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So wie ich unsere politiker kenne wird der multiplikator zwischen 0,03 und 0,3 liegen.
Des Weiteren gab die bayerische Datenschutzaufsicht bekannt, in Zukunft gegen Webseiten-Tracking vorzugehen und entsprechende Bußgelder zu verhängen, sollte ein Betreiber seine Nutzer unrechtmäßig tracken. Die Datenschützer führen hier als Beispiel die Google-Dienste Analytics und AdWords auf. Hier sollen die Nutzer ihre Einwilligung abgeben müssen, bevor die Dienste aktiv werden könne
Eine Frage dazu, vielleicht liege ich ja Falsch, aber auf einigen Seiten muss man ja schon seine Einwilligung geben das man "verfolgt" werden kann. Nur es kommt in seltensten fällen ein X oder Nein um das zu unterbinden, sondern ein Feld mit Akzeptieren und Datenbestimmungen. Der Rest von der Seiten wird dann verdunkelt oder es kommt auf über der Hälfte der Seite ein Fenster mit dem Akzeptieren. Ich meine da kann man nichts anderes machen außer es zulassen und "verfolgt" werden oder die Seite zu verlassen. Fällt das dann später auch in diesem Bereich oder haben wir dann einfach Pech gehabt, nach dem Motto, entweder zu Akzeptierst das wir dir Tracker an den Kopf werfen oder du liest hier nix.
Gruß
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Die DSGVO scheiße sollte eigentlich wieder abgeschaft werden. Wieviele Seiten sind deswegen offline gegangen -.-
Keine, dir mir bekannt wäre. Und der "Scheiß" sorgt dafür, dass ich ENDLICH mich von Google Analytics und AdWords nicht mehr tracken lassen muss, die bisher nahezu automatisiert gesetzt wurden. Ebenso sorgt der "Scheiß" dafür, dass du als Privatmensch endlich eine Rechtsgrundlage hast, auf die du zugreifen kannst, wenn jemand mit deinen Daten Dinge tut, die du nicht wünschst. Für mich also geiler Scheiß.
Und? ISt bei anderem Eigentum doch auch so? Davon abgesehen stimmt dies so pauschal in keinerweise! Daten, die zur Erfüllung vertraglich geregelter Leistungen notwendig sind dürfen jederzeit ohne Genehmigung genutzt werden. Ein Vermieter muss dich also wann fragen? Oder eine Behörde, die sowieso Sonderrechte zudem hat?
Das Problem sind eher jene, die DSGVO nicht verstehen oder dazu missbrauchen, unliebsame Tätigkeiten mit Berufung auf diese nicht tun zu wollen.
Eine Informationspflicht besteht trotzdem, egal auf welchen Grundsatz du deine Verarbeitung begründest. Und da ist wieder der Bürokratische Aufwand. DSGVO-konforme betroffeneninformationen sind aufwändiger als gedacht.
Na dann informier dich Mal besser....
Das ist mitnichten so.
zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Ich muss keinenfalls, wenn ich als Vermieter einen vertrag aufsetze, vor ab fragen ob ich die zur Rechnungsstellung notwendigen Daten verarbeiten darf.
1. Habe ich das auch exakt so gesagt, dass es bei bestimmten Detailfragen so sein kann, schlicht weil es durch Gesetzsprechung klar definiert werden muss wie jetzt beim Cookie Urteil des EUGH. Um was es hier allerdings geht, sind die absoluten Grundlagen der DSGVO und da gibt es weder Unsicherheiten noch sonst was. Und was dazu hier zum Thema gesagt wurde ist weitgehend schlicht und ergreifend falsch. Ich mag nicht alles wissen, habe ich auch nicht behauptet, aber wenn mir laien erklären, wie scheiße die DSGVO ist und mir dazu dann noch nachweislich komplett falsches erzählen, kann ich das durchaus beurteilen. Wie gesagt, entweder es wird eine Basis auf Grundlage der DSGVO benannt, die die Aussagen stützen oder stfu.Hab ich auch nicht behauptet, eine Informationspflicht besteht dennoch.
Auch als "zertifizierter Datenschutzbeauftragter" bist du längst nicht die Kerze auf der Torte, es gibt Datenschutzanwälte die 20 Jahre nichts anderes machen und selbst die Jungs sind sich oft genug NICHT sicher was aktuell DSGVO-konform ist und was nicht.
Oder kannst du die kommenden Jahre bereits vorraussehen und weißt, was uns die kommenden Rechtssprechungen bringen werden? Nein? Dann bringt dir deine Zertifizierung nicht wirklich was, außer, dass du als DSB arbeiten darfst.
Auf Nachfrage oder per Standardtext irgendwo in diesem Fall. Nicht jedes mal. Richtet man einmal ein und gut ist. Ich muss keinenfalls, wenn ich als Vermieter einen vertrag aufsetze, vor ab fragen ob ich die zur Rechnungsstellung notwendigen Daten verarbeiten darf.
Das habe ich weder ausgesagt noch habe ich das angedeutet.... Ebenso habe ich mehrfach klar ausgesagt, dass es im Bereich DSGVO unklare Dinge gibt. Aber hier wird so getan, als wäre die gesamte DSGVO diffus und unklar und das ist schlicht Schwachsinn. Die benannten Fälle und meine genannten Beispiele sind jedenfalls nicht unklar, ansonsten darfst du gern erläutern, warum und wie es deiner Meinung nach unklar ist und zwar am konkret vorliegenden Beispiel. Dein Beispiel mit China und Russland hat absolut , so wirklich absolut gar nix, mit dem inländischen Datenschutz zu tun, der entscheidend ist bei den bisher aufgeführten Beispielen, namentlich deutsche (!) Ämter und Behörden sowie ein deutscher (!) Vermieter mit deutscher (!) Mietwohnung. Wo da anderweitige Datenschutzverordnungen oder globale IT Systeme relevant sein sollen, würde mich echt mal interessieren....Bitte nicht Rechtsgrundlage (in dem Fall Vertrag nach Art. 6 Abs. 1 b)) mit Informationspflichten vermischen. Fragen im Sinne einer Einwilligung ist in dem Beispiel natürlich nicht notwendig, aber das entbindet nicht von der grundsätzlichen Informationspflicht (welche in der Praxis verschieden aussehen kann).