In dem Vertrag darf natürlich nichts stehen von wegen, dass der Veräußerer noch beteiligt wird, falls es Bauland wird. Hat die Stadt/Gemeinde das schon auf dem Schirm? Wenn ja, könnte sein, dass ein Vorkaufsrecht zustande kommt. Weiterhin kommt natürlich noch die Grunderwerbssteuer dazu und die...