Kundenfeindliche AGB: Verbraucherzentrale mahnt Sony ab

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Konsolenhersteller Sony wegen „kundenfeindlicher“ Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen des PlayStation Network abgemahnt und will zur Not auch vor Gericht ziehen, sofern der Konzern nicht einlenken werde. Das gaben die Verbraucherschützer am Mittwoch per Pressemitteilung bekannt.Grund für die Abmahnung seien vor allem zwei Passagen in den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung des Online-Dienstes PlayStation Network (PSN), welcher unter anderen für Multiplayer-Titel benötigt wird, worüber sich aber auch Spiele und Filme digital kaufen lassen. Konkret bemängelt die...

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Wie viele andere Firmen auch, versucht Sony seine Grenzen auszuloten, wie weit sie gehen können, um die Verbraucherrechte einzuschränken. Gut das die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hier im Auftrag der Kunden den Grenzen setzt.

Obwohl der Ausgang meiner Ansicht nach klar ist, gehen einige Firmen dennoch alle Instanzen durch, hier bin ich neugierig, ob Sony klein beigibt oder wirklich versucht, es hinaus zu zögern.
 
Zuletzt bearbeitet:
doe frage ist doch, ob diese regel allgemein ungültig sind, wie so ziemlich jede EULA, bei steam hat man dahingehen eingelenkt, und zeigt die euka vor abschluss der verkaufes.

sobald ich ein spiel mit onlinefunktionen kaufe, müssen mir diese zir verfügung stehen. eine nachreichende einschränkung ist nach vertragsabschluss eig. nicht wirksam.

wir gratulieren ihnen zu ihrem neuen mercedes mit diesel motor, das auto fährt aber nur mit mercedes diesel für 2€/L, sorry dass wir das nicht vorher gesagt haben.
 
eine 15K spülmaschiene in der gastro hqt auch nur 1 jahr garantie, wenn überhaupt.

dreist finde ich wenn man garantie gibt und der nutzer dann trotzdem zahlen soll (Apple)
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung die, in gewissen Grenzen, mehr oder weniger an bestimmte Bedingungen geknüpft werden darf.
Wenn Ein Hersteller Pauschal 8,50€ zur Bearbeitung von Garantiefällen berechnen würde, wäre das wahrscheinlich sogar umsetzbar.
 
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Dies sei kundenfeindlich, nicht mit dem deutschen Gesetz vereinbar und daher unwirksam
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Ist das bei Gutscheinen nicht auch so?
 
Ist das bei Gutscheinen nicht auch so?

Ja, Gutscheine "dürfen" nach 3 Jahren verfallen.
Den geht es wahrscheinlich sowieso nur darum, dass über ihnen berichtet wird um mal wieder ins Rampenlicht zu kommen, da lohnt es sich eben mehr auf ein großes Unternehmen zu gehen.
Das mit dem zweiten Absatz ist mir aber ein Rätsel, wenn ein minderjähriges Kind im Ps Store auf Einkaufstour geht mit der Kreditkarten der Eltern, dann würden die Eltern vor Gericht wahrscheinlich sowieso Recht bekommen, gibt ja dazu schon genug Beispiele.
 
24 Monate ist allerdings ordentlich... Ich erinnere mich noch an prepaid simkarten wo das Geld nach 6 Monaten flöten ging...
Oder wurde sowas inzwischen grundsätzlich verboten?
 
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