Samsung T220 native Auflösung stimmt nicht

Andi316

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Ich habe den o. g. Monitor und in der NVIDIA Systemsteuerung wird als native Auflösung des Monitors 1024x768 angezeigt. Ich kann zwar größere Auflösungen anwählen, jedoch bleibt im Endeffekt alles unverändert, das Bild wird dann größe rund ich muss scrollen um den rerstlichen Desktop zu sehen.

Wie kann ich der NVIDIDA Systemsteuerung die tatsächliche native Auflösung von 1680x1050 beibringen?

Danke für die Hilfe!
 
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Grafikkarte? Neuer Treiber?
Per DVI angebunden und "Reduced blanking" nicht aktiviert würde mir jetzt auf die Schnelle einfallen.
 
Also ich hab mal bei Samsung angerufen. Das Problem ist bekannt, die einzige Lösung ist das Gerät zu tauschen.

Bin mal gespannt obs dann wirklich geht...
 
HI,
möglich das du einen defekten T220 hast. Es gibt eine Reihe an T200 und T220 wo eine falche Firmware drauf ist und somit die falsche Auflösung dargestellt wird.

Gruß
Alex
 
Gibts da irgendwo Details drüber? Der Monitor war Produktion Februar 2009. Also eigentlich verdammt jung...
 
Hi,
Details habe ich leider nicht für dich. Ich arbeite nebenberuflich bei Atelco und die Produktionsreihe Feb und März 2009 hatten genau diesen Fehler. Wir wurden von Samsung benachrichtet und sollten vor jeden Verkauf jeden TFT testen. Am meisten kam es bei den T200 vor.

Gruß
Alex
 
Super Sache. Mit der Info hast mir schon sehr geholfen. Der Mensch an der Hotline hat schon angekündigt, dass der Austausch wohl etwas dauern wird, da momentan ein recht hohes "Kundenaufkommen" herrscht.
 
Super Sache. Mit der Info hast mir schon sehr geholfen. Der Mensch an der Hotline hat schon angekündigt, dass der Austausch wohl etwas dauern wird, da momentan ein recht hohes "Kundenaufkommen" herrscht.

Ahem, IMMER zuerst zum Händler! Der solls dir wegen Mängel umtauschen.
 
Ahem, IMMER zuerst zum Händler! Der solls dir wegen Mängel umtauschen.

Warum sollte er?
Wenn es einen direkten Hersteller-Service gibt sollte man den in Anspruch lernen.
Denn ein Händler ist nicht verpflichtet zu tauschen!
Er kann den Monitor genau so gut einschicken und dann ist er gerne mal 2 Wochen oder länger weg.
Außerdem ist die driekte Abwicklung durch den Kunden beim Hersteller (zumindest im Displaybereich) für beide Seiten deutlich angenehmer.
 
Warum sollte er?
Wenn es einen direkten Hersteller-Service gibt sollte man den in Anspruch lernen.
Denn ein Händler ist nicht verpflichtet zu tauschen!

Sicher nicht zum Hersteller! Der Händler verkauft die Ware und ist auch dafür verantwortlich. Wenn du dein Gerät zuerst zum Hersteller schickst, "verzichtest" du auf dein Recht als Verbraucher.

Hat der Kaufgegenstand einen Mangel, können Verbraucher zunächst einmal nur die so genannte Nacherfüllung verlangen. Es gibt zwei Arten der Nacherfüllung: die Reparatur und die Ersatzlieferung. Grundsätzlich hat der Käufer ein Wahlrecht. Ist dem Verkäufer die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann er sie ablehnen und die andere Form der Nacherfüllung wählen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern

Man beachte: Hier ist vom Verkäufer die Rede, nicht vom Hersteller. Also, zurück zum Händler mit dem Gerät. Bei einer Reparatur auf alle Fälle eine Frist setzen (so etwa 2 Wochen) - du bewegst dich ja schließlich im Rahmen der Gewährleistung. Event. auch nach einem Ersatzgerät verlangen.

Wendest du dich aber an den Hersteller ist der (i) zu nichts verpflichtet und (ii) es verfällt (m.W.n) die Gewährleistung.

Wie auch sonst im Inet gilt auch hier: Genaueres erfährst du in der Verbraucherzentrale deines Vertrauens :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, habe ich mein Problem direkt bei Samsung geschildert und ich bekomme das Gerät getauscht. Er wird daher auch nichts repariert.
 
HI,
wer bei Samsung was über den Händler macht ist selber schuld, wenn er lange warten muss.

Der Händler ist nicht verpflichtet das Gerät zu tauschen, er kann es genau so zu Samsung einschicken und du als Kunde musst halt warten. Das Einschicken dauert bei Samsung aber viel länger als wenn du es direkt löst.

Außerdem gibt nicht der Händler die Garantie, sondern der Hersteller.

Du hast es auf jeden Fall richtig gemacht

Gruß
Alex
 
Der Händler ist nicht verpflichtet das Gerät zu tauschen, er kann es genau so zu Samsung einschicken und du als Kunde musst halt warten.

Der Händler kann sich genau zwischen zwei Handlungsweisen entscheiden: Reparatur oder Ersatzlieferung (vgl. § 439 BGB). Möchte der Verkäufer versuchen den Mangel zu beseitigen (=Reparatur) kann ihm der Käufer eine Frist setzen - im Normalfall zwei Wochen. Sollte der Händler dies nicht schaffen, kann er ja das Gerät ersetzten.

Das Einschicken dauert bei Samsung aber viel länger als wenn du es direkt löst.

Du meinst wenn der Händler es einschickt? Also, wenn es länger dauert als die vereinbarte Frist + Mahnung (insgesamt ~3 Wochen) kannst du als Käufer dein Geld zurückverlangen.
Übergehst du den Händler kannst du bei zu langen Wartezeiten nix machen.

Außerdem gibt nicht der Händler die Garantie, sondern der Hersteller.

Ja, und? Gewährleistung ist keine Garantie, denn
Garantien werden in der Regel vom Hersteller einer Ware freiwillig eingeräumt, beispielsweise bei vielen Markenartikeln, vor allem bei technischen Geräten. In der Ausgestaltung einer Garantie ist der Hersteller frei
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern
Sprich, Hersteller können alles oder nix machen, du als Käufer bist auf deren Gutdünken angewiesen. Speziell: Garantieleistungen sind nicht immer gratis!
Die Gewährleistungsfrist in der Regel 2 Jahre wobei in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt (bin aber kein Jurist und kann mich bezüglich der 2 Jahre auch irren). Schickst du das Gerät allerdings zum Hersteller (du übergehst also den Händler) hebelst du auch dein Recht auf Gewährleistung aus!

Du hast es auf jeden Fall richtig gemacht
Nein, du hast es falsch gemacht!
Leute, lasst euch nicht von Herstellern und Händlern übern Tisch ziehen - im Schadensfall ist das Recht immer auf Seiten der Käufer! Nocheinmal:
Das Argument eines Händlers, er habe das Gerät ja nicht erzeugt und daher sei er für Mängel auch nicht verantwortlich, ist also unrichtig. Der Händler haftet – unabhängig vom Verschulden – für die Mängelfreiheit der Ware. Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Der Unternehmer kann sie Ihnen gegenüber, also gegenüber einem Verbraucher weder ausschließen noch wesentlich einschränken.
Quelle: konsument.at

Also: Immer zuerst zum Händler!

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi
Der Händler kann sich genau zwischen zwei Handlungsweisen entscheiden: Reparatur oder Ersatzlieferung (vgl. § 439 BGB). Möchte der Verkäufer versuchen den Mangel zu beseitigen (=Reparatur) kann ihm der Käufer eine Frist setzen - im Normalfall zwei Wochen. Sollte der Händler dies nicht schaffen, kann er ja das Gerät ersetzten.
Bei einen Punkt stimme ich dir da zu. Und zwar mit Reperatur oder Ersatz.ABER ein Frist kannst du nicht setzten. In der Regel dauert ein Einschicken von defekter Hardware 4 Wochen. Da kannst du als Kunde gar nichts gegen machen. Einfach eine Frist von 2 Wochen entspricht nicht der Standardreperatur Zeit und wäre somit nicht gültig. Ich weiß nicht wo du das her haben willst, aber ich Studiere Winfo und hatte erst neulich Wirtschaftsrecht absolviert. Du musst dich als Kunde an die gewöhnliche Rep.Dauer richten und erst dann eine Frist + Mahnung setzten.

Du meinst wenn der Händler es einschickt? Also, wenn es länger dauert als die vereinbarte Frist + Mahnung (insgesamt ~3 Wochen) kannst du als Käufer dein Geld zurückverlangen.
Übergehst du den Händler kannst du bei zu langen Wartezeiten nix machen.
Klar, wenn man es nicht über den Händler macht, kann man sich nicht über eine Wartezeit aufregen. ABER was meinst du eigentlich warum Samsung einen VOR-ORT Service anbietet? Bestimmt nicht, damit du am Ende doch zum Händler gehst. Das nennt sich Service und funktioniert bei Samsung 1A! Unsere Kunden haben berichtet, dass innherhalb einer Woche jemand sich von Samsung( oder Service-Partner)kam und das gerät entweder direkt getauscht haben( im ersten Jahr fast immer) oder ihn repariert haben, was meist nciht länger als eine Woche gedauert hat.


Ja, und? Gewährleistung ist keine Garantie, denn

Sprich, Hersteller können alles oder nix machen, du als Käufer bist auf deren Gutdünken angewiesen. Speziell: Garantieleistungen sind nicht immer gratis!
Die Gewährleistungsfrist in der Regel 2 Jahre wobei in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt (bin aber kein Jurist und kann mich bezüglich der 2 Jahre auch irren). Schickst du das Gerät allerdings zum Hersteller (du übergehst also den Händler) hebelst du auch dein Recht auf Gewährleistung aus!
Wie wäre es erstmal, wenn du dich genau informierst und nicht so allgemeines Zeug schreibst. Wir reden hier über SAMSUNG. Da gibt es auf den TFT 3 Jahre HERSTELLER-GARANTIE. Ansonsten hast du recht. Der Hersteller muss nur 2 Jahre Gewährleistung geben, der Händler aber auch. Bestes Beispiel ist da Apple und HP. Die bieten beide nur 12 Monatae Garantie an, das zweite Jahr gesetztlich die Gewährleistung, was bei Hardware aber nichts bringt. Entweder ein mangel war von Anfang an da oder gar nicht. Nach den 12 Monaten Garantie ( ja eigentlich schon nach 6 Monaten Gewährleistung) besteht die Beweislastumkehr. Sollte also bei Apple was nach den 12 Monaten sein, hat man meist ein riesen Prob.

Nein, du hast es falsch gemacht!
Leute, lasst euch nicht von Herstellern und Händlern übern Tisch ziehen - im Schadensfall ist das Recht immer auf Seiten der Käufer! Nocheinmal:
Nein, hat er eben nicht. Wenn der Hersteller Vor-Ort Support anbietet und Herstellergarantie hat, geht es so wesentlich schneller. Klar könnte man beim Händler vorher anrufen und nach einen direkttausch fragen, werden aber nur wenige machen. Schließlich zahlt man bei Samsung den Support mit, also warum bitte nicht nutzen?

Gruß
Alex
 
Sei mir nicht bös, aber ich denke du verstehst den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht. Hast du dir mal meine Links angeschaut?

Bei einen Punkt stimme ich dir da zu. Und zwar mit Reperatur oder Ersatz.ABER ein Frist kannst du nicht setzten. In der Regel dauert ein Einschicken von defekter Hardware 4 Wochen. Da kannst du als Kunde gar nichts gegen machen. Einfach eine Frist von 2 Wochen entspricht nicht der Standardreperatur Zeit und wäre somit nicht gültig. Ich weiß nicht wo du das her haben willst, aber ich Studiere Winfo und hatte erst neulich Wirtschaftsrecht absolviert. Du musst dich als Kunde an die gewöhnliche Rep.Dauer richten und erst dann eine Frist + Mahnung setzten.

Mal salopp gefragt: Was interessiert mich die Standardreparaturzeit des Herstellers wenn ich die Gewährleistung beim Händler in Anspruch nehme? Andererseits wirst schon recht haben, aber für solches Detailwissen gibts ja die Hotline beim Konsumentenschutz :)

Klar, wenn man es nicht über den Händler macht, kann man sich nicht über eine Wartezeit aufregen. ABER was meinst du eigentlich warum Samsung einen VOR-ORT Service anbietet?

Nochmal: Der Hersteller interessiert mich erst dann wenn Händler=Hersteller gilt, sonst nicht :) Mach dich mal bitte um den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung schlau.

Bestimmt nicht, damit du am Ende doch zum Händler gehst. Das nennt sich Service und funktioniert bei Samsung 1A! Unsere Kunden haben berichtet, dass innherhalb einer Woche jemand sich von Samsung( oder Service-Partner)kam und das gerät entweder direkt getauscht haben( im ersten Jahr fast immer) oder ihn repariert haben, was meist nciht länger als eine Woche gedauert hat.

Ok, und was würdest machen, wenn der Lieferant dir eine Rechnung unter die Nase hält? Bezahlst du wirklich für das "Glück" ein von Anfang an fehlerhaftes Gerät erwischt zu haben?

Wie wäre es erstmal, wenn du dich genau informierst und nicht so allgemeines Zeug schreibst. Wir reden hier über SAMSUNG. Da gibt es auf den TFT 3 Jahre HERSTELLER-GARANTIE. Ansonsten hast du recht. Der Hersteller muss nur 2 Jahre Gewährleistung geben, der Händler aber auch. Bestes Beispiel ist da Apple und HP. Die bieten beide nur 12 Monatae Garantie an, das zweite Jahr gesetztlich die Gewährleistung, was bei Hardware aber nichts bringt. Entweder ein mangel war von Anfang an da oder gar nicht. Nach den 12 Monaten Garantie ( ja eigentlich schon nach 6 Monaten Gewährleistung) besteht die Beweislastumkehr. Sollte also bei Apple was nach den 12 Monaten sein, hat man meist ein riesen Prob.

Na so allgemein kann mein Zeug gar nicht sein, wenn du mir recht gibst...Ich wiederhole mich, aber Garantie basiert auf der Freiwilligkeit des Herstellers. Schaut halt bei den Kunden besser aus...und anscheinend wirkts :) Im Übrigen wirst du wohl bei jedem Hersteller nach 12 Monaten eine "kleine Aufwandsentschädigung" herausrücken müssen.

Nein, hat er eben nicht. Wenn der Hersteller Vor-Ort Support anbietet und Herstellergarantie hat, geht es so wesentlich schneller. Klar könnte man beim Händler vorher anrufen und nach einen direkttausch fragen, werden aber nur wenige machen. Schließlich zahlt man bei Samsung den Support mit, also warum bitte nicht nutzen?

Also du verzichtes aus Bequemlichkeit auf dein Recht? Denn genau das passiert! Wenn der "Hersteller" (der echte Hersteller ist ja irgendeine Fab in Asien) am Gerät - als Dritter - herumwerkelt, verfällt die Gewährleistung. Wenn du Pech hast mußt du dann auch für die Garantieabwicklung noch ein paar Kröten abdrücken. Das würdest du machen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
ich glaub du verstehst es einfach nicht. Samsung gibt keine Gewährleistung, sondern Garantie. Es geht wesentlich schneller und es erlischt auch sonst nichts dazu! Also gibt es einfach keinen Grund zum händler zu gehen

Rechtlich gesehen musst du dich an die Standardreperaturzeit richten. Diese ist bei Hardware nunmal vier Wochen! Da hilft dir rein gar nichts wenn du ne Frist von 2 Wochen setzt!
Du kannst von nen Autohändler auch nicht verlangen, dass er einen Motorschaden in einer Woche wieder fitt hat. Das ist nunmal so!

Gruß
Alex
 
ich glaub du verstehst es einfach nicht. Samsung gibt keine Gewährleistung, sondern Garantie.

Ja eh, Samsung ist ja der Hersteller! Das hab ich nie bestritten, ganz im Gegenteil, sogar darauf hingewiesen hab ich. Der Unterschied: Gewährleistung zieht den Händler zur Verantwortung heran und ist vorgeschrieben, Garantie gibts, weil der Hersteller so nett ist.

Es geht wesentlich schneller und es erlischt auch sonst nichts dazu! Also gibt es einfach keinen Grund zum händler zu gehen

Zum Besseren Verständnis: Gewährleistung >> Garantie!
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, da kann sich kein Händler drücken. Während es für Garantieleistung nirgends eine Vorgabe gibt. Manche Garantieleistungen kosten etwas, manche nicht - Gewährleistung ist immer gratis! Und warum soll es wesentlich schneller gehen, das defekte Gerät zum Hersteller zu tragen? Wie du schon festgestellt hast, kannst du eine Frist setzten, die sich nach der "normalen" Reparaturzeit richtet...ergo: auch nicht schneller sondern gleich lange dauert die Bearbeitung der Gewährleistung :)
Und trägst du deinen Monitor zuerst zum Hersteller wird dich der Händler - beim nächsten Defekt - auslachen und die Schuld auf denjenigen schieben, der am Gerät herumgewerkt hat. Zurück beim Hersteller wird dieser nun eine "Bearbeitungsgebühr" einheben - und jetzt? Pech gehabt! Wärst du in der Gewährleistungsfrist zum Händler gegangen so könntest du, nach drei Versuchen den Defekt zu beheben, dein Geld zurückverlangen :)

Rechtlich gesehen musst du dich an die Standardreperaturzeit richten. Diese ist bei Hardware nunmal vier Wochen! Da hilft dir rein gar nichts wenn du ne Frist von 2 Wochen setzt!
Ja, das hab ich eh zugegeben, das ich mich da nicht auskenne - ich repariere keine TFTs :) Allerdings denke ich nicht, das die Reperaturdauer ewig und drei Tage dauern darf, da wird es sicherlich eine gesetzlich verankerte "angemessene Dauer" geben, die der Betroffene beim Konsumentenschutz erfährt. Nichts anderes hab ich gemeint :)

Ich denke, es ist keine gute Idee, daß du den Leuten empfiehlst, sich direkt an den Hersteller zu wenden und nicht darauf hinweist, das die Betroffenen damit auf ihr Recht der Gewährleistung verzichten bzw. es einschränken.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe heute bereits den Ersatzmonitor bekommen. Es war zwar kein neues Gerät, aber es funktioniert wenigstens tadellos. Von daher bin ich zufrieden.

Bei dem Gespräch mit der Hotline hatte ich auch die Möglichkeit meinen eigenen Monitor reparieren zu lassen, dann hätte ich mein gekauftes Produkt auch wieder bekommen.

Von daher sehe ich nicht den Grund warum ich die Sache über den Händler hätte machen sollen. Das Ergbnis zählt: Ich bin zufrieden. Und wenn wieder was ist, ist Samsung in den nächsten Jahren mit der Gwährleistung halt wieder in der Pflicht.
 
Also ich habe heute bereits den Ersatzmonitor bekommen. Es war zwar kein neues Gerät, aber es funktioniert wenigstens tadellos. Von daher bin ich zufrieden.

Glückwunsch! Ein Gebrauchtgerät hättest du allerdings über eBay billiger erstehen können. Zusammenfassung: Du hast deinen neuen Monitor gegen einen Gebrauchten eingetauscht, und bist - trotz Wertminderung - zufrieden. Solche Kunden hat man gern :)

Bei dem Gespräch mit der Hotline hatte ich auch die Möglichkeit meinen eigenen Monitor reparieren zu lassen, dann hätte ich mein gekauftes Produkt auch wieder bekommen.

Sehr nett vom Hersteller :hail:
Du hast dem Hersteller und dem Händler aber so oder so viel Geld erspart, speziell mit deinem Verzicht auf Inanspruchnahme der dir gesetzlich zustehenden Gewährleistung.

Von daher sehe ich nicht den Grund warum ich die Sache über den Händler hätte machen sollen. Das Ergbnis zählt: Ich bin zufrieden. Und wenn wieder was ist, ist Samsung in den nächsten Jahren mit der Gwährleistung halt wieder in der Pflicht.

Welche Gewährleistung? Du hast darauf verzichtet indem du dich direkt an einen Dritten aka. den Hersteller gewandt hast, denn der Händler muß nur für das Produkt gewährleisten, das er verkauft hat. War der Händler im Rahmen der Gewährleistung für das Gerät verantwortlich, hat er für die Reparatur zwei (oder drei?) Versuche. Danach kann man auf den Umtausch bestehen. Wurde das Gerät als Garantiefall repariert, hängt die Zahl der Reparaturversuche von den jeweiligen Garantiebedingungen ab. Ich hoffe, du hast dir die Bedingungen genau durchgelesen, denn dort steht auch welche Leistung etwas kostet. Tja, Pech gehabt!

Deswegen: Bei Problemen immer zuerst an den Händler wenden, insbesondere wenn die ersten sechs Monate der Gewährleistung noch nicht um sind.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Endschuldigung das ich das wieder aufrolle, aber hab mir den nun auch gekauft weil er soweit gut ausschaut und ich beim kumpel auch zufrieden war. Aber jedoch diese auflösung ... bei XP funktioniert es wunderbar häng ich den an einen Vista rechner hab ich das bekannte problem. Hab den Treiber auch neu drauf gemacht aber nix funzt, ist das der bekannte Moni fehler oder eher ein Problem mit Vista?

mfg

Moni ist von August 2009
Vista Ulti
gtx 260
 
Wenn man im Vista mit nem anderen Monitor die passende Auflösung einstellen kann, und bei diesem wieder nur eine kleinere Auflösung (nachschauen in der Systemsteuerung !), dann dürfte das wohl an fehlerhaften EDID-Daten im Monitor liegen. Also Reparatur/Tausch beim Händler.
 
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