Du musst einfach darauf bestehen, dass du aufgrund der Lieferung von Mangelhafter Ware einen Anspruch auf Neulieferung gem. 439 I BGB hast.
Der Händler hat insb in deinem Fall absolut keine Möglichkeit, dir das rechtlich zu verwehren. Bei ASUS muss man halt immer mit dem Anwalt drohen, sonst...