Google News stellt in Spanien aufgrund von Gebühren den Dienst ein

Don

[printed]-Redakteur, Tweety
Thread Starter
Mitglied seit
15.11.2002
Beiträge
27.125
<p><img src="/images/stories/logos/Paragraph.jpg" width="100" height="100" alt="Paragraph" style="margin: 10px; float: left;" />Das Leistungsschutzrecht begleitet uns schon eine Weile seit Inkrafttreten des dazugehörigen Gesetzes im Sommer. Inzwischen haben die unter der VG-Media vereinten Verlage eingesehen, <a href="index.php/news/allgemein/wirtschaft/27315-leistungsschutzrecht-springer-bleibt-qvorlaeufigq-bei-google-news.html" target="_self">dass selbst nach einem Jahr Säbelrasseln</a>, der <a href="index.php/news/allgemein/wirtschaft/32934-vg-media-bittet-bei-google-um-aufschub-fuer-umsetzung-des-leistunschutzrechtes.html" target="_self">Bitte nach Aufschub der Umsetzung bei Google</a> sowie der Erkenntnis, <a...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/33625-google-news-stellt-in-spanien-aufgrund-von-gebuehren-den-dienst-ein.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
tja....kleinere News Dienste und Suchmaschienen haben keine solche Macht durch ein paar Wochen abschalten kostenfreie Erlaubnisse zu bekommen.

Somit wird Google auch gestärkt daraus hervorgehen.

In Deutschland hat Google durch seinen Druck nämlich auch eine kostenlose Lizenz bekommen. Kleinere Dienste nicht.

Da hat die ganze Lobbyarbeit der Verlage wohl nichts gebracht.
 
In Deutschland gibt es eine Regelung, die zumindest Textausschnitte komplette Überschriften erlaubt, ohne dass das Leistungsschutzrecht greifen würde.

Google bietet den Verlagen Autoren in Spanien derzeit an, sie weiterhin in einen News-Index aufzunehmen.

Macht sprachlich so keinen Sinn... entweder fehlt da jeweils ein "und" oder ihr wolltest was ganz was anderes ausdrücken.
 
Man kann Google nur dankbar sein, daß sie diese Sachen so handhaben, sonst würden die Politiker gar nicht mitbekommen, auf was für Leute sie da mit ihrer Gesetzgebung reingefallen sind.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh