ROM-Webseiten: Nintendo erhält 12 Millionen US-Dollar Schadensersatz

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
114.149
nintendo_logo_grau.jpg
Im Juli hatte Nintendo gegen die Betreiber zweier Webseiten geklagt, die nicht nur alte Nintendo-Spiele als ROM für Emulatoren angeboten hatte, sondern auch proprietäre BIOS-Dateien mit Logos und Charakteren der japanischen Spieleschmiede. Damals ging die Webseite „LoveRetro.co“ komplett vom Netz, „LoveROMS.com“ hingegen nahm die entsprechenden Dateien offline. Laut der Klageschrift sollte das die beiden Betreiber ziemlich teuer zu stehen kommen, denn die Japaner forderten pro...

... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ich vermute mal, dass die das nicht zahlen können und Nintendo die 12 Mio nicht erhält.
 
nintendo ging es auch nicht um die kohle. sie haben gegeb das ehepaar jetzt einen olpfandbrief und viele abgeschreckt. dann wird der nächste server eben in china oder russland gehostet.
 
Nun ja, man muss hier schon hinsichtlich technischer Aspekte differenzieren.

Angenommen ich möchte irgendein beliebieges Spiel von z.B. 1992 spielen. Kann mir Nintendo (oder sonstiger Gaming-Anbieter) alles notwendige problemfrei und unkompliziert dafür zur Verfügung stellen, also nach dem Motto "einfach in den Laden gehen und kaufen"?
Nein, können sie nicht und wollen sie nicht; der Vertrieb ist endgültig eingestellt. Auch an einer sonstigen Verwertung der Urheberrechte besteht kein Interesse, denn mir zumindest fällt jetzt spontan kein Fall ein, dass jemals ein Franchise zum Weiterbetrieb durch Dritte lizensiert worden wäre.

Es entspricht zwar natürlich nicht dem aktuell geltenden Recht, aber im Grunde genommen muss man es sinngemäß so sehen, dass die Grundlage der verfügten Schutzrechte, nämlich gerade eben die geschützte Verwertung, nicht mehr besteht und das Schutzrecht somit hinfällig ist.

Ob dadurch auch der Weg frei sein würde/sollte für Emulatoren und ROMs ist dann halt eine rechtsphilosophische Frage...
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh