MSI & Händler verweigern 3-jährige Herstellergarantie bei defektem Mainboard

Liqui88

Neuling
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Hallo zusammen,

ich habe den Weg hierher über das Computerbase gefunden: Computerbase Thread

ich habe ein ernstes Problem mit der Garantieabwicklung durch MSI und hoffe, hier vielleicht Unterstützung zu finden, da ich mit meinem Latein am Ende bin.

Folgender Sachverhalt:

  • Ich habe im Januar 2022 ein MSI Pro Z690-A bei Galaxus gekauft
  • Jetzt, nach etwas mehr als 2 Jahren, ist ein Defekt aufgetreten (Kein Boot / Komplett Tot / Netzteil bereits getauscht - Siehe CB Thread)
  • Laut Seriennummer des Mainboards liegt es innerhalb der 3-jährigen Herstellergarantie (https://de.msi.com/page/warranty/mb)

  • Sowohl der Händler als auch der MSI Kundendienst lehnen jedoch eine Garantieabwicklung ab und schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu
  • Galaxus beruft sich auf die 2 jährige gesetzliche Gewährleistung und MSI DE ERC beruft sich auf die Abwicklung über den Händler
  • In den MSI-Garantiebedingungen heißt es: "Die Garantieabwicklung erfolgt über den Händler bei dem Sie das Produkt gekauft haben [...]"
  • Es wurden diverse und auch deutliche Emails sowohl mit Händler, als auch mit MSI DE ERC ausgetauscht

Wenn der Händler aber nicht kooperiert, lässt MSI mich als Kunden komplett im Regen stehen

Ich finde das Verhalten von MSI hier völlig inakzeptabel. Wenn man mit 3 Jahren Herstellergarantie wirbt, dann muss man auch dafür geradestehen, egal ob direkt oder über den Händler.


Ist so ein Verhalten rechtlich überhaupt haltbar?

Wie seht ihr meine Chancen, wenn ich rechtliche Schritte einleite, ich habe eine RS-Versicherung?


Danke für eure Einschätzung der Situation

Beste Grüße
 
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Du kannst auch nen anderen Händler finden, der die Garantieabwicklung für dich übernimmt. Der verlangt dafür dann halt Geld für die Serviceleistung.

Die Garantie von 36 Monaten gilt für alle MSI Motherboards, ab Produktionsdatum. Die Garantiezeit gilt für alle Motherboards die von MSI Deutschland in Österreich und Deutschland vertrieben wurden. Die Garantieabwicklung erfolgt über den Händler bei dem Sie das Produkt gekauft haben oder einem anderen Fachhändler der MSI Produkte verkauft und unsere Serviceleistungen nutzt.
 
Galaxus muss hier den Service für dich erbringen. Wenn die das nicht wollen, bkeibt wohl nur der Anwalt, wo die SB wahrscheinlich den Wert des Board übersteigt.

Wahrscheinlich ist aber das bei Galaxus einfach ein Depp der keine Ahnung von Garantieerfüllungspflichten eines Händlers hat sitzt.

Würde bei Galaxus anrufen und mir den Kundendienstleiter geben lassen.
 
Du kannst auch nen anderen Händler finden

Das wäre dann aber nur eine suboptimale Lösung.
Rein rechtlich haben, meiner Meinung nach, beide Händler/Hersteller recht. Galaxus halt weil die rein rechtlich wirklich nur die gesetzliche Gewährleistungspflicht einhalten müssen und MSI halt, weil die Gewährung einer Herstellergarantie die über die gesetzlich auferlegte Gewährleistungspflicht hinaus geht immer eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers ist. Eine Zwickmühle halt. :rolleyes:

..mich wundert aber warum MSI da so abweisend agiert oder waren da noch "andere" Vorfälle die eine RMA erschweren?
Meist macht ja auch der Umgangston die Musik und bei Leistungen, die eher auf Kulanz beruhen, umso entscheidener.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Händler hat man die Erfüllungspflicht bei Garantieansprüchen.
 
..innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, ja. Alles darüber hinaus ist freiwillig und lassen sich Händler als Zusatzleistung auch gerne mal gegen Aufpreis bezahlen.

Da braucht man auch keinen Anwalt dafür, dass kann dir jede Verbraucherberatung online oder vor Ort kostenlos so bestätigen bzw. kostet das bei Rechtsberatung 15€ (zumindest in NRW).
 
Nein auch über die Gewährleistung hinaus.
Und man darf dafür auch keinen Aufpreis als Händler verlangen!


edit:
Wenn man als Händler ein solches Produkt verkauft ist man auch an die Klauseln der Herstellergarantie gebunden.
Als Händler verkauft man ein Produkt mit den Eigenschaften X und diese muss er erbringen, dazu gehören auch Garantieabwickungen mit den Herstellern/Distributoren.
Das Händler darauf keinen Bock haben ist bekannt. Entbindet aber nicht von Pflichten.

Oder geht du mit einem 3 Jahre alten Auto (z.B. KIA, Zilina Slowakei) zum Werk?
Eher nicht du gehst zu dem Laden welcher dir das Auto verkauft hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht rechtlich bindend wo?
 
in den garantiebestimmungen steht: ab produktiosdatum.
was ist, wenn das board z.b. schon 1 jahr im händlerregal rumliegt?
ist doch ein erheblicher nachteil für den käufer. sollte besser ab kaufdatum heissen.
 
Meines Wissens nach zählt bei MSI immer das Kaufdatum, trägt man auch "vorsorglich" über ein MSI Konto dann so ein.

@MSIToWi darf mich da gerne korrigieren wenn ich da falsch liege.
 
BGB oder HGB bin mir gerade nicht sicher.

Garantie ist freiwillig und da kann der Hersteller reinschreiben was er will!
Eine Garantie ab Produktionsdatum ist deutlich verbreiteter als ab Kaufdatum.
Ist auch logisch, denn was passiert bei einem Artikel der 5 Jahre im Lager gelegen hat?!?
 
Sorry aber so etwas habe ich noch nirgendwo gelesen. Für Privatpersonen gilt immer noch das BGB und der TE ist keine gewerbliche Person, da hätte er dann sowieso die Popokarte.

ps: Ich vermute mal, dass auf den kommunikativen Wegen etwas quer gelaufen ist. Wird man hier eh nicht klären können und bestimmt auch nicht wollen, weil so etwas gehört nicht in ein Forum. Von daher.
 
Vielleicht meldet sich hier ja jemand von MSI und ist hilfreich.

ich habe eine RS-Versicherung?
Sonst ruf dort an.

Für viel anderes ist die idR. eh nicht gut, den Fall sollten sie imho aber annehmen, weil um nix geht. Die schreiben dann halt nen Brief an Händler oder Hersteller und dann ist die Sache wsl. geregelt, weils denen zu blöd sein wird, sich damit rumzuschlagen.
Für so "niedere Konsumenten" Fälle müsste das eigentlich nützlich sein.

Ne Erstberatung sollte eigentlich kostenlos dabei sein, evtl. reichts auch, wenn du ihnen das in einem Mail zusammenschreibst mit Anhang.
 
Vielen Dank für die Anregungen!

Galaxus muss hier den Service für dich erbringen. Wenn die das nicht wollen, bkeibt wohl nur der Anwalt, wo die SB wahrscheinlich den Wert des Board übersteigt.

Wahrscheinlich ist aber das bei Galaxus einfach ein Depp der keine Ahnung von Garantieerfüllungspflichten eines Händlers hat sitzt.

Würde bei Galaxus anrufen und mir den Kundendienstleiter geben lassen.

Bei Galaxus habe ich inzwischen mit 3 Personen kommuniziert. Auch per Telefon, aber dort ist überhaupt nichts zu erreichen. Sowohl im Chat, als auch auf erneute Nachfrage per Mail, wurde mein Anliegen mit Bezug auf die gesetzliche Gewährleistung abgelehnt. Das war die letzte Antwort auf meine Anfrage (hab die personenbezogenen Daten geschwärzt).

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Das wäre dann aber nur eine suboptimale Lösung.
Rein rechtlich haben, meiner Meinung nach, beide Händler/Hersteller recht. Galaxus halt weil die rein rechtlich wirklich nur die gesetzliche Gewährleistungspflicht einhalten müssen und MSI halt, weil die Gewährung einer Herstellergarantie die über die gesetzlich auferlegte Gewährleistungspflicht hinaus geht immer eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers ist. Eine Zwickmühle halt. :rolleyes:

..mich wundert aber warum MSI da so abweisend agiert oder waren da noch "andere" Vorfälle die eine RMA erschweren?
Meist macht ja auch der Umgangston die Musik und bei Leistungen, die eher auf Kulanz beruhen, umso entscheidener.

Ich habe erst im MSI Portal eine Anfrage erstellt. Diese haben mich an MSI RMA weitergeleitet. Von meiner Seite aus war alles korrekt, professionelle Kommunikation, Bitte um Kulanz, Erklärung der Situation mit dem Händler. Weiter Vorfälle gab es keine. Das Mainboard wurde sogar bei Kauf vor 2 Jahren im Portal registriert.

Das ist die letzte Antwort des MSI RMA Services (Personen geschwärzt) - es wird die komplette Verantwortung semiprofessionell abgeblockt:

Zwischenablage022.jpg


Meines Wissens nach zählt bei MSI immer das Kaufdatum, trägt man auch "vorsorglich" über ein MSI Konto dann so ein.

@MSIToWi darf mich da gerne korrigieren wenn ich da falsch liege.

Für die Garantie nach den 2 Jahren (also die 3 Jahre laut Website) gilt das Produktionsdatum. Aber nach Überprüfung meiner Seriennummer liegt dieses auf jeden Fall noch im entsprechenden Zeitraum.

Vielleicht meldet sich hier ja jemand von MSI und ist hilfreich.


Sonst ruf dort an.

Für viel anderes ist die idR. eh nicht gut, den Fall sollten sie imho aber annehmen, weil um nix geht. Die schreiben dann halt nen Brief an Händler oder Hersteller und dann ist die Sache wsl. geregelt, weils denen zu blöd sein wird, sich damit rumzuschlagen.
Für so "niedere Konsumenten" Fälle müsste das eigentlich nützlich sein.

Ne Erstberatung sollte eigentlich kostenlos dabei sein, evtl. reichts auch, wenn du ihnen das in einem Mail zusammenschreibst mit Anhang.

Ja, das wäre mein nächster Step. Ist einfach nur nervig, dass man als Kunde so behandelt wird. Wenn es nur 2 Jahre gibt, dann soll MSI das gerne entsprechend so kommunizieren - oder alternativ gerne Verantwortung übernehmen.


@MSIToWi gerne noch ein Statement von Eurer Seite zu diesem Thema.

Danke und beste Grüße an alle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du denn mal an Galaxus das Schreiben von MSI geschickt und um eine Lösung gebeten?
Notfalls "könnten" die ja -auf Kulanz- anbieten das Board unverbindlich entgegen zu nehmen und dann, auf Risiko des Kunden, zum Hersteller einzusenden?
Ist zwar sehr umständlich und trägt nun nicht gerade zu einer kürzeren RMA bei aber naja.

Ich kann dir nur berichten wie es bei mir damals mit meinen Z690-A Pro war. Hier hatte ich direkt bei MSI eine RMA beantragt, war sogar noch innerhalb der gesetzl. Gewährleistungspflicht und wurde anstandslos ausgeführt.
Kannst du gerne ab hier nachlesen.

ps: ..und @MSIToWi kann ich wirklich nur in den höchsten Tönen loben, nicht nur wegen der damaligen RMA sondern weil er allgemein einen sehr guten Support hier im Forum bietet den man bei anderen vergebens sucht. Aber wenn auch er da keine Lösung findet, dann hast du wirklich schlechte Karten. Leider.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du denn mal an Galaxus das Schreiben von MSI geschickt und um eine Lösung gebeten?
Notfalls "könnten" die ja -auf Kulanz- anbieten das Board unverbindlich entgegen zu nehmen und dann, auf Risiko des Kunden, zum Hersteller einzusenden?
Ist zwar sehr umständlich und trägt nun nicht gerade zu einer kürzeren RMA bei aber naja.

Ja, die Kommunikation war komplett transparent in beide Richtungen - Hersteller und Händler.

Das war meine letzte Nachricht an den Galaxus Support, die Antwort kannst du meinem Post davor entnehmen, die wollen nichts davon wissen.

Lediglich eine kostenpflichtige Reparatur wurde mir im Chat angeboten.

Zwischenablage02.jpg


Ich kann dir nur berichten wie es bei mir damals mit meinen Z690-A Pro war. Hier hatte ich direkt bei MSI eine RMA beantragt, war sogar noch innerhalb der gesetzl. Gewährleistungspflicht und wurde anstandslos ausgeführt.
Kannst du gerne ab hier nachlesen.

ps: ..und @MSIToWi kann ich wirklich nur in den höchsten Tönen loben, nicht nur wegen der damaligen RMA sondern weil er allgemein einen sehr guten Support hier im Forum bietet den man bei anderen vergebens sucht. Aber wenn auch er da keine Lösung findet, dann hast du wirklich schlechte Karten. Leider.

Das scheint ja dann damals gut geklappt zu haben! Das Hauptproblem ist in meinem Fall wohl einfach das Zusammenspiel Hersteller/Händler.

Aber kann ja eigentlich nicht sein, dass man das als Kunde dann ausbaden darf :rolleyes2:
 
Im Endeffekt leider schon. Du bist hier halt, da meiner Meinung nach Galaxus da -rein rechtlich- raus ist, vom guten Willen des Herstellers abhängig.
Da ist 100%ig irgendwo in der Kommunikation was falsch verstanden worden, sind halt alles nur Menschen und Fehler passieren halt.
Von daher warte erst einmal ab, was dir hier -oder halt privat- geantwortet wird. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. ;)

Du solltest aber halt auch damit rechnen, dass ohne Nennung eines Schadenbildes Kosten auf dich zukommen könnten. Denn wie schon geschrieben, eine erweiterte Herstellergarantie ist immer freiwillig und die kann und darf der Hersteller auslegen wie er möchte, auch im nachhinein ändern oder halt versagen. Bei Asus zb. steht das so sogar im Kleingedruckten. Liest halt nur niemand und mit Annahme des Kauvertrages akzeptierst du diese ohne wenn und aber (salvatorische Klausel ausgeschlossen).

ps: Bei mir war es ja auch nicht gratis aber das war mir von vorn herein bewußt und habe ich so akzeptiert (war ja froh über die Hilfe), da ja u.U. sogar ich den Schaden verursacht hatte.
Das war mir dann aber nicht bewußt und bestimmt nicht mit Vorsatz herbei geführt und das MSI da so anstandslos eingesprungen ist, einfach nur TOP und bestimmt alles andere als selbstverständlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Endeffekt leider schon. Du bist hier halt, da meiner Meinung nach Galaxus da -rein rechtlich- raus ist, vom guten Willen des Herstellers abhängig.
Da ist 100%ig irgendwo in der Kommunikation was falsch verstanden worden, sind halt alles nur Menschen und Fehler passieren halt.
Von daher warte erst einmal ab, was dir hier -oder halt privat- geantwortet wird. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. ;)

ps: Bei mir war es ja auch nicht gratis aber das war mir von vorn herein bewußt und habe ich so akzeptiert (war ja froh über die Hilfe), da ja u.U. sogar ich den Schaden verursacht hatte.
Das war mir dann aber nicht bewußt und bestimmt nicht mit Vorsatz herbei geführt und das MSI da so anstandslos eingesprungen ist, einfach nur TOP und bestimmt alles andere als selbstverständlich.
Rechtlich raus sind sie nur dann nicht, wenn sie diese Garantie von MSI, auch auf ihrer Seite mit erwähnt haben. Vielleicht findet man sowas bei Galaxus ja noch bei anderen MSI Boards?
 
Na, dann wünsche ich dir viel Spaß dabei dagegen rechtlich vorzugehen. (y)
 
Hab grad mal nachgeschaut. Galaxus schreibt das in seinen AGBs, dass sie bei Herstellergarantie raus sind, auch wenn der Hersteller das so angibt.
Hilfte dem TE jetzt nicht weiter, aber hat für mich persönlich 2 Konsequenzen. Ich werde nix bei Galaxus kaufen oder von MSI.
 
Du kannst auch nen anderen Händler finden, der die Garantieabwicklung für dich übernimmt. Der verlangt dafür dann halt Geld für die Serviceleistung.
Das ist immernoch der einfachste Weg.

Wenn Galaxus nicht mit der Garantie geworben hat, müssen die garnichts außer der gesetzlichen Gewährleistung abdecken. Die ist abgelaufen.
MSI kommuniziert ganz brav bei ihrer Garantie, dass es 3 Jahre ab Herstellungsdatum sind und kein Endkundensupport gibt.

Also such doch einfach nen xbeliebigen MSI Distributor und frage nach, was die als Geld für die Serviceleistung wollen.
 
Wer kauft bitte noch in dem Saftladen?
Sollte sich echt langsam mal rumgesprochen haben, dass die ihre "kunden" eh nur verarschen.

Hilft dem TE nicht, aber als Lehrgeld abschreiben.
Ansonsten an MSI hier im Forum wenden und nicht hoffen dass da einer drüber stoplert.
 
Also ich hab hier seit ewig 2 X99 Bretter von MSI. Sehe da keinen Saftladen !? mfg
 
was ist, wenn das board z.b. schon 1 jahr im händlerregal rumliegt?
ist doch ein erheblicher nachteil für den käufer. sollte besser ab kaufdatum heissen.
Wenn das Teil 10 Jahre im Lager liegt, dann müssten die noch in 11,9 Jahren Garantie leisten - das ist die einfachste Art, das zu begrenzen.
 
Sorry, wenn ich hier mal hineingrätsche, aber bei den meisten Buden ist es so, dass die Garantie mit dem Kauf beginnt und nicht mit der Produktion.

Ist bei mir in der Firma auch so. Deshalb braucht man eine Rechnungskopie, damit ersichtlich wird, wann das Produkt gekauft wurde.
 
Ich hatte nach 2 Jahren was bei per Garantie über Mindfactory abgewickelt. Alles so wie es sich gehört. Auf verdacht eines Mainboard Schadens eingeschickt etc.

Ich glaube es hängt wirklich vom Händler einfach ab.
 
Hab grad mal nachgeschaut. Galaxus schreibt das in seinen AGBs, dass sie bei Herstellergarantie raus sind, auch wenn der Hersteller das so angibt.
Hilfte dem TE jetzt nicht weiter, aber hat für mich persönlich 2 Konsequenzen. Ich werde nix bei Galaxus kaufen oder von MSI.

Danke für den Hinweis, bis in die AGB von Galaxus habe ich mich dann doch nicht gearbeitet.

Das ist immernoch der einfachste Weg.

Wenn Galaxus nicht mit der Garantie geworben hat, müssen die garnichts außer der gesetzlichen Gewährleistung abdecken. Die ist abgelaufen.
MSI kommuniziert ganz brav bei ihrer Garantie, dass es 3 Jahre ab Herstellungsdatum sind und kein Endkundensupport gibt.

Also such doch einfach nen xbeliebigen MSI Distributor und frage nach, was die als Geld für die Serviceleistung wollen.

Ungerne würde ich das kostenpflichtig abwickeln lassen, ich rechne da mit der Hälfte der Anschaffungskosten für ein neues Board. Macht halt null Sinn.

Ja es wird alles korrekt kommuniziert, allerdings weiß man das als Kunde dann immer erst, wenn es zu spät ist.

Als Laie und unter Bezug auf https://de.msi.com/page/warranty/mb wäre ich jetzt erstmal von 3 Jahren ausgegangen.

Ist in diesem Fall einfach die missgünstige Kombination von Händler & Hersteller.

Sorry, wenn ich hier mal hineingrätsche, aber bei den meisten Buden ist es so, dass die Garantie mit dem Kauf beginnt und nicht mit der Produktion.

Ist bei mir in der Firma auch so. Deshalb braucht man eine Rechnungskopie, damit ersichtlich wird, wann das Produkt gekauft wurde.

Auf der MSI Seite steht explizit:

"Die Garantie von 36 Monaten gilt für alle MSI Motherboards, ab Produktionsdatum."

Die gesetzliche Gewährleistung hat damit natürlich nichts zu tun mehr, auf die beziehst du dich sicherlich.
 
Sorry, wenn ich hier mal hineingrätsche, aber bei den meisten Buden ist es so, dass die Garantie mit dem Kauf beginnt und nicht mit der Produktion.
Ja, die gesetzliche.
Nachdem die 3 Jahre aber eine "Zusatzleistung" ist, darf der Anbieter das wohl definieren, wie er möchte, solange er denn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt.
Ist natürlich irgendwo Augenauswischerei, weil der Kunde selbstverstendlich "ab Kauf" denkt, bis er beim Schadensfall das vesteckte Kleingedruckte hinter 2 Links liest.

Ganz findige Juristen könnten jetzt 5-stellig 3 Jahre im Kreis klagen (vermutlich ohne Ausgang), mit der Unterstellung, die Angabe wäre bewusst irreführend, aber ob da was sinnvolles dabei rausschauen kann?
 
es gibt keine gesetzliche garantie. garantie ist eine freiwillige zusatzleistung des herstellers und dieser legt die bedingungen im rahmen der gesetzlichen bestimmungen selbst fest. wenn die sagen ab produktionsdatum, dann ist das so.
die gesetzliche gewährleistung ist keine garantie in dem sinne sondern gilt gegenüber dem händler.
 
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