Gigabyte A7 X1 im Test: Sehr solider Gamer mit Ryzen 9 und RTX 30

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
114.147
gigabyte_a7_x1_review.jpg
Das Gigabyte A7 X1 ist das erste Notebook der Taiwanesen, das von einem AMD-Ryzen-Prozessor der 5000er-Generation befeuert wird und gleichzeitig auf eine dedizierte GeForce-Grafik von NVIDIA setzt. Wie sich das Gespann aus AMD Ryzen 9 5900HX und NVIDIA GeForce RTX 3070 Laptop im Alltag schlägt, das erfährt man in diesem Hardwareluxx-Test auf den nachfolgenden Seiten. Wir haben den etwa 1.999 Euro teuren 17-Zöller ausführlich auf den Prüfstand gestellt.
... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
"Kein Kartenleser" als Negativpunkt bei einem Gaming Laptop, empfinde ich als Meckern auf sehr hohem Niveau.
Mein Levono Legion 5 hat auch keinen Kartenleser und ich vermisse diesen nicht. Mein vorheriges Lenovo Thinkpad E585 hatte einen Kartenleser und ich habe ihn nie genutzt.
Wer speichert denn überhaupt Daten auf einer SD Karte, die dann über den Rechner ausgelesen wird? Mir fällt da gerade außer Fotografen niemand ein.

Was hingegen definitiv als positiver Aspekt hätte Erwähnung finden MÜSSEN, ist das Tastaturlayout. Im Gegensatz zu vielen anderen aktuellen Notebooks hat man bei diesem hier nämlich noch ein "richtiges" Layout mit einer "ordentlichen" Enter Taste und nicht so einen zusammengequetschten Bullshit mit ner Enter Taste in Form und Größe einer normalen Shift Taste.
Ok, die Pfeiltasten hätte man auch gesonderter anordnen können, aber die nutzt heute ja kaum noch jemand, daher geht das so schon in Ordnung. Wenigstens sind sie nicht auch noch auf die Hälfte der Größe kastriert, wie ebenfalls bei vielen anderen Notebooks zu sehen.
 
Was soll uns das sagen Deckt 72% NTSC ab? Wer schaut darauf? So ein Unsinn. Warum nicht SRGB oder die normalen Farbräume angeben die wichtig sind. Hauptsache irgendwelche Specs.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh