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Ob der Bescheid vorläufig ist, wissen wir nicht. Ich hoffe bei diesem Kauderwelsch jedoch, dass die Vorläufigkeit drinsteht. Damit ist das Thema für mich auch abgeschlossen.
Daher auch der Hinweis auf die leichtfertige Steuerverkürzung.
So wie sich das hier liest (nicht ausgezahlte Beteiligungsgewinne bzw. Kapitalerträge als Verlust, wie bitte?), erscheint mir das ganze nicht glaubhaft.
Für mich sieht das sehr fragwürdig aus. Da ich die Rahmenbedingungen jedoch nicht kenne, halte ich mich zurück.
Zum Thema: Ich hätte vor den US-Wahlen nochmal in meinen HSBC-World-ETF pumpen sollen. Mehr als 3 Prozent an nur einem Tag, damn.
Da du mit einem Unternehmensnamen (also mit fremdem Namen) eingekauft hast, ist es egal, dass du auf eigene Rechnung bezahlt hast.
MF sieht nur "XYZ Unternehmer", sieht dich also als unechten Agenten einer Einkaufskommission und handelt auch dementsprechend.