BGH: Internetprovider bei nichtgewerblichem Filesharing auskunftspflichtig

Redphil

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<p><img style="margin: 10px; float: left;" alt="hardwareluxx news new" src="images/stories/logos/hardwareluxx_news_new.jpg" height="100" width="100" />Bisher bestand Rechtsunsicherheit darüber, ob Provider die Daten von Personen herausgeben müssen, die nichtkommerziell urheberechtlich geschütztes Material im Internet tauschen, denn laut Gesetz schien für den Auskunftsanspruch eigentlich ein "gewerbliches Ausmaß" nötig. Der Bundesgerichtshof hat jetzt allerdings geurteilt, dass für den Auskunftsanspruch kein gewerbliches Ausmaß nötig ist.</p>
<p>Stattdessen ist der Auskunftanspruch "unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres...<p><a href="/index.php?option=com_content&view=article&id=23366&catid=59&Itemid=201" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
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Heißt das, dass diese ganzen Abhmahnkanzleien bisher gar keine richtige Grundlage hatten die Provider zur Herausgabe der Daten zu nötigen?
 
Ist der Fall nicht schon sehr alt? War doch schon zu Zeiten von den ACTA Protesten etc.
 
Heißt das, dass diese ganzen Abhmahnkanzleien bisher gar keine richtige Grundlage hatten die Provider zur Herausgabe der Daten zu nötigen?

IIRC hatten diese Kanzleien das noch nie. Die meisten "einfachen" Leute, die abgemahnt wurden, bekamen eine Abmahnung, mit der Forderung einen Geldbetrag an die Kanzlei zu zahlen, damit diese von einer Strafanzeige absieht. Was dabei nicht erwähnt wurde, ist die Tatsache, dass 99% der Fälle niemals vor Gericht gelandet wären, weil sich einfach bei solchen Bagatelldelikten keiner die Mühe macht. Strafanzeige hin oder her, glaube nicht, dass in Deutschland schonmal jemand vorm Richter saß um den Download von einem Film oder Spiel zu gestehen.
 
Download nein, hier geht es um die Uploader, als Downloader verursachst du ja keinen Schaden, als Uploader der das anbietet schon. Wo Downloader belangt werden ist halt bei BitTorent weil du da auch gleichzeitig uploader bist.
 
Download nein, hier geht es um die Uploader, als Downloader verursachst du ja keinen Schaden, als Uploader der das anbietet schon. Wo Downloader belangt werden ist halt bei BitTorent weil du da auch gleichzeitig uploader bist.

Genauso lächerlich wäre es, wenn man als Uploader vor Gericht landen würde, weil man mit 5-10 kb/s für 2 Stunden automatisch bei nem Bittorrent was hochgeladen hat...
 
Als wäre das was neues... :fresse:
 
Genauso lächerlich wäre es, wenn man als Uploader vor Gericht landen würde, weil man mit 5-10 kb/s für 2 Stunden automatisch bei nem Bittorrent was hochgeladen hat...

Amen. Die upgeloadeten ~100 MB sind doch eh nichts und haben keinen wirklichen Einfluss. Das verstehen die lieben Politiker, Richter, Manager oder was auch immer leider nicht.
 
Ich hatte mal Besuch vom LKA da ich Tunnel Trance gedownloadet habe. WEGEN EINER CD .... da war ich dann auch vor Gericht .... ist zwar schon ein paar Jahre her aber trotzdem völlig überzogen ....
 
Das BKA hat von mir schon 3 Rechner,
Das ist aber über 10 Jahre her das letzte mal, da war das noch anders :) Ich kann mich jetzt noch an die heruntergerissenen Poster erinnern, weil die dahinter Passwörter gesucht haben.
 
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