Überwachungskamera für zuhause mit eigenem Computer ohne Receiver.

Crispy

Neuling
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Ich bin im Moment oft unterwegs und würde gerne ein paar mehr Augen zu hause haben, während ich unterwegs bin und sehen kann was in der Umgebung so los ist. 2 Nachbarn haben es schon getan, jetzt möchte ich auch. Der Gläserne Nachbar.

Ich habe nach Kameras gegoogelt, aber da kommt nur Müll oder ich finde nicht die richtigen Stichwörter für die Suche. Ich will keine Kamera in der Cloud betreiben auch nicht mit dem Smartphone verbinden. Ich habe zu hause noch einen hoch getakteten Q6600 mit einer 7600 GTX und unendlich viele Festplatten. Ich weiß leider nicht wie viel Rechenleistung so ein Kamera Server benötigt. Der Soll 24 Stunden am Tag aufzeichnen. Ich Brauche 1-4 Kameras und einer Türspion Kamera. Beim Türspion bin ich auch kaum Fündig geworden. Die Türspionen die ich gefunden habe sind mit diesem LCD Bildschirm, unbrauchbar für mich. Kann man einen Normalen Türspion nehmen und am anderen Ende eine Kamera drauf bauen um die Qualität zu verbessern. Ist zwar ein Klotz an der Tür, aber der würde mich nicht stören. Dann würde ich gerne noch 3 Monitore an dem Kamera Server betreiben, jeweils 1 im Schlafzimmer, 1 auf der Eingangstürtür und einen neben meinem Computer mit dem ich Arbeite. Das alle Monitore alle Kameras darstellen. Mir ist es wichtig das alles Modular bleibt. Ist die Kamera schlecht wird die Kamera und nicht das ganze System getauscht. Ist der Rechner zu langsam, dann wird der Rechner getauscht und die Kameras bleiben.

Ich arbeite mit Truecrypt/VeraCrypt und Linux Mint. Alles Systemfestplatten und die Datengräber sind bei mir gesichert.

Hat jemand Erfahrung damit? Was für eine Kamera brauche ich, gibt es bestimmte oder gehen alle? Welche Anschlüsse sollte die Kamera haben oder sonstige Eigenschaften? Worauf beim kauf achten das man nicht eine klötzchengrafik erhält und die Welt da draußen aussieht wie bei Minecraft? Ich werde mir vermutlich zu gebrauchten greifen um Geld zu sparen.
 
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Surveillance ist ein spannendes Thema. Im besten Fall nimmt man Kameras die per POE/LAN angebunden werden

Aber, dein Q6600 mit der gtx ist da nichts mehr. Solch ein System sollte >70W verbrauchen. Bei ungefähr 1,40€/kwhundJahr wird das schnell teuer. Aktuelle Server/NAS–Systeme liegen dagegen bei 10–30W
 
ich würde doch mal mit "videoüberwachung ip" bei google anfangen.
ich nutzte auch gerne geizhals und klick mich durch entsprechende Kategorien durch um ein Gefühl für den Markt zu bekommen, von dort lande ich dann bei div. Hersteller die man mal gehört hat oder die man kennt und nicht wusste dass die auch so was machen. Reichelt und Conrad wäre auch eine Überlegung wert.

Sehr interessant finde ich, dass ich über meine Googlesuche bei Conrad gelandet bin und dort in der Rubrik IP Kameras beim scrollen durch die ersten Seiten auf diese Türspionkamera gestoßen bin.
https://www.conrad.de/de/wlan-ip-tuerspion-kamera-640-x-480-pixel-edimax-easysec-ic-6220dc-1497683.html

Was heißt Nachbarn? Der Türspion lässt mich auf Mehrparteienhaus schließen.
Was haben die so umgesetzt?

Bring doch mal etwas Input, dann findet sich auch jemand der evtl. gezielt weiterhelfen kann/will.
Soll das per WLAN gelöst werden oder Kabel -> POE
Müssen Alarmmeldungen verschickt werden?
Wo könnte der Server dazu stehen?
Budget
vorhandene Netzwerktechnik
Muss es Ultra 4k HD sein oder tut es auch ein HD oder weniger? Ohne jetzt einschätzen zu können womit man vernünftige Bilder für deinen Zweck bekommt.
Denn manche Videobeweise aus Fahndungen, lassen schon sehr zu wünschen übrig.

Ob das so einfach bzw. schön/sinnvoll zu lösen ist, mehrer Monitore an dem Server zu betreiben, die dann geschätzt etliche Meter von einander entfernt sind, kann ich mir gerade nicht vorstellen.
Ist halt doch was anderes wie 3 Monitore an einem Bildschirmarbeitsplatz zu betreiben. Schau dir mal Synology an, ob das was wäre.
https://www.synology.com/de-de/solution/surveillance_small_business
Da bekommst zumindest mal ein Monitor per HDMI angeklemmt und hast wohl schon eine nette Oberfläche. Ob man das nun per HDMI Spliter auf mehrere Monitore bekomme weiß ich net, kenne ich mich nicht aus.

Da ich persönlich so was auch noch umsetzen möchte, lese ich gerne bei so Themen mit.
Da kommt auch immer wieder hoch und wenn ich es richtig weiß, darf man nur sein Grundstück filmen. Den Fußgänge auf dem Gehweg dann schon nicht mehr.
Dann bringt mir eine Videoüberwachung auch schon weniger, wenn z.b. das geparkte Fluchtauto nur an den Reifen zu erkennen wäre.

Das wären mal so meine Ideen um mit deinem Vorhaben Fahrt aufzunehmen.

edit:
Gerade gefunden
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/digitaler-tuerspion-urteil-zu-ueberwachung-und-datenschutz/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde ein NAS-Server wie z.B. ein von Synology und ein paar Kameras von Reolink.

Denke aber daran du darfst nur dein Grundstück/Wohnung überwachen und kein öffentlichen Grund wie z.B. ein Treppenhaus mit Türspion.
 
Was heißt Nachbarn? Der Türspion lässt mich auf Mehrparteienhaus schließen.
Was haben die so umgesetzt?

Von draußen ist es schwer ersichtlich, aber die Kameras sind hinter dem Fenstern. Jeweils 45° geschwenkt. Nachts sieht man bei einer Kamera ein Grünes und Rotes Lämpchen leuchten. Ich muss mal eine Zeichnung machen, damit es vorstellbar wird.

Ein HDMI Kabel kostet doch nicht die Welt. 20 Meter bekommt man bei Amazon, pro Kabel. DVI, auch. Monitor LCD 10€ Pro Stück. 15 bis 22 Zoll (4:3).

zum Thema Qualität. 2009 war ich mal an einer Freien Tankstelle. Mit der Kamera konnte man sehen wann ich zum TÜV musste. Eine Kamera die auf 20 Meter Entfernung die TÜV Plakette auslesen kann wäre schon Optimal. Habe mal Reolink Argus angesehen. Qualität ist das nicht. Aber für 100€ Pro Kamera ist das denke ich mal ausreichend.


Zum Thema Urteil. Wo kein Kläger da kein Richter. Und ohne Beweise auch kein Urteil? Muss für ein Urteil die Kamera aufzeichnen? Oder dürfen Attrappen auch nicht auf Öffentliches Gelände zeigen? Wenn der Computer vom Strom genommen wird, ist der Rechner Verschlüsselt. Also auch keine beweise das was aufgezeichnet wurde.

Habe mal Synology überflogen, sieht sehr Interessant aus. Muss die Tage mal dort alles durchgehen um ein Bild davon zu bekommen.
 
Es braucht ja auch kein Kläger kommen! Die Beweise liefert doch der, der etwas ungewöhnliches beobachtet hat auf öffentlichen Grund und mit dem Bildmaterial zur Polizei rennt oder schlimmer diese Bilder von dem Verdächtigen auf Facebook veröffentlicht. Es klingt ein wenig verrückt was ich jetzt schreibe, aber auch ein Täter hat hier in Deutschland ein Persönlichkeitsrecht oder besser gesagt das Recht am eigenen Bild.

Zum Thema Reolink: Ich habe 4 Reolink Kameras (2x RLC-423 (5MP Auflösung 3072x1728), 2x RLC-411 (5MP Auflösung 3072x1728)) im Einsatz für mein Grundstück (Grundstück 4.000 m² incl. 1.000m² Wald) und einer Synology DS1517+ für die Aufzeichnung im Einsatz. Ich kann nichts Nachteiliges über die Reolink Kameras sagen, die haben eine gute Auflösung und eine sehr gute Nachtsicht und aus 40m Entfernung kann ich noch Nachts jeden einzelnen Pickel auf einem Popo erkennen. Die Synology zeichnet bei Bewegung auf und speichert das Bildmaterial und hebt die Daten 30 Tage auf. Mit der App "DS Cam" auf dem Handy kann ich mir die Aufzeichnungen und das Live Bild jeder einzelnen Kamera unterwegs ansehen. Am PC kann ich dann die Live Bilder auch von allen 4 Kameras gleichzeitig anschauen.
An der Grundstückspforte habe ich auch brav ein Schild stehen, dass dieses Grundstück Kamera überwacht ist. So wollte es das Ordnungsamt haben nachdem sich ein Nachbar über meine Kameras beschwert hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch Attrappen dürfen keinesfalls auf öffentlichen Grund gerichtet werden und ob die Kameras aufzeichnen ist schon dreimal egal.

Bereits das bloße Gefühl einer möglichen Beobachtung auf öffentlichenm Grund wird das Ordnungsamt auf den Plan rufen.

Grüße
Thomas
 
Ja, und das völlig zu Recht, ebenso wie selbstverständlich auch Täter ein "Recht am eigenen Bild" haben. Ansonsten wäre hier Selbstjustiz Tür und Tor geöffnet und der Staat würde sein Gewalt-Monopol verlieren, was normal denkende Menschen nicht wirklich wollen.
 
gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Rechtsbezug ? Quelle ? Gesetz ?

Gruß Ralf

§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; Art. 2, 14 GG

1. Sowohl die Installation von Videokameras als auch die Installation von Kameraattrappen im Hauseingangsbereich stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters dar.

2. Bereits die mit der Anbringung einer Attrappe verbundene Androhung der ständigen Überwachung der Bewegung des Klägers und seiner Besucher im Hauseingangsbereich stellt eine Beeinträchtigung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit dar, die nur unter besonderen Umständen zu rechtfertigen ist (AG Lichtenberg, NJW-RR2008,1693; LG Darmstadt, NZM 2000,360; AG Aachen, NZM 2004,339).

Hier ein Urteil gegen eine Kamera Attrappe --> https://www.iurado.de/download.php?id=1689&t=1523688219

Auch Interessant --> Auch Kamera-Attrappen statt Videoüberwachung sind unzulässig, so Urteil des BGH - Kanzlei Lachenmann

Edit:

Hauptsächlich ist der Artikel 2 GG zuständig:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Eine Attrappe schränkt die freie Entfaltung der Persönlichkeit ein, da sie täuschend echt einer Kamera nachempfunden ist und somit jeder denkt er wird aufgenommen und sich in sein tun eingeschränkt fühlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; Art. 2, 14 GG
823 und 1004 BGB begründen nur Schadensersatz und Unterlassungsansprüche. Über die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten wird da dann ein Schuh draus. Direkt zwischen Bürgern entfalten Grundrechte keine Wirkung. Die Grundrechte schützen per se nur vor Zugriffen des Staates auf Bürger.

Rechtsbezug ? Quelle ? Gesetz ?
Gruß Ralf
§ 6b BDSG Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit... - dejure.org
Für die tatsächliche Überwachung u.a. das hier.
So - dann klamüsern wir tatsächliche Überwachung und Attrappe auseinander. Soweit man annehmen möchte, dass es bei Verboten öffentlicher Überwachung um Schutz von Persönlichkeitsrechten geht, muss man sich die Auswirkung auf Personen ansehen. Das Wissen (oder im Falle Attrape vermeintliche) Wissen um eine Überwachung nimmt eine gewisse Ungezwungenheit. Wenn man glaubt überwacht oder beobachtet zu werden, verhält man sich anders. Das wird einem mehr oder minder aufgezwungen.
Wenn sehr offensichtlich z.B. durch Kamerastellung Nachbars sonst schwer einsehbarer Garten durch die erhöhte Kameraposition vermeintlich überwacht wird: Fragt mal eure Herzdame ob sie sich noch oben ohne Sonnen würde, wenn eine Kamera auf ihren Liegeplatz zeigt, und das Problem wird schlagartig klar. Es macht keinen Unterschied ob echt oder Attrappe, da beides dieselbe Wirkung entfaltet. Das entfällt erst, wenn z.B. der Nachbar ausdrücklich darüber informiert wird und der Beweis geführt wurde, dass es sich um eine Attrappe handelt. Bei Leuten die aber z.B. am Gehweg einfach nur vorbei laufen und eine Kamera auf sich gerichtet wähnen funktioniert das nicht.

Wie gehabt, schaut mal selbst was ihr macht wenn ihr 'ne Überwachungskamera seht. 9/10 werden reflexartig hinschauen und auch solange sie sich im Überwachungsbereich befinden immer mal wieder einen Blick genau auf die Kamera werfen. Das tut man nicht, weil einem das doch irgendwie völlig egal ist, oder?

Grüße
Thomas
 
Gabs da nicht ein Kamerasystem das glaub sogar hier im Luxx getestet wurde, wo die Software ein Croppen erlaubte um damit nur das eigene Grundstück zu erfassen?
Das schien damals legal zu sein owohl es von aussen gesehen, ja auf alles gerichtet ist.
Überhaupt, woher soll eigentlich ein beobachter bei einer, nach unten gerichteten Kamera wissen, dass es sich nicht um eine Fisch-Eye Kamera handelt? Inzwischen gibt es die unauffällig und die fängt alles drum herum ein.

Naja, nicht die erste Gesetzeslage wo Realität und Regelungsabsicht auseinander gehen.
In der Praxis wird das in er Tat am ehesten relevant wenn man die Aufnahmen dann als beweis für irgendwas verwenden will. Dann sind die Gerichte streng...


Wie gehabt, schaut mal selbst was ihr macht wenn ihr 'ne Überwachungskamera seht. 9/10 werden reflexartig hinschauen und auch solange sie sich im Überwachungsbereich befinden immer mal wieder einen Blick genau auf die Kamera werfen. Das tut man nicht, weil einem das doch irgendwie völlig egal ist, oder?
Huh, ich zähl klar zu den 1/10 (denke der Anteil ist weit höher. Jedenfalls für moderne Menschen die in Städten leben).


Aber mal zum Thema

@Crispy
Sicher dass du den alten Stromverheizer PC wirklich für sowas wiederverwerten willst?
IP Kamera war in der Tat schon das richtige Stichwort. Die Gibt es auch ohen cloud service.
 
Zuletzt bearbeitet:
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