Beweislast/Gewährleistung:
In der Tat handelt es sich bei der Gewährleistung um ein gesetzlich vorgeschirebenes Recht des Käufers auf Ersatzleistung, wenn Kaufgegenstände mit einem Mangel, der bereits bei Gefahrübergang (Bis Versand durch Verkäufer), versehen sind.
Innerhalb der ersten 6...