Ohje.... wenn man die Kommentare hier so liest, kriegt man wieder den Eindruck, 90% aller Menschen stehen in einem dunklen Tunnel und setzen dann sogar noch Scheuklappen auf und um absolut sicherzugehen gucken sie noch durch eine leere Papprolle, damit sie garantiert nichts ausserhalb des eigenen Blickwinkels wahrnehmen können.
Ich bin überrascht, das hier noch keiner wegen "Zensur" rumgewinselt hat... oder hab ich das nur überlesen (oder meine eigene "Zensurliste" hats schon ausgefiltert).
Es ist eigentlich ganz einfach. Deutschland hat sich für (gesetzlich unterstützten) Jugendschutz entschieden. Damit so ein Jugendschutz überhaupt irgendwas tun kann, muss halt jeder Titel erstmal geprüft werden, ob der denn nun jugendgefährdend ist oder nicht. Das ist ein Whitelistverfahren, weil ein Blacklistverfahren hätte überhaupt keinen Sinn in diesem Zusammenhang. Und das wird halt jetzt mal durchgesetzt.
Ich sehe hier nur 3 Möglichkeiten:
1) Man ist dafür das man den (gesetzlichen) Jugendschutz wieder lockert, bzw. gleich wieder ganz abschafft und Steam somit wieder Titel ohne jegliche Altersfreigabe (und dann logischerweise auch auf "ab 18" geprüfte Titel) ohne jegliche Altersprüfung anbieten darf. Dann ist Deutschland "schuld".
2) Man ist dafür das Steam endlich eine optionale Altersverifikation einführen soll und wenn man sich dann mal verifiziert hat, darf Steam diesem Account auch wieder ungeprüfte und "ab 18" Titel anbieten. Dann ist Steam "schuld".
3) Falls man sich speziell auf ungeprüfte Titel bezieht, sollen die Spielepublisher ihre Titel halt einer Prüfung unterziehen. Sollten diese dann maximal "ab 16" kriegen, dürfte Steam sie ja auch wieder anbieten. An dem Punkt sind dann die Publisher "schuld".
Und nein, nur weil ein Account vor über 18 Jahren erstellt wurde, sagt nichts darüber aus, wer diesen Account HEUTE benutzt.
Und ja, natürlich kann ein Elternteil einen Account altersverifizieren lassen und dann trotzdem die eigenen Kinder unbeaufsichtigt ran lassen (oder ihnen die Jugenschutz-PIN sagt). DANN haben aber die Eltern aktiv den gesetzlichen Jugendschutz umgangen (und das dürfen sie ja sogar, egal ob gewollt oder ungewollt).