Google Nexus 7 auf 2 GHz übertaktet

Don

[printed]-Redakteur, Tweety
Thread Starter
Mitglied seit
15.11.2002
Beiträge
27.129
<p><img src="images/stories/logos/google100.png" width="100" height="100" alt="google100" style="margin: 10px; float: left;" />Seit heute ist das Google Nexus 7 in Deutschland direkt <a href="index.php/news/consumer-electronics/gadgets/23544-google-nexus-7-ab-sofort-erhaeltlich.html" target="_blank">über den Play Store erhältlich</a> und soll ab dem 3. September auch im Einzelhandel in den Regalen stehen. Auch wenn die Szene der Smartphone- und Tablet-Übertakter recht überschaubar ist, so werden hier dennoch respektable Ergebnisse erreicht. Hierbei geht es aber meist nicht darum, wer die bessere Hardware und Kühlung besitzt, sondern wer die Software bestmöglich anpassen kann. Der XDA-Developers Clemsyn hat nun einen Elite-Kernel erstellt, der den Tegra-3-Prozessor des Nexus 7...<p><a href="/index.php?option=com_content&view=article&id=23548&catid=67&Itemid=158" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ich hätte gerne eine Wasserkühlung mit dazu. Pumpe hinter dem Gehäuse, Radiator drum herum (bitte einen großen Kupferblock um einen hohen Wärmeaustausch zu garantieren) und auf den einzelnen Radiatorelementen jeweils einen 140 mm Lüfter.
Sahnekrone wäre, wenns das auch als Handy-Version geben würde. Hier würden auf 4x120mm Lüfter ausreichen. :)
 
Ach warum denn nicht ? Mein 800Mhz Defy läuft auch schon recht lange mit sexy 1300Mhz :-)
Und da bringts auch wohl was

mfg
 
Soviel mehr Akku wird es bei normaler Nutzung nicht ziehen,da ja nicht permanent 2 Ghz anliegen werden.
 
So ist es, mein SII hat mit 50% den Akku nur knapp 10% schneller leergesaugt. Sehe da bis jetzt aber wenig sind drin, bei leistungsschwachen Geräten klar, aber die aktuellen Oberklassegeräte haben alle genug Leistung.
 

Ähnliche Themen

Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh