Test: NZXT Phantom 630 - Gehäuse mit viel Platz und guter Lüftung

Redphil

Redakteur
Thread Starter
Mitglied seit
02.12.2004
Beiträge
6.831
Ort
Leipzig
<p><img style="margin: 10px; float: left;" alt="Scythe_Gekko_logo" src="/images/stories/galleries/reviews/NZXT_Phantom_630/NZXT_Phantom_630_Logo.jpg" height="100" width="100" /></p>
<p><strong>Die Phantom-Modelle von NZXT fallen vor allem durch ihr markantes Design und die Ausrichtung auf hohe Kühlleistung auf. Allerdings klaffte bis vor kurzem eine Lücke in dieser Gehäuse-Serie. Das Phantom 630 soll sie nun schließen. Der knapp 190 Euro teure Full-Tower nimmt XL-ATX-Mainboards auf und bietet vielfältige Kühlmöglichkeiten. Der Gehäuseinnenraum sollte dank modularer Festplattenkäfige flexibel nutzbar sein und macht das Gehäuse auch für Nutzer interessant, die den Einsatz einer Wasserkühlung planen. Doch kann sich das Phantom 630 in unserem Test wirklich als gelungenes Gehäuse...<br /><br /><a href="/index.php/artikel/hardware/gehaeuse/25443-test-nzxt-phantom-630-gehaeuse-mit-viel-platz-und-guter-lueftung.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Hübsches Ding aber ohne Leds. Nö. Der große Bruder ist besser und hat mehr platz.

Noch was kommt nur bei mir die sch$$$ WiiU Werbung oder auch bei euch?
 
Die Werbung dürfte bei allen kommen, die auf das Hardwareclips-Video zugreifen. Alternativ gibt es ja noch die YouTube-Version.
 
Sieht schon gut aus, die fehlende Beleuchtung ist allerdings schade.
Auch dass die Fronttür auf die andere Seite als beim Phantom 410 aufgeht, finde ich als "Links vom PC Sitzer" super :)

Nur zwei Sachen wundern mich:
1. Es kann XL-ATX aufnehmen aber kein E-ATX?

2. Wo ist die Existenzberechtigung dafür, wo es doch das "normale" Phantom gibt (das sogar E-ATX kann)? Oder soll das 630 eher als "Ersatz" dafür dienen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh