<p><img style="margin: 10px; float: left;" alt="hardwareluxx_news_new" src="images/stories/logos/hardwareluxx_news_new.jpg" height="100" width="100" />Mit der Online-Durchsuchung verfügt der deutsche Staat über eine umstrittene Möglichkeit, die Computer von Verdächtigen zu überprüfen. Dafür wird seit einigen Jahren eine Schadsoftware eingesetzt, umgangssprachlich meist als "Bundestrojaner" bezeichnet. Eigentlich wurden dem Einsatz dieser Software vom Bundesverfassungsgericht strenge Grenzen gesetzt. Nachdem der <a href="http://www.ccc.de/de/" target="_blank">Chaos Computer Club</a> (CCC) jetzt den Trojaner genauer untersuchen konnte, scheint es allerdings zweifelhaft, dass er wirklich nur in diesem klar umrissenen Rahmen genutzt wird.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht erlaubt...<p><a href="/index.php?option=com_content&view=article&id=20122&catid=57&Itemid=150" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
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