ich glaub du verstehst es einfach nicht. Samsung gibt keine Gewährleistung, sondern Garantie.
Ja eh, Samsung ist ja der Hersteller! Das hab ich nie bestritten, ganz im Gegenteil, sogar darauf hingewiesen hab ich. Der Unterschied: Gewährleistung zieht den Händler zur Verantwortung heran und ist vorgeschrieben, Garantie gibts, weil der Hersteller so nett ist.
Es geht wesentlich schneller und es erlischt auch sonst nichts dazu! Also gibt es einfach keinen Grund zum händler zu gehen
Zum Besseren Verständnis: Gewährleistung >> Garantie!
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, da kann sich kein Händler drücken. Während es für Garantieleistung nirgends eine Vorgabe gibt. Manche Garantieleistungen kosten etwas, manche nicht - Gewährleistung ist
immer gratis! Und warum soll es wesentlich schneller gehen, das defekte Gerät zum Hersteller zu tragen? Wie du schon festgestellt hast, kannst du eine Frist setzten, die sich nach der "normalen" Reparaturzeit richtet...ergo: auch nicht schneller sondern gleich lange dauert die Bearbeitung der Gewährleistung
Und trägst du deinen Monitor
zuerst zum Hersteller wird dich der Händler - beim nächsten Defekt - auslachen und die Schuld auf denjenigen schieben, der am Gerät herumgewerkt hat. Zurück beim Hersteller wird dieser nun eine "Bearbeitungsgebühr" einheben - und jetzt? Pech gehabt! Wärst du in der Gewährleistungsfrist zum Händler gegangen so könntest du, nach drei Versuchen den Defekt zu beheben, dein Geld zurückverlangen
Rechtlich gesehen musst du dich an die Standardreperaturzeit richten. Diese ist bei Hardware nunmal vier Wochen! Da hilft dir rein gar nichts wenn du ne Frist von 2 Wochen setzt!
Ja, das hab ich eh zugegeben, das ich mich da nicht auskenne - ich repariere keine TFTs
Allerdings denke ich nicht, das die Reperaturdauer ewig und drei Tage dauern darf, da wird es sicherlich eine gesetzlich verankerte "angemessene Dauer" geben, die der Betroffene beim Konsumentenschutz erfährt. Nichts anderes hab ich gemeint
Ich denke, es ist keine gute Idee, daß du den Leuten empfiehlst, sich direkt an den Hersteller zu wenden und nicht darauf hinweist, das die Betroffenen damit auf ihr Recht der Gewährleistung verzichten bzw. es einschränken.
MfG