Kann das neue BIOS nicht theorethisch genutzt werden um Beschaffenheitsmängel geltend zu machen? Der Käufer hat ja bei seiner Kaufentscheidung sicher nicht eine Karte gewollt die so laut ist, afaik 8dB(A) lauter als mit altem BIOS. Nachbessern geht ja in dem Fall auch nicht, oder nur sehr schwer.