<p><img src="/images/stories/logos-2013/amazon.jpg" width="100" height="100" alt="amazon" style="margin: 10px; float: left;" />Bislang musste sich <a href="http://www.amazon.de" target="_blank">Amazon</a> lediglich teils heftige Kritik von Verlagen und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels für seine Geschäftspraktiken gefallen lassen, nun aber hat das Landgericht Berlin dem Online-Händler ein nicht gesetzeskonformes Verhalten attestiert.</p>
<p>Bereits am 7. Juli wurde das Urteil, das erst jetzt veröffentlicht wurde, im Rechtsstreit zwischen dem Börsenverein und Amazon verhängt. Dabei ging es um den Vorwurf, der Händler würde sowohl gegen die in Deutschland gültige Buchpreisbindung als auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzen.</p>
<p>Über einen längeren...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/32140-amazon-verletzt-buchpreisbindung-und-wettbewerbsgesetze.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
<p>Bereits am 7. Juli wurde das Urteil, das erst jetzt veröffentlicht wurde, im Rechtsstreit zwischen dem Börsenverein und Amazon verhängt. Dabei ging es um den Vorwurf, der Händler würde sowohl gegen die in Deutschland gültige Buchpreisbindung als auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzen.</p>
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