Intel lehnt Austausch von CPU trotz Rechnung ab und verweigert die Garantie Abwicklung.

Denselben Mist in mehreren Foren (überall als Neuanmeldung) auftischen und dann spurlos abtauchen.
Die Strafanzeige gegen Intel wird's schon Regeln...

Schade das man hier einen Thread nicht bewerten kann, würd gerne auf -37 Sterne klicken...

Don't feed the Troll, hier kann zu!
 
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Es ist erstaunlich, wie sich hier manche das Maul zerreißen und behaupten, meine Geschichte sei erfunden. Glaubt ihr wirklich, ich hätte nichts Besseres zu tun, als mir so etwas auszudenken? Lächerlich! Nur weil ich neu im Forum bin, werde ich direkt als Lügnerin abgestempelt – das spricht Bände über diese Community. Danke an diejenigen, die mich nicht sofort verurteilt und mich unterstützt haben.

Inzwischen war ich bei der Verbraucherzentrale, und es wurde ein Schreiben an den Händler versendet. An die Hobbyanwälte, die meinen, ich solle einfach die Rechnung veröffentlichen: Es ist nicht erlaubt, Rechnungen ohne das Einverständnis des Ausstellers zu veröffentlichen. Richtig ist, dass der Händler der erste Ansprechpartner ist. Falsch ist jedoch, dass Intel sich so einfach aus der Affäre ziehen kann. Der Prozessor wurde mit einer Garantie verkauft, und als Käufer habe ich indirekt für diese Leistung bezahlt. Wenn Intel die Garantieabwicklung verweigert, müssen sie dafür auch Nachweise erbringen – was Intel bisher nicht getan hat. Solche Nachweise müsste Intel aber laut der Verbraucherzentrale bereitstellen. Problematisch wird es, wenn der Händler nicht mehr existiert, denn dann bleibt nur die Herstellergarantie.

Zur Behauptung, der Prozessor sei ein Grauimport: Intel selbst hat eingeräumt, dass grundsätzlich eine Garantie besteht, es aber darum geht, dass der Erstkäufer die Garantie anmelden müsste – in deren Auffassung ist der ursprüngliche Käufer der Großhandel. Das kann in meinen Augen nicht sein, denn dann hätte der Verbraucher immer das Problem, die Garantie nicht selbst in Anspruch nehmen zu können, was jedoch nirgendwo so beschrieben ist.

Grundsätzlich kann sich der Händler nach Ablauf einer Frist auf die Beweislastumkehr berufen. Laut Verbraucherzentrale ist es dann oft schwierig, weiterzukommen, da man durch ein Gutachten nachweisen müsste, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag – was in den meisten Fällen kaum möglich ist. In meinem Fall könnte ich jedoch Glück haben, da einige Medien bereits über einen möglichen Serienfehler berichtet haben, was meine Chancen verbessern könnte.
 
Du kommst mit einer absolut hanebüchenen Geschichte ohne dafür irgendwelche Belege zu liefern und wunderst dich, wenn dich andere Leute nicht für voll nehmen? In welcher Welt lebst du?
Und ich persönlich habe in vielen Jahren weder jemals davon gehört noch selbst erlebt, dass Intel dem erstkaufenden Endverbraucher die Garantie verweigert und sich auf irgendwelche Groß- oder Zwischenhändler beruft, vor allem wenn dieser mutmaßlich insolvent ist:
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Weils halt einfach Schwachsinn ist. Der Erstkäufer ist der, der die CPU aus dem Laden zu sich nach Hause mitnimmt und auf dessen Name die Rechnung ausgestellt ist. Und wenn da 43 Händler davor die CPU hin und her schieben, interessiert das am ende nicht die Bohne.
 
Scheinbar hat Intel gar nicht genug 13900K's um das ganze abzuwickeln, bzw müssten sie den Leuten entsprechend 14900K's als Ersatz anbieten.

In den USA tauchen da auch immer mehr Fälle auf wo Leute mehrere Wochen warten dürfen bis ihre RMAs überhaupt bearbeitet werden.

Würde mich nicht mal wundern, wenn Intel das ganze abseits der USA versucht in die Länge zu ziehen, da es dort schnell teuer werden kann durch Sammelklagen.

Hier in Deutschland muss jeder Privat gegen Intel vorgehen...

@Annikaue

Da bei dir das ganze durch die Verbraucherzentrale nun zumindest mal angestoßen wurde, könntest du vllt ein Update geben, falls am Ende was dabei rauskam.

Beweislastumkehr kann im Prinzip schon nicht mehr greifen wenn der Händler das Problem selbst zu Anfang anerkannt hat.

Zur Not kannst du einfach Benutzer auf die Ignorieren Liste setzen damit du deren Nachrichten nicht mehr sehen musst, einfach auf den Namen unter dem Profilbild klicken.
 
Wenn es wirklich so ist das dein Händler dich papierln will dann stehe ich hier im Unrecht. Sollte das so sein werde ich mich dafür in aller Form entschuldigen.

Allerdings machst du es niemanden leicht.
Keiner kennt dich persönlich, du bist neu im Forum daher auch hier kein Leumund nachvollziehbar.

Es gibt keine Fehlerlogs, Screenshots, Videos oder sonstige Belege (Rechnung, Foto vom Originalkarton, Foto von Chip, von deinem Rechner, ...) die in irgend einer Weise eine Nachvollziehbarkeit erlauben würden.
Die Aufzählung deines Vorgehens deutet darauf hin das die Geschichte schon deutlich fortgeschritten sein muss, was auch so sein mag.

Trotzdem ist ein Internetforum keine Rechtsberatung, keine Schulter zum Ausheulen und auch kein Druckmittel gegenüber deinem Vertragspartner.
Wenn der nicht für die Gewährleistung gerade stehen will gibt's einen Rechtsschutz. Der übernimmt das. Kripo und Betrugsanzeigen sind da in meinem Weltbild einfach verkehrt.

Ich bin gespannt wie sich das weiter entwickelt. Falls du damit wirklich in der Zeitung (oder eben einer reputablen online-Publikation) landest lass es uns wissen.
 
Inzwischen war ich bei der Verbraucherzentrale, und es wurde ein Schreiben an den Händler versendet.
Kannst ruhig den Händlernamen hier schreiben, falls die Story true ist haste nix zu befürchten.
Vermutlich will dir Intel damit sagen, dass der Erstkäufer der Händler ist ?! :d


Schöne Geschichte haste dir selber ausgedacht? :ROFLMAO:
Mach ich mal dein Happyend:

Es stellte sich heraus das der Händler als Privatperson tätig war und kein Gewerbe angemeldet hat.
Nun ist die Polizei und das Finanzamt an der Geschichte dran. Leider hast du dein Geld nie wieder gesehen, da der "Händler" sich ins Ausland abgesetzt hat.
Zum Glück war Intel einsichtig, mit dem Polizeischriftstück, dass sie sich der Sache angenommen haben und dir entgegengekommen sind.
The End
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst ruhig den Händlernamen hier schreiben, falls die Story true ist haste nix zu befürchten.
Vermutlich will dir Intel damit sagen, dass der Erstkäufer der Händler ist ?! :d


Schöne Geschichte haste dir selber ausgedacht? :ROFLMAO:
Mach ich mal dein Happyend:

Es stellte sich heraus das der Händler als Privatperson tätig war und kein Gewerbe angemeldet hat.
Nun ist die Polizei und das Finanzamt an der Geschichte dran. Leider hast du dein Geld nie wieder gesehen, da der "Händler" sich ins Ausland abgesetzt hat.
Zum Glück war Intel einsichtig, mit dem Polizeischriftstück, dass sie sich der Sache angenommen haben und dir entgegengekommen sind.
The End

Vielleicht erstmal den Thread lesen, dann musst du dir nichts ausdenken. Händler wurde bereits genannt...
 
Typisch coolup :ROFLMAO:
 
Inzwischen war ich bei der Verbraucherzentrale, und es wurde ein Schreiben an den Händler versendet. An die Hobbyanwälte, die meinen, ich solle einfach die Rechnung veröffentlichen: Es ist nicht erlaubt, Rechnungen ohne das Einverständnis des Ausstellers zu veröffentlichen.

Zunächst einmal viel Erfolg bei Deinem Unterfangen.
Wie hier schon oft geschrieben, läuft hier beim Händler was schief und dann macht er Dich noch mit derlei Schreiben gegen Intel scharf, weil Du Dich bereits auf Intel eingeschossen hast.
Wenn da noch Insolvenzen, Ansprüche gegen insolvente Unternehmen usw. mitspielen und man nicht davon ausgeht, dass jedes Unternehmen sauber agiert, kann schon mal so eine Story entstehen.

Hängt die Info der Verbraucherzentrale eventuell mit dem zusammen, was Du alles im öffentlichen Raum gepostet hast? Denn grundsätzlich darfst Du tatsächlich die Rechnung veröffentlichen.
Problematisch kann es nur dann werden, wenn Du damit unsachliche, abwertende oder verleumderische Kritik am Aussteller der Rechnung unterstreichst oder zu belegen versuchst.
 
Geht ab.
Ich möchte meine wette platzieren.

Wer ist diesmal der buchmacher?
 
Inzwischen war ich bei der Verbraucherzentrale, und es wurde ein Schreiben an den Händler versendet. An die Hobbyanwälte, die meinen, ich solle einfach die Rechnung veröffentlichen: Es ist nicht erlaubt, Rechnungen ohne das Einverständnis des Ausstellers zu veröffentlichen.
Was hat das mit Hobbyanwälten zu tun? Du solltest die Rechnung schwärzen, dein Nahmen und das was noch von EP wichtig wäre, Straße, Sachbearbeiter usw. Dann würdest du da auch keine Probleme bekommen, warum auch.

Dann ein Bild von den Letzten 2-3 Nummern der Seriennummer, zusammen mit der Boxed CPU auf ein Bild gepackt, mit deinem Forennahmen.

So in etwa.

Was glaubst du, wäre hier dann los gewesen, wenn das alles ersichtlich ist, dass du Erstkäufer bist und Intel die Garantie ablehnt.

Die Geschichte wirft halt viele Fragezeichen auf und du bist hier keine Rechenschaft schuldig, nur wenn du gleich in zwei Foren das ganze schilderst, wäre es vom Vorteil in irgendeiner Form das ganze glaubwürdig zu gestalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
beiträge entfernt, hier geht es nicht um gebannte nutzer.
 
Setzen 6... ;)
Ist nicht Amazon.. sondern EP. Kein Plan, wo du nun Amazon her hast. Wie gesagt, einfach den Thread lesen...
 
jetzt geht der kindergarten wieder los.
lasst es bleiben, der besen steht schon bereit.
 
ich wusste nicht das man Erstkäufer sein muss um die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen, ist das so?
Ich meine mich zu erinnern, dass ich HDDs einfach nach einer Überprüfung der SN ohne Rechnung getauscht bekommen habe.
 
ich wusste nicht das man Erstkäufer sein muss um die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen, ist das so?
Ich meine mich zu erinnern, dass ich HDDs einfach nach einer Überprüfung der SN ohne Rechnung getauscht bekommen habe.
Das ist glaub von Hersteller zu hersteller verschieden. Da Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung ja freiwillig ist, regeln die das individuell.
 
Ich find schade, dass man sich hier so über den TE lustig macht. Warum sollte er sowas zum Spaß erzählen? Ist doch Unsinn. Dass sich vllt. nicht jeder immer korrekt ausdrückt und so, naja, man kanns ja auch nett ausdrücken, so dass die anderen was lernen.

Ich bin gewillt das Ganze mehr oder weniger zu glauben, ich hatte bei so Garantiefällen schon alles, von echt netter Abwicklung (BQ) bishin zu katastrophaler Verarsche (Crucial RAM).
=> Mir ist bewusst, dass es nicht immer Möglich ist, sein Recht zu bekommen. Daher: Nur Dinge kaufen, deren Verlust man sich auch leisten kann. Drum hab ich auch so ein großes Problem mit den >1000€ Grafikkarten.

Ich würd wsl. nen i5 kaufen, wird auch reichen, oder aus Trotz zu AMD wechseln, fürs Gefühl... (würde ich anders rum evtl auch ^^). Mal Konsumentenschutz schreiben, wenn von dort was nützliches kommt kann man sich ja immer noch über den i9 freuen, falls man doch irgendwas bekommt... wenn nicht... verbuchen unter Shit Happens.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nachtrag:
ich wusste nicht das man Erstkäufer sein muss um die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen, ist das so?
Ich meine mich zu erinnern, dass ich HDDs einfach nach einer Überprüfung der SN ohne Rechnung getauscht bekommen habe.
Naja, diese "freiwilligen" Garantiebestimmungen werden immer groß versprochen und dann hin und her gebogen...
Gibt halt Händler/Hersteller, die das wirklich machen ohne Theater, und dann gibts so richtige Verarschungsbuden.
Haten wir ja erst hier im MSI-Forum, dort wurde auch erst "anständig" geholfen (also so wie lt. Werbeversprechen), nachdem sich der Thread dort etwas aufgebauscht hat und der dann doch bemühte MSI Supporter da irgendwie nachgeholfen hat - am "ordentlichen Dienstweg" wäre da auch nix gegangen.

Und bei den Gewährleistungsbestimmungen isses halt auch nicht so einfach, mit der Nachbesserei etc... auch das kann in einen richtigen Eiertanz ausarten, wo du als Privatnudel kaum eine Chance hast.
 
ich wusste nicht das man Erstkäufer sein muss um die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen, ist das so?

In der Regel ist das so, Garantie nur an Erstkäufer, Ausnahmen gibt es bei Displays/Notebooks/Fertig-PC der großen Hersteller. (z.B. Dell und HP)

Im Bereich Komponenten gibt es auch Hersteller die Garantie gegenüber dem Händler/Distributor geben, und die Garantiedauer kann auch abweichen z.B. beim Kauf via Amazon.
 
ist es das denn? Hat uns die Person ihr Geschlecht mitgeteilt oder nimmst du nur an, die Person wäre weiblichen Geschlechts?
Misgendern ist nicht gerade die feine Art vor allem wenn man selbst den Moralapostel spielen will.🤣👍🤡
wenn die deutsche Sprache doch nur die Möglichkeit einer geschlechtsunabhängigen Verwendung der Sprache hätte, oh mann :( oh, wait.
 
ist es das denn? Hat uns die Person ihr Geschlecht mitgeteilt oder nimmst du nur an, die Person wäre weiblichen Geschlechts?
Misgendern ist nicht gerade die feine Art vor allem wenn man selbst den Moralapostel spielen will.🤣👍🤡
wenn die deutsche Sprache doch nur die Möglichkeit einer geschlechtsunabhängigen Verwendung der Sprache hätte, oh mann :( oh, wait.

Steht im ersten Post - "Erstkäuferin". Ist also ersichtlich.

Aber glaube @thom_cat wischt hier bald durch, wenn das so weiter geht. ;)
 
Es ist erstaunlich, wie sich hier manche das Maul zerreißen und behaupten, meine Geschichte sei erfunden. Glaubt ihr wirklich, ich hätte nichts Besseres zu tun, als mir so etwas auszudenken? Lächerlich! Nur weil ich neu im Forum bin, werde ich direkt als Lügnerin abgestempelt – das spricht Bände über diese Community. Danke an diejenigen, die mich nicht sofort verurteilt und mich unterstützt haben.

Inzwischen war ich bei der Verbraucherzentrale, und es wurde ein Schreiben an den Händler versendet. An die Hobbyanwälte, die meinen, ich solle einfach die Rechnung veröffentlichen: Es ist nicht erlaubt, Rechnungen ohne das Einverständnis des Ausstellers zu veröffentlichen. Richtig ist, dass der Händler der erste Ansprechpartner ist. Falsch ist jedoch, dass Intel sich so einfach aus der Affäre ziehen kann. Der Prozessor wurde mit einer Garantie verkauft, und als Käufer habe ich indirekt für diese Leistung bezahlt. Wenn Intel die Garantieabwicklung verweigert, müssen sie dafür auch Nachweise erbringen – was Intel bisher nicht getan hat. Solche Nachweise müsste Intel aber laut der Verbraucherzentrale bereitstellen. Problematisch wird es, wenn der Händler nicht mehr existiert, denn dann bleibt nur die Herstellergarantie.

Zur Behauptung, der Prozessor sei ein Grauimport: Intel selbst hat eingeräumt, dass grundsätzlich eine Garantie besteht, es aber darum geht, dass der Erstkäufer die Garantie anmelden müsste – in deren Auffassung ist der ursprüngliche Käufer der Großhandel. Das kann in meinen Augen nicht sein, denn dann hätte der Verbraucher immer das Problem, die Garantie nicht selbst in Anspruch nehmen zu können, was jedoch nirgendwo so beschrieben ist.

Grundsätzlich kann sich der Händler nach Ablauf einer Frist auf die Beweislastumkehr berufen. Laut Verbraucherzentrale ist es dann oft schwierig, weiterzukommen, da man durch ein Gutachten nachweisen müsste, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag – was in den meisten Fällen kaum möglich ist. In meinem Fall könnte ich jedoch Glück haben, da einige Medien bereits über einen möglichen Serienfehler berichtet haben, was meine Chancen verbessern könnte.


Puhh was dir die Verbraucherzentrale erzählt bzw. rät ist wieder mal gefährliches Halbwissen. Da ich selbst beruflich häufiger in Kontakt stehe, merke ich wie diese leider selten Ahnung haben von Dingen die sie machen/schreiben. Das Problem hierbei ist das diese keine Fachjuristen/Anwälte für bestimmte Rechte sind, daher kann hier nur sehr pauschal Auskunft gegeben werden.

Alleinig das die Beauskunftung der Rechnung nicht gemacht werden darf, ist schlichtweg falsch. Wie etliche Vorredner bereits erwähnt haben kann diese Online gestellt werden, sofern persönliche Namen geschwärzt sind. Die Firma ist sicherlich eingetragen bei der Handelskammer, dementsprechend ist der Name nicht Schützenswert laut DSGVO. Bezugsdaten wie Bestell/Auftrags/Rechnungs/Kundennummer sind auch nicht zwingend Schützenswert, bzw. wenn du diese selbst Preis gibt, ist dies absolut Legitim.
Weitere Daten wie der Preis/Seriennummer/Stückzahl/Lieferart und sonstige Leistungen sind auch Irrelevant und nicht Schützenswert.
Demnach glaub nicht alles, was dir irgend jemand erzählt, der vermeintlich mehr Ahnung hat wie du.

Intel kann sich leider sehr wohl aus der Affäre ziehen, sofern Sie dies möchten. Dies ist eine Schwierigkeit mit Weltkonzernen, welche nicht Juristisch greifbar in DE sind. Ob dies so richtig ist/wäre sei mal dahin gestellt.

Der Hersteller/Servicepartner oder wer auch immer, ist per Gesetz nicht dazu verpflichtet irgendwelche Nachweise für eine Ablehnung zu liefern. Dies würde im Einzelfall das Gericht negieren, bzw. bestätigen.

Des Weiteren scheint es so als wenn entweder die Rückabwicklungskette gerissen ist (Insolventer Großhändler), oder die Ware auf dem Graumarkt von EP erworben wurde.
Wenn zweiteres der Fall ist wird es keine weiteren Informationen für dich geben. Bei ersterem ist der Händler zwar in der Pflicht, aber der Hersteller könnte helfen, wenn er wollte.

Bezüglich der Erstkäuferproblematik kann ich dir nur zum Anwalt raten. Denn es gibt tatsächlich Vertragsvereinbarungen zwischen Hersteller/Lieferanten/Händlern wo eine Garantieabwicklung nicht korrekt geregelt ist.

In meinen Augen verarscht dich dein Händler aktuell. Frist zur Wandlung setzen (2 Wochen), ansonsten Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Wandlung bedeutet entweder Rep/Tausch/Gutschrift (kannst du aber nicht konkret entscheiden) Bei einem Rücktritt muss auch der gezogene Nutzen herausgegeben werden. Ergo erfolgt eine Anrechnung des nutzbaren Jahres laut AFA Tabelle.
 
Selbst wenn die Geschichte wahr ist...
Warum geht Sie nicht einfach an den Händler ran, wie es üblich ist? Warum streitet sie sich unbedingt mit Intel?
Ich begreife es nicht! Die Sache ist in 4 Wochen erledigt! Händler eine angemessene Frist (14 Tage) zur Nachbesserung setzen.
Dann vom Kauf zurück treten, Geld minus Nutzung auszahlen lassen, und zu AMD wechseln. :ROFLMAO:
 
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