Offene WLANs sorgen weiterhin für Rechtsunsicherheit

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Deutschland und seine offenen WLANs - eine Leidensgeschichte, die allem Anschein nach kein Ende nimmt. Was in anderen Ländern gang und gäbe ist und selbst durch die Neuregelung im Telemediengesetz (TMG) eigentlich längst Geschichte sein sollte, bleibt weiterhin ein Schreckgespenst in good old Germany. Die sogenannte Abschaffung der Störerhaftung verunsichert auch Ende 2019 noch eine Vielzahl von Providern, Zugangsanbietern und Rechteinhabern. Laut Aussagen der Anbieter würde es trotz der Neuregelung weiterhin Abmahnungen geben. Diese seien zwar weniger geworden, jedoch besteht das Problem aus Provider-Sicht weiterhin. Grund für die Abmahnungen gegen die Provider ist laut...

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Deutsche Gesetzgebung. Korrupt und inkompetent, im Namen des Volkes.
 
Erstmal Rechtsgrundlage schaffen, damit den Juristen nicht die Beschäftigung ausgeht^^
 
Revolutionäre Idee (allgemein, nicht nur bzgl. dieser Thematik): Abmahnungen komplett als Instrument abschaffen.

Noch NIE, ich wiederhole NIE, habe ich von einer Abmahnung gehört, eine solche gelesen, gesehen oder selber bekommen, die auf einer einwandfreien Rechtsgrundlage aufbaute. Es ging IMMER nur um Abzocken und den Versuch, angeblich verkündete Tatsachen zu suggerieren.
Ein Rechtsinstrument, welches offenkundig ausschließlich dazu dient, Rechtsbruch zu begehen, kann per Logik keine Daseinsberechtigung haben.

So in etwa auch hier, wo die Contentmafia mithilfe der Abmahnindustrie die tatsächlich völlig ausreichend klare Rechtslage zu verdrehen oder zu leugnen versucht.
Übrigens eine Straftat in Deutschland (oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit, kann mich nicht genau erinnern).
 
Revolutionäre Idee (allgemein, nicht nur bzgl. dieser Thematik): Abmahnungen komplett als Instrument abschaffen.

Noch NIE, ich wiederhole NIE, habe ich von einer Abmahnung gehört, eine solche gelesen, gesehen oder selber bekommen, die auf einer einwandfreien Rechtsgrundlage aufbaute. Es ging IMMER nur um Abzocken und den Versuch, angeblich verkündete Tatsachen zu suggerieren.
Ein Rechtsinstrument, welches offenkundig ausschließlich dazu dient, Rechtsbruch zu begehen, kann per Logik keine Daseinsberechtigung haben.

So in etwa auch hier, wo die Contentmafia mithilfe der Abmahnindustrie die tatsächlich völlig ausreichend klare Rechtslage zu verdrehen oder zu leugnen versucht.
Übrigens eine Straftat in Deutschland (oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit, kann mich nicht genau erinnern).

Eine mahnung ist nichts weiteres als eine forderung, und die kann man nicht abschaffen.
 
Problematisch ist eben, dass eine Abmahnung bzw. die damit verbundenen Kosten nur mit einem Fachwissen vorraussetzenden Aufwand und weiteren Kosten überhaupt konterbar ist. So wie es sich bisher gestaltet ist die Abmahnung ein viel zu starkes Mittel, gegen das sich der "übliche" Abgemahnte nur unzureichend bzw. unter zu sehr erschwerten Bedingungen verteidigen kann. Der dadurch entstehende psychische und wirtschaftliche Druck lassen in den meisten Fällen die Betroffenen einbrechen, so dass sie gar nicht in die Lage kommen ihr Recht überhaupt wahrnehmen zu können. Prinzipiell wird dadurch die Abmahnung wohl in den meisten Fällen gerne ungerechtfertigt als Mittel zur Nötigung missbraucht.
 
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Problematisch ist eben, dass eine Abmahnung bzw. die damit verbundenen Kosten nur mit einem Fachwissen vorraussetzenden Aufwand und weiteren Kosten überhaupt konterbar ist. So wie es sich bisher gestaltet ist die Abmahnung ein viel zu starkes Mittel, gegen das sich der "übliche" Abgemahnte nur unzureichend bzw. unter zu sehr erschwerten Bedingungen verteidigen kann. Der dadurch entstehende psychische und wirtschaftliche Druck lassen in den meisten Fällen die Betroffenen einbrechen, so dass sie gar nicht in die Lage kommen ihr Recht überhaupt wahrnehmen zu können. Prinzipiell wird dadurch die Abmahnung wohl in den meisten Fällen gerne ungerechtfertigt als Mittel zur Nötigung missbraucht.

Dann geht man zum anwalt, lässt ein schreiben aufsetzen und macht die kosten vor gericht geltend. Das geht ja.
 
Kann ich, aber muss ich nicht und will ich nicht. Und: Nein. Gesetzgebung entwickelt sich nicht zufällig stets zu Gunsten Derer, die sie machen. Wer das glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Es handelt sich dabei um einen Konzeptfehler von Systemen, die solche Charaktere bevorzugt in entsprechende Ämter befördern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man müsste eigentlich nur das Kostenrecht anpassen.
Wer die Abmahnung beauftragt, hast diese zu bezahlen.
Falls der Streitfall vor Gericht geht, können die Abmahnkosten on top eingeklagt werden.
 
Man könnte auch die Kosten für eine Abmahnung weiter deckeln.
Afaik ist dort doch schon eine Maximalgrenze für eine erste Abmahnung eingeführt worden ?! Die einfach weiter senken.

Ansonsten ist die Gesetzgebung das eine. Rechtssicherheit kann man genau so durch Urteile schaffen. Also sind die Gerichte hier gefordert.
 
Man müsste eigentlich nur das Kostenrecht anpassen.
Wer die Abmahnung beauftragt, hast diese zu bezahlen.
Falls der Streitfall vor Gericht geht, können die Abmahnkosten on top eingeklagt werden.

Dem ist bereits so. Sobald du die abmahnung anzweifelst, und es vor gericht geht, kommt es ja so (falls der abmahner im recht ist).
Aber wer einfach zahlt hat damit ein schuldeingeständniss abgegeben, dann holt dir kein gericht der welt das geld zurrück.
 
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