das ist doch aber nicht logisch. das produkt inklusive service ist vollumfänglich bezahlt worden beim erwerb des produkts.
wo also ist der unterschied wer der garantienehmer ist?
es wird ja gesagt es kostet im falle des zweitbesitzers geld... warum soll das so sein?
nicht falsch verstehen, ich sehe da einfach keine begründung drin und würde es gerne nachvollziehen können.
Dem stimme ich in vollem Umfang zu, denn nur weil eine Sache durch mehrere Hände geht, hat der Hersteller beim Kauf dieser ja bereits daran verdient und der Service ist/war im Kaufpreis mit einberechnet. Durch wen dieser innerhalb der Garantiezeit in Anspruch genommen wird, ist doch vollkommen egal.
Ich fand den Vergleich mit dem Gebrauchtkauf eines Autos mit Werksgarantie ganz gut. Nehmen wir mal an, es wird ein Auto von Hersteller XY, Alter 2 Jahre, mit noch zwei Jahren restlicher Werksgarantie gekauft. Weshalb sagt der Hersteller denn dann, wenn nach einem Jahr etwas kaputt geht beim Zweitbesitzer, nicht, dieser hätte keinen Anspruch mehr auf die Garantie? Eben, weil der Erstbesitzer beim Kauf für 4 Jahre Garantie bezahlt hat.
Schlussendlich kostet Service für Zweitbesitzer Geld. Die Kosten dafür müssen in den Produktpreis eingerechnet werden. Da dieses Feature für die Mehrheit der Käufer bei der Kaufentscheidung nicht relevant ist lohnt es sich nicht. ZUdem besteht bei Zweitkäufern das besonders große Risiko, dass ein Mangel auftritt. Jeder Versandvorgang ist eine große mechanische Belastung für das Netzteil. Oft werden auch ältere Netzteile in neue Systeme verbaut. Zudem möchte man ja neue Netzteile verkaufen, Konkurrenz durch Gebrauchthandel ist da nicht hilfreich. Wenn nicht die Mehrheit der Erstkäufer auf dieses Merkmal besteht macht es keinen Sinn.
Ich habe beispielsweise nie ein Gebraucht-Netzteil erworben. Mir ist es beim Kauf egal, ob Gebrauchtkäufer Garantie bekommen.
Falsch, etwaige Serviceleistungen innerhalb des Garantiezeitraumes wurden bereits mit dem Kaufpreis mitfinanziert. Zudem ist dein Argument mit dem angeblich größeren Risiko, dass ein Schadensfall beim Zweitbesitzer auftritt, eine ziemlich gewagte These. Mein Netzteil beispielsweise steckte schon in mehr als einem Rechner, ist umgezogen etc. und da hätte, sofern diese noch vorhanden wäre, auch die Herstellergarantie gegriffen, da ich Erstbesitzer bin
. Und sobald wiederum mechanische Beschädigungen, die über Kratzer etc. hinaus gehen am Netzteil oder einer anderen Komponente bestehen, wird doch auch dem Erstbesitzer (dann fallabhängig verständlicherweise) die Garantieleistung verwehrt.
Ich hatte schon mehrere gebrauchte Netzteile und bspw. bei be Quiet wäre es (mit einem Dark Power Pro P7) kein Problem gewesen, dieses als Zweibesitzer innerhalb der Garantiezeit umzutauschen. Zumindest bei mir wäre das "damals" (ca 2011) problemlos von statten gegangen.