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Die Verbraucherzentrale NRW geht juristisch gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta vor. Grund dafür ist das sogenannte "Pay-or-Consent"-Modell welches der Konzern im November letzten Jahres auf seinen Plattformen Facebook und Instagram ausgerollt hat. Dabei bekommen die Nutzer die Möglichkeit offeriert, ob sie die Dienste weiterhin mit personalisierter Werbung nutzen wollen oder für Werbefreiheit monatlich bezahlen. Die Verbraucherzentrale NRW sieht darin mehrere Verstöße gegen die DSGVO und mahnte das Unternehmen ab. Weil Meta aber keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, reicht die Verbraucherzentrale nun eine Klage beim Oberlandesgericht Köln ein.
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