Ja, du musst dich anmelden und nachweisen das du bedürftig bist, z.b. mit einem Bürgergeldbescheid und dann bekommst du ne Karte. Nur mit so einer Karte bekommst du an der Ausgabe dann auch Lebensmittel.
Vielerorts gibt's nicht nur Aufnahmestopp sondern auch Begrenzungen, das man nur alle zwei...