Uber plant trotz juristischem Gegenwind Deutschlandexpansion

homann5

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<p><img src="/images/stories/logos-2013/uber.png" alt="uber" style="margin: 10px; float: left;" />Trotz <a href="index.php/news/software/anwendungprogramme/32402-taxi-dienst-uber-bietet-entwicklern-api-fuer-app-integration-an.html" target="_self">laufender Gerichtsverfahren in Hamburg und Berlin</a> sowie drohender Verbote in München und Frankfurt will der Taxi-Dienst <a href="https://www.uber.com/" target="_blank">Uber</a> in Deutschland weiter expandieren. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, steht neben der Schwaben-Metropole auch Köln auf der Liste der Kandidaten für das laufende Jahr.</p>
<p>Einen konkreten Starttermin gibt es laut Deutschland-Chef Fabien Nestmann noch nicht, in Stuttgart wolle man beispielsweise erst nach der Sommerpause die Gespräche mit der Stadtverwaltung...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/32459-uber-plant-trotz-juristischem-gegenwind-deutschlandexpansion.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
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Seltsam ..die Mitfahrzentrale hat diese Probleme nicht..und die machen im Prinzip genau das gleiche ,vermitteln von Fahrgelegenheiten von Privat an Privat inklusive dass sie daran verdienen und das seit Jahrzehnten. Personenbeförderungscheine? Fehlanzeige. Und natürlich erhalten diejenigen die das Auto haben pro Nase einen Betrag und dass sind auch keine freiwilligen Leistungen. Der einzige Unterschied ist die antike Vermittlungtechnik und das die Fahrten hauptsächlich nicht im Kurzstreckenbereich liegen. UBER ist ein Mitfahrvermittler und kein Taxi Dienst, und wenn jemand Spass daran hat Leute den ganzen Tag durch die Gegend zu fahren und sich dafür eine Beteiligung an Fahrkosten geben lässt (natürlich ist der Begriff "Fahrtkosten" da wohl etwas schwammig :d) wie soll man das verbieten. Wenn die Steuerfahndung das anders sieht dann ist das eine individuelle Sache und betrifft nur den Fahrer und nicht die Vermittler. Im Zweifelsfall müsste UBER evtl. vom Fahrer einen Gewerbenachweis + PBS anfordern wenn die Anzahl der durchgeführten Vermittlungen ein gewisses Limit übersteigt und der Verdacht auf gewerbsmässiges Handeln nahe liegt. Wie da die Rechtslage aussieht weiss ich nicht...evtl Grauzone , Lücke im Gesetz..Auslegungsfrage, Zumutbarkeit für Vermittler usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Uber schreibst selbst ganz groß TAXI auf deren Website. Der Unterschied ist, dass du bei einer Mitfahrgelegenheit eine Strecke anbietest, und bei Uber eine Fahrt buchst, bzw. dich als Fahrer anbietest, sprich Taxi. Und das mit deutlicher Gewinnabsicht, Gewerbe.
Die Fahrer einer Fahrgemeinschaft machen das nicht gewerblich, deshalb brauchen die auch keinen P-Schein.
 
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