Test: MSI Radeon HD 7950 Twin Frozr III

Stegan

Redakteur
Hardwareluxx Team
Thread Starter
Mitglied seit
16.12.2005
Beiträge
16.274
Ort
Augsburg
<p><img style="float: left; margin: 10px;" src="/images/stories/review_teaser/msi_radeon_hd_7950_twin_frozr2_test.png" alt="msi radeon_hd_7950_twin_frozr2_test" height="100" width="100" /><strong>Die Twin-Frozr-Serie kommt auf zahlreichen MSI-Grafikkarten zum Einsatz. Hinter den Kulissen arbeitet der OEM-Partner längst an einem Nachfolger des meist leisen und leistungsstarken Kühlsystems. Um den "Tahiti"-GPUs aber schnell ein eigenes Kühlsystem aufschnallen zu können, entschied sich MSI für die aktuelle Revision, die mit zahlreichen Aluminiumfinnen, dicken Kupfer-Heatpipes und zwei Axiallüftern aufwarten kann. Um das Gesamtpaket zu komplettieren, drehte der Hersteller auch unter der Haube leicht an der Taktschraube und lässt die 1792 Streamprozessoren und den 3072 MB großen...<br /><br /><a href="/index.php/artikel/hardware/grafikkarten/21849-test-msi-radeon-hd-7950-twinfrozr-ii.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
wieso testet ihr skyrim mit dem qualitätsminderndem fxaa ?

totaler unsinn =(
 
Bei Positive/Negative Aspekte steht Twin Frozr II
 
"Die Übertaktung um 80 bzw. 50 MHz katapultiert die MSI Radeon HD 7950 Twin Frozr III über das Leistungsniveau, was wir bisher von einer Radeon HD 7950 gewohnt waren"

Bei der zweiten Grafikkarte hat sich wohl ein kleiner Fehlereingeschlichen. Muss wohl Radeon HD 7970 heißen.
 
Was ich speziell an den Lüftern komisch finde, ist das verhältniss von Durchmesser und Flügellänge. Der mittelkörper ist doch viel zu groß für so kleine Lüfter. Da geht doch fast keine Luft durch.
 
Auf der Seite Overclocking müsste die 3DMark11 Einstellung "Performance" lauten.;)
Sonst wären die Ergebnisse Weltrekord verdächtig.;)

MfG
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh