Die CPU war aber wie beschrieben defekt - leider.
Nun hat Mindfactory mir mitgeteilt, dass man mir den Kaufwert i.H.v. 145 EUR gutschreiben werde.
Das ist aber nicht mein Ansinnen. Ich möchte ja eine intakte CPU zum vereinbarten Kaufpreis - so wurde auch ein Kaufvertrag geschlossen.
Das hört sich so an als hättest du einen als Defekt deklarierten Artikel bestellt und möchtest dafür nun einen funktionierenden. Anders kann man im rechtlichen Ansinnen deine Formulierung nicht verstehen, somit bezieht sich das Angebot der Gutschrift einzig und alleine auf das Fernabsatzgesetz - der Kunde kann binnen 14 Tagen ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Sollte sich dein "wie beschrieben defekt" auf ein vorheriges Posting im Forum (oder anderer Stelle) beziehen sollte dies deutlich herausgestellt werden.
Wenn es sich bei der Ware um Neuware handelt und es anderswo Neuware gibt muss man sich um die Verhältnismäßigkeit streiten, ein Rechtsstreit kostet nur Zeit und Nerven: am Ende hast du deshalb noch lange keine CPU in der Hand.
Was du machen kannst, sofern du denn Neuware bestellt hat (bei Gebrauchtware gibt es nie Ersatz, das ist rechtlich nicht vorgesehen): du kaufst woanders den entsprechenden Prozessor, mahnst an das du nun woanders wegen Nichtlieferung die CPU kaufen musstest und das die Differenz doch bitte von Mindfactory übernommen wird. Das hat zur Folge das Mindfactory nie wieder mit dir einen Vertrag eingehen wird (das müssen sie nicht, es gilt die Vertragsfreiheit) und das du im Zweifel wegen den 70€ vor Gericht musst. Kosten wird das Verfahren einige produzieren, ob deine Rechtsschutzversicherung die Sache übernimmt ist fraglich. Hast du keine Versicherung darfst du alle Kosten vor finanzieren, alleine die Pauschalen für den Schriftverkehr übersteigen den Streitwert, von daher musst du echt einen Anwalt finden der da echt Lust drauf hat.
Akzeptiere die Gutschrift, kauf woanders und halte dir somit die Türen zu allen Händlern offen, alles andere bringt unterm Strich: nichts.
Dies stellt keine rechtsverbindliche Beratung dar, lediglich meine Auffassung vom geschilderten Vorfall.
PS: warum ein Händler einen defekten Prozessor verkaufen sollte? Vielleicht findet es jemand schön und will ihn sich an die Wand kleben: möglich ist es durchaus!