Es ist erstaunlich, wie sich hier manche das Maul zerreißen und behaupten, meine Geschichte sei erfunden. Glaubt ihr wirklich, ich hätte nichts Besseres zu tun, als mir so etwas auszudenken? Lächerlich! Nur weil ich neu im Forum bin, werde ich direkt als Lügnerin abgestempelt – das spricht Bände über diese Community. Danke an diejenigen, die mich nicht sofort verurteilt und mich unterstützt haben.
Inzwischen war ich bei der Verbraucherzentrale, und es wurde ein Schreiben an den Händler versendet. An die Hobbyanwälte, die meinen, ich solle einfach die Rechnung veröffentlichen: Es ist nicht erlaubt, Rechnungen ohne das Einverständnis des Ausstellers zu veröffentlichen. Richtig ist, dass der Händler der erste Ansprechpartner ist. Falsch ist jedoch, dass Intel sich so einfach aus der Affäre ziehen kann. Der Prozessor wurde mit einer Garantie verkauft, und als Käufer habe ich indirekt für diese Leistung bezahlt. Wenn Intel die Garantieabwicklung verweigert, müssen sie dafür auch Nachweise erbringen – was Intel bisher nicht getan hat. Solche Nachweise müsste Intel aber laut der Verbraucherzentrale bereitstellen. Problematisch wird es, wenn der Händler nicht mehr existiert, denn dann bleibt nur die Herstellergarantie.
Zur Behauptung, der Prozessor sei ein Grauimport: Intel selbst hat eingeräumt, dass grundsätzlich eine Garantie besteht, es aber darum geht, dass der Erstkäufer die Garantie anmelden müsste – in deren Auffassung ist der ursprüngliche Käufer der Großhandel. Das kann in meinen Augen nicht sein, denn dann hätte der Verbraucher immer das Problem, die Garantie nicht selbst in Anspruch nehmen zu können, was jedoch nirgendwo so beschrieben ist.
Grundsätzlich kann sich der Händler nach Ablauf einer Frist auf die Beweislastumkehr berufen. Laut Verbraucherzentrale ist es dann oft schwierig, weiterzukommen, da man durch ein Gutachten nachweisen müsste, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag – was in den meisten Fällen kaum möglich ist. In meinem Fall könnte ich jedoch Glück haben, da einige Medien bereits über einen möglichen Serienfehler berichtet haben, was meine Chancen verbessern könnte.
Puhh was dir die Verbraucherzentrale erzählt bzw. rät ist wieder mal gefährliches Halbwissen. Da ich selbst beruflich häufiger in Kontakt stehe, merke ich wie diese leider selten Ahnung haben von Dingen die sie machen/schreiben. Das Problem hierbei ist das diese keine Fachjuristen/Anwälte für bestimmte Rechte sind, daher kann hier nur sehr pauschal Auskunft gegeben werden.
Alleinig das die Beauskunftung der Rechnung nicht gemacht werden darf, ist schlichtweg falsch. Wie etliche Vorredner bereits erwähnt haben kann diese Online gestellt werden, sofern persönliche Namen geschwärzt sind. Die Firma ist sicherlich eingetragen bei der Handelskammer, dementsprechend ist der Name nicht Schützenswert laut DSGVO. Bezugsdaten wie Bestell/Auftrags/Rechnungs/Kundennummer sind auch nicht zwingend Schützenswert, bzw. wenn du diese selbst Preis gibt, ist dies absolut Legitim.
Weitere Daten wie der Preis/Seriennummer/Stückzahl/Lieferart und sonstige Leistungen sind auch Irrelevant und nicht Schützenswert.
Demnach glaub nicht alles, was dir irgend jemand erzählt, der vermeintlich mehr Ahnung hat wie du.
Intel kann sich leider sehr wohl aus der Affäre ziehen, sofern Sie dies möchten. Dies ist eine Schwierigkeit mit Weltkonzernen, welche nicht Juristisch greifbar in DE sind. Ob dies so richtig ist/wäre sei mal dahin gestellt.
Der Hersteller/Servicepartner oder wer auch immer, ist per Gesetz nicht dazu verpflichtet irgendwelche Nachweise für eine Ablehnung zu liefern. Dies würde im Einzelfall das Gericht negieren, bzw. bestätigen.
Des Weiteren scheint es so als wenn entweder die Rückabwicklungskette gerissen ist (Insolventer Großhändler), oder die Ware auf dem Graumarkt von EP erworben wurde.
Wenn zweiteres der Fall ist wird es keine weiteren Informationen für dich geben. Bei ersterem ist der Händler zwar in der Pflicht, aber der Hersteller könnte helfen, wenn er wollte.
Bezüglich der Erstkäuferproblematik kann ich dir nur zum Anwalt raten. Denn es gibt tatsächlich Vertragsvereinbarungen zwischen Hersteller/Lieferanten/Händlern wo eine Garantieabwicklung nicht korrekt geregelt ist.
In meinen Augen verarscht dich dein Händler aktuell. Frist zur Wandlung setzen (2 Wochen), ansonsten Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Wandlung bedeutet entweder Rep/Tausch/Gutschrift (kannst du aber nicht konkret entscheiden) Bei einem Rücktritt muss auch der gezogene Nutzen herausgegeben werden. Ergo erfolgt eine Anrechnung des nutzbaren Jahres laut AFA Tabelle.