7900 reklamieren

Der_Maddin

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27.10.2006
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Dieses Forum erschien mir am passendsten, bitte verschieben wenn's eher woander hingehört

Ich habe mir im Juni in einem PC-Geschäft einen Computer mit einer 7900 GT Karte von Gainward zusammengestellt.
Der REst des Rechners läuft auch wunderbar, nur die Grafikkarte macht Probleme. Mitte November ging sie kapput, nach Reklamation beim Händler und langen vier Wochen Warten wurde mir eine neue geschickt.
Jetzt ist es mal gerade zwei Wochen her dass sie zurück gekommen ist, und sie fängt schon wieder an wie viele andere Karten der 7900er Serie kaputt zu gehen(das Übliche, farbige Kästen und Streifen, zum Teil komplette Systemabstürze)
Nun möchte ich die Karte gegen eine andere Eintauschen. Welche Rechte und Möglichkeiten hab ich mit diesem Unzumutbaren Zustand?
Die Karten sind weder von Haus aus noch von mir übertaktet, ich ahbe auch sonst nichts(wie z.B. einen Wechsel des Lüfters) gemacht
 
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Zitat:
Bis zur Schuldrechtsreform hatte der Käufer bei einem Mangel der Kaufsache wahlweise die Möglichkeiten der Kaufpreisminderung, des Rücktritts vom Kaufvertrag oder des Schadensersatzes. Seit dem 1.1.2002 steht § 439 BGB an erster Stelle. Und das bedeutet: Nach einer berechtigten Mängelrüge gegenüber dem Verkäufer hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung. Er kann dann wahlweise entweder die Beseitigung des gerügten Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware verlangen. Die Nacherfüllung findet allerdings dort ihre Grenze, wo sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wer also ein neues Auto kauft und auf etwa bei der ersten Fahrt feststellt, dass die Instrumententafel nicht funktioniert, kann grundsätzlich wahlweise vom Autohändler ein anderes neues Fahrzeug verlangen oder aber die Beseitigung des Defektes. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern kann dagegen vereinbart werden, dass das Wahlrecht - Mängel beseitigen oder neu liefern - allein dem Verkäufer zusteht

Gruß

Berni
 
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