Urteil: Rapidshare muss hochgeladene Daten auf kopiergeschütztes Material prüfen

Kyraa

[Online] - Redakteur, Horst
Thread Starter
Mitglied seit
16.11.2009
Beiträge
5.993
Ort
Dresden
<p><img src="images/stories/logos/rechtsstreit.jpg" width="100" height="100" alt="rechtsstreit" style="float: left; margin: 10px;" />Mit Gesetzen und Verträgen wie PIPA, SOPA oder ACTA versuchen die Unterhaltungsindustrie und Regierungen auf der ganzen Welt gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorzugehen. Anfang des Jahres gelang den US-Ermittlungsbehörden ein entscheidender Schlag. In einer Razzia wurden die Server von Megaupload beschlagnahmt, die Seite abgeschaltet und deren Betreiber festgenommen. Viele Filehoster änderten daraufhin ihr Angebot. So wurden Prämienangebote eingestellt und Seiten wie uploaded.to stellten ihr Angebot in einigen Staaten ganz ein. Rapidshare nahm ähnliche Anpassungen vor in dem es die Downloadgeschwindigkeit für nicht registrierte Nutzer auf 30...<p><a href="/index.php?option=com_content&view=article&id=21867&catid=57&Itemid=150" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Also auf Heise.de klang das etwas anders. Da solche Hoster immer mehr auch als online Netwerke für private Daten benutzt werden, kann es nicht mehr als illegal angesehen Werden, Musik und Filme hochzuladen. Illegal ist erst das verbreiten von Links die auf die Dateien verweisen. Rapidshare soll daher Dateien von denen Links veröffentlicht werden löschen!

Und das ist was anderes als das was hier im Artikel steht.
 
Das Urteil hat eigentlich garkeine Auswirkungen.
1)ist es ein OLG, d.h. bei einer Revision wird der BGH das Urteil gleich wieder kassieren.
Falls nicht braucht RS nur bis zum EuGH klagen, denn der hat bereits entschieden, dass
eine einrichtung eines Filters nicht zuzumuten ist (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-02/cp120011de.pdf)

Desweiteren stützt sich das Urteil auf die Praxis des Bonussystems, welches
von RS bereits geändert wurde bzw. so garnicht mehr existiert. Ohne dieses sieht
das Gericht selbst keine Notwendigkeit zu "verstärkten Prüfpflichten".

Ergo: das Urteil hat keinerlei Bedeutung oder Konsequenzen für RS, da müssen erstmal noch
höhere Instanzen entscheiden. Ich hoffe nur dass RS standhaft bleibt.

PS: Wo ist die Quelle für "Rapidshare kündigte an, eine Softwarelösung entwickeln zu wollen" ?
In der Originalquelle sehe ich da folgendes:
"it's likely that RapidShare will have to develop a software-based solution"
Was ich mit "ist es wahrscheinlich dass Rapidshare [ein Tool programmieren] muss" übersetze.
Das ist eine Vermutung des Autors von theverge.com, aber keine Ankündigung von RS selbst.
RS wird hoffe ich vorher erst mal alle Instanzen durchklagen, bevor sie irgendetwas unternehmen.

Wenn mein Englisch falsch ist oder ihr dafür eine andere Quelle habt korrigiert mich bitte ;)
Ansonsten betrachte ich diese Aussage als schlicht falsch.
 
Prämiumangebote - ist das eine Kombination von Premium- und Prämienangeboten? ;)
 
Bitte Artikel nochmal neu schreiben mit korrekten Informationen... thx...
 
OLG Hamburg halt, da kommt immer son Mist raus, wird im nächsten Schritt eh gekippt.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh