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  1. A

    Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Mark Zuckerberg

    Der verletzt die persönliche Ehre, die kein Grundrecht ist.
  2. A

    Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Mark Zuckerberg

    Allein durch den Inhalt einer Meinung kann kein Grundrecht verletzt werden. Ein Grundrecht kann nur durch die Art und Weise der Meinungsäußerung verletzt werden. Wenn also jemand seine Meinung auf eine Hauswand schmiert, dann verletzt er das Eigentumsrecht des Hauseigentümers. Wenn jemand einen...
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