 
PS: warum ein Händler einen defekten Prozessor verkaufen sollte?

Bei gängigen Ware gebe ich euch absolut recht.

Der Haken hier ist aber, das muss man Mindfactory zugutehalten, dass dieser Prozessor als Einzelstück/Rest- bzw. Sonderposten anzusehen ist! CPU-Serien des Sockels 1155 sind seit Ende 2012 "End of life". Wie in weit man nun eine Differenz bei Ersatzkauf durchsetzen kann weiß ich nicht. Die Option bei Intel ein Ticket zu öffnen würde ich ausprobieren, sofern die CPU als "neu" verkauft wurde.

Was macht eigentlich HPE, wenn einer ihrer CPU`s im neu verkauften Microserver schlapp macht? Ich vermute, dass HPE noch so einige auf Halde hat.
 
Die Ware sollte auch als Gebrauchtware deklariert werden, weil Neuware bedarf das die Ware noch produziert wird, alles andere ist "neuwertig."

Somit handelt Mindfactory auch völlig rechtsgültig, Gebrauchtware ist von Ersatzlieferungen ausgeschlossen, daher die Frage ob es als Neuware verkauft wurde, dann könnte man wenn woanders auch noch Neuware angeboten wird daraus etwas drehen. Wobei dann spätestens das Gericht den Term Neuware kippen müsste, da es nach Vorschrift eben keine sein kann und somit das Kartenhaus in sich zusammenfällt.

Ich habe leider ein wenig das Gefühl und das ist nur mein subjektiver Eindruck man versucht nun möglichst günstig an eine CPU zu kommen auch wenn man sich dafür weit aus dem Fenster lehnen muss.

Mir würde die Frage nach Rechtsnormen nicht kommen: die CPU ist defekt, somit ist der Vertrag hinfällig und man muss in den sauren Apfel beißen und nochmal 70€ in die Hand nehmen, ist es das einem nicht wert: dann lohnt ein Streit vor Gericht auch nicht.

Es gibt hier nur ganz eindeutig eine Partei, die auf Dauer verlieren kann und das ist der User der die Gutschrift nicht akzeptieren mag.

Sollte der Händler nun eine weitere CPU gleicher Bauart anbieten, so könnte man darüber argumentieren ansonsten ist hier jedoch nichts wo man ansetzen sollte ohne sich nicht die Finger zu verbrennen.
 
Hallo,

erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung.
Ich werde wegen dem geringen Wert keinen "Ralles" machen, aber ich finde es halt doof, wenn man auf dem RMA Formular "Austausch" ankreuzt und dann eine Gutschrift bekommt.

Um ein bisschen Klarheit zu schaffen:
Der Prozessor wurde nicht als "Gebrauchtware" deklariert sondern es handelte sich um ein normales Angebot, in dem aber auch das Wort "Neuware" nicht explizit stand.
Das Angebot lief bei Mindfactory unter dem Begriff "Mindstar". Bei einem Händler gehe ich aber von Neuware aus, solange nicht anders deklariert.

Den Vorwurf, dass ich nun möglichst preiswert an eine günstige CPU kommen will - "naja".
Das Angebot von Mindfactory war schon sehr gut, gar keine Frage. Aber nicht ich habe den Preis in den Onlineshop eingetragen sondern Mindfactory.
Mir hat der Preis zugesagt und ich habe auf "Bestellen" geklickt. Mein Ansinnen ist es deswegen im Moment auch, die CPU zu erhalten, sonst hätte ich den Vertrag ja logischerweise nicht geschlossen.

Mir wäre es auch 100x mal lieber, wenn die CPU im Server werkeln würde und ich die Rennerei nicht hätte.
Das Mindfactory aber sofort sagt "nicht mehr im Bestand da EOL" - das finde ich etwas zu einfach.
 
Um ein bisschen Klarheit zu schaffen:
Der Prozessor wurde nicht als "Gebrauchtware" deklariert sondern es handelte sich um ein normales Angebot, in dem aber auch das Wort "Neuware" nicht explizit stand.
Das Angebot lief bei Mindfactory unter dem Begriff "Mindstar". Bei einem Händler gehe ich aber von Neuware aus, solange nicht anders deklariert.

So und nun das Zitat von der Webseite:
Info zum MindStar

Informationen zum MindStar:
Da es sich bei diesen Angeboten um Aktionsartikel und Einzelstücke handelt, kann es vorkommen, dass ein Artikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Wir geben deshalb keine Liefergarantie. Es gilt: Nur solange Vorrat reicht. Weitere Informationen zu unserem MindStar finden Sie am unteren Ende dieser Seite.

Also für mich steht dort recht deutlich das es sich dabei durchaus auch um Einzelstücke handeln kann. Somit ist es dann auch verständlich das der Händler sagt "wenn er kaputt ist, dann können wir ihn nicht tauschen, wir haben nichts mehr im Lager."

Beiß also in den sauren Apfel oder bleib bei dem Prozessor den du aktuell hast. Der Preis diente einzig dazu den Altbestand endlich aus den Regalen zu bekommen, das sie dir unkompliziert eine Gutschrift anbieten ist durchaus gut, ich kenne Händler die würden erst anzweifeln ob man die CPU nicht selber beschädigt hat.

Da für niemanden von uns der genaue Wortlaut einsehbar ist und genau der ist Vertragsgegenstand, ist es somit schwer zu beurteilen ob man sich darauf berufen könnte das ja jemand anderes den Prozessor im Angebot hat, denn ob der Verkäufer den Schaden am Gegenstand zu vertreten hat - fraglich. Eher wird dir unterstellt du hättest den Prozessor durch unsachgemäßen Umgang beschädigt.
 
Die Ware sollte auch als Gebrauchtware deklariert werden, weil Neuware bedarf das die Ware noch produziert wird, alles andere ist "neuwertig."

Interessante Theorie! Dann darf man also nur Dinge als Neu verkaufen die noch Produziert werden? Und wie weise ich das nach? Sind jetzt unbenutzte Gegenstände in eingeschweißter Verpackung nur noch neuwertig wenn sie nicht mehr hergestellt werden?

Du merkst wie absurd deine Ausführung dazu ist.

Rechtlich ist hier der Händler eigentlich erst mal in der Sachmängelhaftung wenn man nicht sagt man will ihn wegen Defektes zurückgeben.

Also für mich steht dort recht deutlich das es sich dabei durchaus auch um Einzelstücke handeln kann. Somit ist es dann auch verständlich das der Händler sagt "wenn er kaputt ist, dann können wir ihn nicht tauschen, wir haben nichts mehr im Lager."

Ein Restposten oder Einzelstück ist nicht automatisch gebraucht oder neuwertig. Wenn die Garantie über einen Händler abgewickelt werden muss hat der Händler diesen auch nicht automatisch vorrätig und tauscht diesen aus sondern schickt ihn für den Kunden ein und wenn ein Ersatzartikel zurück kommt oder der der Hersteller diesen nicht reparieren kann wird das eigentlich auch so kommuniziert. Hier verlangt ja eigentlich auch keiner das der Händler den Gegenstand bei sich tauscht sondern das er hin beim Hersteller ersetzen lässt. In letzter Zeit ist es aber Mode geworden einfach nur das Geld zu erstatten.

Eher wird dir unterstellt du hättest den Prozessor durch unsachgemäßen Umgang beschädigt.
Das wäre aber erst ein mal vom Händler nachzuweisen! Du weißt schon die ersten 6 Monate und Gewährleistung und so ;)

Das ist zumindest meine Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurze Frage zwischendurch: Ein Xeon 1290 Sockel 1155 passt doch, oder?

Die sehr hohe TDP mal außen vor gelassen...?


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Scheint die Intel Q1VT Version zu sein... Ist natürlich recht hungrig, das Teil...


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dann pass auf dass der nicht dauerhaft thermal-throttled und dann am ende langsamer als der celeron ist ;-)
ansonsten ist das wohl das dickste ding was im würfel laufen solte !!!
 
Naja, die Temperatur entsteht ja erst bei Last, es sei denn die haben in der V1 irgendetwas ganz anders gemacht...

Kühlen will ich mit dem Noctua NH9Li temperaturgesteuert, idealerweise über eine kleinen Controller oder einen Arduino.


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Du merkst wie absurd deine Ausführung dazu ist.

Deine Meinung sei dir unbenommen, nehmen wir mal ein Beispiel aus einem anderen Bereich:
Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als neu klassifiziert, wenn:

nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;
er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);
er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;
das Modell noch unverändert hergestellt wird.

Ob sich dies auf einen Prozessor übertragen lässt? Könnte man nun prüfen, mit Einzelnormen hantieren etc.

Da Nieter jedoch sagt das er bei Intel ein Ticket wegen einer Tray CPU eröffnet hat könnte man davon ausgehen das sich dies auf den betroffenen Rechenkern bezieht und demnach kam die CPU ohne Garantie daher. Also auch kein Tausch über Intel, wenn man das beim Rücksende-Formular ankreuzt ist das schön, aber schlicht nicht möglich: bei einem EOL-Produkt wird die Chance noch bedeutend geringer als sie vorher schon ist.

Die Beweilast-Umkehr ist mir durchaus bekannt, da könnte der Händler jedoch bei einer Tray-CPU schnell ein Prüfbericht aus dem Hut zaubern und schon steht man doof da. Es geht ja nur um das was im Alltag möglich ist. Hier wurde jedoch wie es scheint schnell und unkompliziert eine Gutschrift angeboten und das liegt auch durchaus im Rahmen dessen was man in der Situation erwarten darf. Nicht mehr und nicht weniger.
 
Ähm, nur zum Verständnis:

Ein Produkt/eine Ware darf durchaus als Neuware verkauft werden, obwohl sie nicht mehr produziert wird. Es gibt hier aber keine fixen Zeitspanne, ab wann sie als neuwertig bzw. gebraucht verkauft werden müssen. Ein Beispiel für ein "Lagerschaden" wären Öle zu nennen, deren Bestandteile sich absetzen können und sie so "minderwertiger" werden. Dies trifft aber bei einem Prozessor nicht (wohl erst nach sehr, sehr langer Zeit) zu!

Auch muß man abwägen zwischen Rechtssprechung und Rechtspraxis: Die Gutschrift oder wenn gewünscht Rückzahlung ist m.E. nach das "optimalste" Ergebnis für beide Seiten.
 
Hallo
ich will meinen Microserver wegen Plexmedia und vms ein wenig aufpimpen und ihm eine neue CPU ohne GPU (braucht man ja Dank Ilo nicht) gönnen.

Was würdet ihr empfehlen?

gruß

dippes
 
Ganz ehrlich: Nen neuen Server. Die CPUs bekommst Du kaum noch, wenn zu recht teuren Preisen und insgesamt ist die Plattform so alt, dass m.E. man besser in was aktuelleres investiert. Aber nur meine 2 Cent.
 
Mal eine kurze Frage:

Wieviel RAM würdet ihr einer VM unter ESXi geben:

- Ubuntu Server 16.04 LTS nur für Asterisk - so gut wie keine Last, ist nur dafür da, einige Telefonie-Funktionen, die in der Fritzbox fehlen, hinzuzufügen

Reichen da 512 MB?
 
Wieviel RAM würdet ihr einer VM unter ESXi geben: - Ubuntu Server 16.04 LTS nur für Asterisk - so gut wie keine Last, ist nur dafür da, einige Telefonie-Funktionen, die in der Fritzbox fehlen, hinzuzufügen Reichen da 512 MB?

Ich weise Linux-VM`s immer 512 MB zu, was bei niedriger Auslastung ausreicht, allerdings weiß ich nicht wieviel Arbeitsspeicher "Telefonie" beansprucht. Die Linux-VM mit OMV, welche testweise drei Streams bewerkstelligt habe ich 2 GB zugewiesen.
 
Hallo Zusammen,

kurze Frage:
Ich habe aktuell 3 x 3,5 Zoll HDDs (eine per Kabel am ODD) und will den 4ten Slot frei behalten. 2 SSDs hab ich oben reingelegt und beide an die Sata3 Ports angeschlossen.
Ich möchte jetzt ein wenig erweitern. Ziel sollen die 3 HDDs vorne (1 frei lassen) und 4 SSDs sein. Die SSDs sollen 1x Raid 0 und 1x Raid1 sein.
Auf dem Raid 0 soll dann der Server 2012 R2 installiert werden. Der Raid1 dient als Cache für Storage Spaces.

So.. Nun mein Problem bzw. meine Frage.
Ich habe die 4 HDDs am B120i und nutze nur das Windows-Software-Raid. Die SSDs will ich aber auch über den B120i "raiden". Werden die Platten von eine HBA durchgeschliffen an den B120i?
Das Softwareraid der HDDs und des SSD-Raid1 ist ja unter Windows kein Problem. Lediglich das SSD-Raid0 auf dem Windows installiert werden soll macht mir Probleme.
 
Ich habe die 4 HDDs am B120i und nutze nur das Windows-Software-Raid. Die SSDs will ich aber auch über den B120i "raiden". Werden die Platten von eine HBA durchgeschliffen an den B120i?
Das Softwareraid der HDDs und des SSD-Raid1 ist ja unter Windows kein Problem. Lediglich das SSD-Raid0 auf dem Windows installiert werden soll macht mir Probleme.

Der B120i verwaltet nur vier Geräte, nicht mehr. Wenn du nun weitere Geräte anstöpseln willst, dann benötigst du einen weiteren Controller, der dann ggf. dir div. RAID-Modi zur Verfügung stellt.
 
SAS Controller

Controller wie diese können aber die Platten auch einfach AHCI durchschleifen oder?

edit: Hab nochmal nachgeguckt:
B120i Up to 6 SATA drives

Hilft mir zwar auch nicht, aber jetzt ist es genau^^
 
Zuletzt bearbeitet:
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