Es gibt eine 5kg Grenze. (bzgl. Aufstiegsgenehmigung)
Die ein Phantom auch mit Cam nicht erreicht.
Dennoch ist das Teil auch kein Spielzeug mehr. Wenn den jemand aus 100 Metern auf den Kopf kriegt oder einen drehenden Prop abbekommt. Dann gute Nacht.
Gemäß Gesetz ist dieses Teil ein Luftfahrzeug. Hier findet wie bei allen Modellflugzeugen die keine Spielzeuge sind der §2 Abs1 Ziff. 3 des LuftVG Anwendung: "der Halter des Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der Haftung auf Schadensersatz wegen der Tötung, der Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung einer nicht im Luftfahrzeug beförderten Person und der Zerstörung oder der Beschädigung einer nicht im Luftfahrzeug beförderten Sache beim Betrieb eines Luftfahrzeugs nach den Vorschriften dieses Gesetzes und von Verordnungen der Europäischen Union unterhält". Übliche Privathaftpflichtversicherungen decken Schäden aus dem Betrieb eines solchen Quadkopters nicht ab. Kernpunkt ist hier "Das Teil ist kein Spielzeug". Dieser Satz steht bei Modellen dieser Art auch in der BDA, damit ist die Privathaftplicht aussen vor. Modellflugvereine bieten mit ihrem Mitgliedsbeitrag Versicherungen unterschiedlicher Ausprägung (nur auf Flugplatz, im Aussengelände bis 5 kg, im Aussengelände über 5 kg etc). JEDER der auf dem freien Feld ohne gültige Versicherung erwischt wird ist potentiell dran. WEiterhin tut jeder Pilot gut daran, die örtlichen Vorschriften zu prüfen. Bei uns in der Umgebung herrscht z.B. überall ausserhalb des Modellflugplatzes Aufstiegsverbot für Flugmodelle aus Naturschutzgründen. Auf die 1,5km Grenze um Flughäfen wurde ja schon hingewiesen, in den Ein- und Ausflugschneisen von Grossflughäfen gibt es aber zusätzliche Flugsicherungszonen, die sollten auch vor Aufstieg bekannt sein.
Ich bin kein Freund von zuvielen Vorschriften. Im Moment habe ich aber das Gefühl dass die Verfügbarkeit der PnP Modelle dazu führt, dass die ernsthaften Modellflieger, die sich an selbige Vorschriften halten in Verruf kommen. Da trägt auch der Artikel dazu bei, der zwar auf die Gefahren des Modells hinweist, aber nciht darauf wie demzufolge damit umzugehen ist (Modellflugverein, Versicherung, Aufstiegserlaubnis prüfen etc.).
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Bleibt aber abzuwarten, was der Gesetzgeber mit den Dingern macht. Wurde ja kürzlich erst bekannt, dass in GB so eine Drohne kurz vor einem landenen Flugzeug aufgetaucht ist.
Das Ding kann ins Triebwerk fliegen und da große Schäden anrichten - und wenn man mit so einer Drohne wirklich problemlos hunderte Menschenleben gefährden kann sehe ich das kritisch.
Das konnte man mit jeglichem Flugmodell schon immer. Mein Segler z.B. wiegt mehr als doppelt soviel wie der Quad und hat fast 3m Spannweite. Im Artikel steht ja auch klar dass in der1,5km Umgebung von Flughäfen Aufstiegsverbot herrscht. Problematisch ist halt "nur", dass durch das über den Modellfliegerkreis hinaus geweckte Interesse an solchen Teilen auch die Zahl derer, die sich eben nicht um Rahmenbedingungen für Aufstiege kümmern wächst. Ich zitiere aus meinen anderen Beitrag: "Im Moment habe ich aber das Gefühl dass die Verfügbarkeit der PnP Modelle dazu führt, dass die ernsthaften Modellflieger, die sich an selbige Vorschriften halten in Verruf kommen.".
Nebenbei: In DE ist die Überwachung der Zone um den Flughafen schon ziemlich gut, ich denke so was würde bei uns schnell dazu führen dass der "Täter" geschnappt würde.