Nur mal so als Beispiel in den Raum geworfen.
„Ganz klar verhält es sich hingegen mit Bitcoin-Mining (Schürfen) oder dem Betrieb einer eigenen Krypto-Handelsplattform. Hierbei handelt es sich eindeutig um eine selbstständige Tätigkeit, die das Anmelden eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt...