Microsoft und Sony kooperieren beim Cloud-Gaming

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Microsoft und Sony sind zumindest im Konsolen-Bereich zwei konkurrierende Unternehmen. Allerdings könnte sich dies beim Cloud-Gaming ändern, denn die Konzerne haben ihre Zusammenarbeit angekündigt. Demnach möchte man zukünftig beim Cloud-Geschäft kooperieren und an einer gemeinsamen Plattform arbeiten.Als Basis wird dabei wohl Microsoft-Cloud-Geschäft Azure genutzt. Hierüber sollen die Inhalte der Spiele an den Nutzer gestreamt werden. Aber auch Medien-Inhalte sollen dann über das Internet übertragen werden, während die Berechnungen in den Rechenzentren stattfinden. Außerdem möchten beide Unternehmen auch im Bereich der künstlichen Intelligenz sowie bei der...

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Weniger Konkurrenz bedeutet weniger Kundenfreundliche Entscheidungen.
 
Marcel Haber hat bereits darauf hingewiesen dass dieser Entschluss auf Grund der Marktwirtschaft und Ökonomie beschlossen wurde, um konkurrenzfähig zu bleiben, im Hinblick auf
Konkurrenz von Seiten googles stadia Dienst.
Und bei amazon sind sind die Mitarbeiter auch schon seit Jahren mit ihrem eigenen cloud-gaming Dienst beschäftigt. Veröffentlichung soll dieses oder nächstes Jahre erfolgen.
Google besitzt youtube, amazon hat twitch. Dazu kommt amazons Serversparte aws/ec2 etc. - dass gleiche bei google.
Sonys cloud-gaming Dienst fällt in Bezug auf Technik, Verfügbarkeit etc. zurück. Bei microsoft hinkt man im Bereich der virtuellen Gütern, also deren Geistiges Eigentum/Spiele, hinterher, fasst aber in der Serversparte stark Fuß (microsoft azure etc.).

Dieser Transfer an Hardware, Fachwissen, Software und geistigem Eigentum, ist aus Sicht der Leitung beider Unternehmen notwendig.

Ich verweise den informierten Leser bescheiden auf meine kleine Zusammenfassung wahrscheinlich auftretender negativer Effekte, die solche cloud-gaming Dienste mit sich bringen werden
Google Stadia: Erste Analysen und weitere Informationen

Der Leser sollte einen Blick zu den usa werfen und deren "doctrine of "first sale", die in dem Recthssinn der usa-Staatsdiener nicht greift. Natürlich genötigt von copyright Kartellen, Lobbyismus (SIAA, Software and Information Industry Association etc.).
Dort wird bei der Unterscheidungsfrage, strikt zwischen materiellen, greifbaren Gütern und immateriellen virtuellen Gütern, zum Nachteil der Käufer entschieden; schon seit 2010.
http://cdn.ca9.uscourts.gov/datastore/opinions/2010/09/10/09-35969.pdf
http://ia800604.us.archive.org/12/items/gov.uscourts.nysd.390216/gov.uscourts.nysd.390216.109.0.pdf
https://www.wired.com/2010/09/first-sale-doctrine/# Guess What, You Don't Own That Software You Bought

In der eu haben höhrere Rechtsinstanzen, oder in Deutschland niedrigere/höhere Instanzen in der Vergangenheit noch zugunsten der Kunden entschieden, der Erschöpfugnsgrundsatz als Beispiel.
Bereits 2014 sah es anders aus German Court Rules Against Rights To Resell Steam Games | Rock Paper Shotgun
Nur eine Frage der Zeit bis sich Meinungen den hiesigen Systemen beugen.
 
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