Gabber19
Semiprofi
Thread Starter
- Mitglied seit
- 10.02.2003
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von 3dcenter :
"Normalerweise sollte in der Beziehung Hersteller zu Käufer erstens letzter der sprichwörtiche König sein und zweitens ersterer dankbar für jede Hinweise auf Verbessungsmöglichkeiten und Fehler sein. Aber es gibt hierfür auch immer wieder Gegenbeispiele, wo Hersteller sehr heftig auf Kritik reagieren und letztlich auch mit der Gerichts-Keule drohen. So geschehen im Fall eines Nutzers des easy-mod Forums, TadSStaR, welcher eine - nebenbei sehr professionelle und sachliche - Analyse der Bestandteile des Innovatek Wasserkühlungs-Korrusionsschutzmittels Innova-Protect vorgenommen und ins easy-mod Forum (Posting ist inzwischen gelöscht) gestellt hatte ...
... Innovatek bewirbt Innova-Protect nun damit, daß unter dessen Anwendung keinerlei nennenswerte Korrosion mehr auftrete. Und genau das widerlegte der Test von TadSStaR, denn dieser fand in einer chemisch einwandfreien Analyse viel zu viele Metalle in der nur einen Monat lang benutzten Kühlflüssigkeit, um von einem einwandfreien Korrosionsschutz reden zu können. Was wiederum Innovatek gar nicht gefiel und TadSStaR eine mit 1300 Euro sehr teure anwaltliche Abmahnung mitsamt Klage-Androhung über einen Streitwert von 50.000 Euro seitens Innovatek einbrachte ...
... Innovatek bringt als Grund für die Abmahnung und Klage-Androhung ein vermeintliches Haar in der Suppe vor: Und zwar wurde dem Testsystem für eine kurze Zeit von nur 2 Tagen (von 30 insgesamten) und nur zu insgesamt 5 Prozent der gesamten Kühlflüssigkeit bedingt durch den - unplanmäßigen - Verlust von Kühlflüssigkeit ein weiteres Korrosionsschutzmittel zugefügt: Gylsantin bzw. G48 von BASF. Jenes Mittel ist eigentlich für Autos gedacht, wird aber auch sehr oft bei Wasserkühlungen als Korrosionsschutzmittel verwendet, ist somit also definitiv nicht artfremd und in der chemischen Zusammensetzung vermutlich sogar sehr ähnlich zu Innova-Protect ...
... Für TadSStaR als ausgewiesenen Chemiker stellte dies kein Problem dar, da er sich diesbezüglich seiner Sache sicher war - nur für Innovatek war es eben auch ein Ansatzpunkt für die Abmahnung bzw. Klage-Androhung. Nun kann man sicherlich darüber streiten, ob dieser Test mit der Zumischung eines anderen Korrosionsschutzmittels (nur zu 5% der Menge und nur zu 7% der Zeit!) wirklich 100%ig sauber war - jedoch läßt sich dann im gleichen Atemzug mit Sicherheit auch darüber streiten, ob Innovatek hier einen normalen Anwender und Käufer unbedingt mit einer Klage-Drohung von 50.000 Euro angehen sollte ...
... Aufgrund dessen, daß der Test von TadSStaR formal gesehen nicht ganz korrekt war, ist sicherlich der Widerspruch von Innovatek verständlich, die erfolgte Abmahnung und Klage-Drohung sind jedoch eher der mehr als offensichtliche Versuch, Kritik einfach mundtot zu machen. Da in diesem speziellen Fall mit dem gefundenen Haar in der Suppe die Chancen vor Gericht jedoch nicht eindeutig zugunsten von TadSStaR ausfallen, wird sich dieser wohl notgedrungen mit Innovatek einigen und die Abmahnung unterschreiben, wie auch die anwaltlichen Abmahnungskosten blechen ...
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"Normalerweise sollte in der Beziehung Hersteller zu Käufer erstens letzter der sprichwörtiche König sein und zweitens ersterer dankbar für jede Hinweise auf Verbessungsmöglichkeiten und Fehler sein. Aber es gibt hierfür auch immer wieder Gegenbeispiele, wo Hersteller sehr heftig auf Kritik reagieren und letztlich auch mit der Gerichts-Keule drohen. So geschehen im Fall eines Nutzers des easy-mod Forums, TadSStaR, welcher eine - nebenbei sehr professionelle und sachliche - Analyse der Bestandteile des Innovatek Wasserkühlungs-Korrusionsschutzmittels Innova-Protect vorgenommen und ins easy-mod Forum (Posting ist inzwischen gelöscht) gestellt hatte ...
... Innovatek bewirbt Innova-Protect nun damit, daß unter dessen Anwendung keinerlei nennenswerte Korrosion mehr auftrete. Und genau das widerlegte der Test von TadSStaR, denn dieser fand in einer chemisch einwandfreien Analyse viel zu viele Metalle in der nur einen Monat lang benutzten Kühlflüssigkeit, um von einem einwandfreien Korrosionsschutz reden zu können. Was wiederum Innovatek gar nicht gefiel und TadSStaR eine mit 1300 Euro sehr teure anwaltliche Abmahnung mitsamt Klage-Androhung über einen Streitwert von 50.000 Euro seitens Innovatek einbrachte ...
... Innovatek bringt als Grund für die Abmahnung und Klage-Androhung ein vermeintliches Haar in der Suppe vor: Und zwar wurde dem Testsystem für eine kurze Zeit von nur 2 Tagen (von 30 insgesamten) und nur zu insgesamt 5 Prozent der gesamten Kühlflüssigkeit bedingt durch den - unplanmäßigen - Verlust von Kühlflüssigkeit ein weiteres Korrosionsschutzmittel zugefügt: Gylsantin bzw. G48 von BASF. Jenes Mittel ist eigentlich für Autos gedacht, wird aber auch sehr oft bei Wasserkühlungen als Korrosionsschutzmittel verwendet, ist somit also definitiv nicht artfremd und in der chemischen Zusammensetzung vermutlich sogar sehr ähnlich zu Innova-Protect ...
... Für TadSStaR als ausgewiesenen Chemiker stellte dies kein Problem dar, da er sich diesbezüglich seiner Sache sicher war - nur für Innovatek war es eben auch ein Ansatzpunkt für die Abmahnung bzw. Klage-Androhung. Nun kann man sicherlich darüber streiten, ob dieser Test mit der Zumischung eines anderen Korrosionsschutzmittels (nur zu 5% der Menge und nur zu 7% der Zeit!) wirklich 100%ig sauber war - jedoch läßt sich dann im gleichen Atemzug mit Sicherheit auch darüber streiten, ob Innovatek hier einen normalen Anwender und Käufer unbedingt mit einer Klage-Drohung von 50.000 Euro angehen sollte ...
... Aufgrund dessen, daß der Test von TadSStaR formal gesehen nicht ganz korrekt war, ist sicherlich der Widerspruch von Innovatek verständlich, die erfolgte Abmahnung und Klage-Drohung sind jedoch eher der mehr als offensichtliche Versuch, Kritik einfach mundtot zu machen. Da in diesem speziellen Fall mit dem gefundenen Haar in der Suppe die Chancen vor Gericht jedoch nicht eindeutig zugunsten von TadSStaR ausfallen, wird sich dieser wohl notgedrungen mit Innovatek einigen und die Abmahnung unterschreiben, wie auch die anwaltlichen Abmahnungskosten blechen ...
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