Kommt das Ende der kostenlosen Rücksendungen?

Redphil

Redakteur
Thread Starter
Mitglied seit
02.12.2004
Beiträge
6.831
Ort
Leipzig
<p><img style="margin: 10px; float: left;" alt="hardwareluxx news new" src="/images/stories/logos/hardwareluxx_news_new.jpg" height="100" width="100" />Das aktuelle Fernabsatzrecht stellt sicher, dass der Rücktritt von Online-Käufen für den Käufer in aller Regel sehr unkompliziert ist. Innerhalb von zwei Wochen kann der Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Verkäufer hat die Kosten für die Rücksendung zu tragen. Eine neue EU-Richtlinie könnte allerdings dafür sorgen, dass zukünftig der Käufer die Rücksendung bezahlen muss.</p>
<p>Die aktuelle Rechtslage scheint von manchem Käufer ausgenutzt zu werden. Bis zu 30 Prozent der online gekauften Artikel werden wieder zurückgeschickt. Die Online-Händler bleiben auf den Kosten sitzen - das sollen etwa 10 bis 20 Euro...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/25460-kommt-das-ende-der-kostenlosen-ruecksendungen.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Schnitt ins eigene Fleisch. Wenn Amazon es weiterhin anbietet wird fast nurnoch da gekauft!
 
Wird okay sein.
Es gibt genügend asoziale Leute die einfach was kopflos bestellen und wieder zurückschicken als wäre nix gewesen.
Das können aber die kleinen Versandhäuser meistens sicherlich nicht stämmen, die streichen Verluste ein die sie durch mehrere andere erfolgreiche Sendungen wieder reinholen müssen.

Amazon hat sowas sicherlich nicht nötig, die könnten dadurch höchstens ihre Gewinne weiter erhöhen, wird der Kunde aber als negativ ansehen.
 
Fände ich nur dann ok, wenn im Gegenzug die Verfügbarkeit beim Bestellen auch richtig angezeigt werden MUSS. Oder sie machen es so, dass man nur kostenlos zurücksenden kann, wenn das Paket gar nicht angenommen wird, d.h. auch nicht geöffnet werden kann. Das fänd ich auch ok.

Ansonsten ist das wiedermal schlecht... Und ausgenutzt habe ich das Fernabsatz Gesetz noch nie, aber ich finde es ok, dass man sich das Produkt erstmal so wie im Laden anschauen kann. Die Hinsendeversandkosten trägt man als Käufer ja trotzdem noch, somit ist ja auch ein finanzieller Anreiz geboten, es nicht auszunutzen...
 
Zuletzt bearbeitet:
War nur eine Frage der Zeit. Ist zu oft von zu vielen ausgenutzt worden ..

EIn Danke deswegen an die Schmarotzer die sich immer mal wieder etwas nur so oder zur Probe bestellen ... am liebsten habe ich da die die gleich mehrere Versionen eines Produktes bestellen um dann nur "das eine Beste" zu behalten. Ist ja auch bequem und kostet nix
 
War doch bisher auch schon teilweise so. Warenwert bis 40,-€, bezahlt der Käufer die Rücksendung. Warenwert über 40,-€ bezahlt der VERkäufer die Rücksendung. Wenn diese Möglichkeit über 40,-€ Warenwert nun wegfällt aus welchen Gründen auch immer...who cares, wird eben woanders oder wieder direkt wie früher im Laden gekauft, wo man alles erst anfassen kann.
 
Da sieht man(n) wieder mal das es keine Demokratie ist sondern eine Lobbykratie ist in der wir leben.
 
Tja, wieder einmal geht es in Richtung Wirtschaft, da wurde was sinnvolles für den Kunden auf den Weg gebracht und nun soll es nicht mehr gelten. Kaum heult die Wirtschaft ein bisschen rum, schon springen die Politker ihr zur Seite. Die Unternehmen haben beim Paketversand so viele Sonderkonditionen, ihr wollt gar nicht wissen, wie oft die uns bei den Versandkosten abziehen oder einsparen!!! Selbst die kleinen Unternehmen haben schon gute Sonderkonditionen, deshalb zieht bei mir das Argument der hohen Rücksendekosten nicht, auch nicht, dass zu viel Kunden die kostenlose Rücksendung ausnutzen, ist sicherlich nur ein geringer Teil und der wird dann aufgebauscht!!!
 
Na toll, da darf man dann auch noch dafür bezahlen, wenn der Händler einen minderwertigen Mist andreht und man sein Geld wiederhaben will.

zB Notebookakku für 90€ gekauft, bringt aber zuwenig Spannung und läuft somit nicht stabil. War ein generelles Problem des Akkus wie im nachhinein zu lesen.
 
[…]Oder sie machen es so, dass man nur kostenlos zurücksenden kann, wenn das Paket gar nicht angenommen wird, d.h. auch nicht geöffnet werden kann. Das fänd ich auch ok.[…]

Was macht das denn für einen Sinn? Man kann seine Bestellung doch überall noch stornieren solange nichts versand wurde, insbesondere wenn der Liefertermin nicht eingehalten wird.
Na toll, da darf man dann auch noch dafür bezahlen, wenn der Händler einen minderwertigen Mist andreht und man sein Geld wiederhaben will.

zB Notebookakku für 90€ gekauft, bringt aber zuwenig Spannung und läuft somit nicht stabil. War ein generelles Problem des Akkus wie im nachhinein zu lesen.

Das gibt auch weiterhin keine Kosten. Hier gibt es ausreichende Begründung.


Ansonsten find ich das ganz gut, so musste effektiv jeder Käufer die unnötigen Rücksendungen mittragen. Bei dem umkämpften Online Versandgeschäft, wird das ganze wahrscheinlich fast 1:1 an den Verbraucher weitergegeben und der Einzelhandel wird gefördert.
 
War nur eine Frage der Zeit. Ist zu oft von zu vielen ausgenutzt worden ..

EIn Danke deswegen an die Schmarotzer die sich immer mal wieder etwas nur so oder zur Probe bestellen ... am liebsten habe ich da die die gleich mehrere Versionen eines Produktes bestellen um dann nur "das eine Beste" zu behalten. Ist ja auch bequem und kostet nix

Ist das Gesetzt nicht genau deswegen da???

Hab mir heuer auch schon nach reichlicher Recherche zwei Digicams(Canon und Sony) zukommen lassen, und mir die Beste Behalten!!! Für das ist das Gesetzt ja da!! Aber alles sollte in einem vernüftigen Rahmen bleiben also nciht bis auf den Tag genau, und mann soltle auch aufpassen wegen Kratzer usw.
Wenn das geändert wird bleib ich weiterhin bei Amazon, das mit dem Rückversand der einen Digicam war so unproblematisch!! Ausserdem hat Amazon über Weihnachten 2 Monat lang Rückgaberecht gegeben und trotzdem noch Gewinn gemacht beim Weihnachtsgeschäft ;-) ganz zu schweigen über Gratis versand...
 
Ich denke der Markt wird das von alleine Regeln.
Wer Rücksendungen kostenpflichtig macht, bei dem wird halt nicht bestellt, ergo schneiden die sich in ihr eigenes Fleisch. Wenn man am Service sparen muss sieht´s meiner Meinung nach eh nicht mehr gut aus.

Von generellem abwälzen der Kosten auf den Verbraucher halte ich nichts. So wie es jetzt ist (Versandt zahlt Kunde, Rücksendung zahlt Shop) finde ich es vertretbar.
Und diese Kosten werden doch sowieso auf alle verkauften Waren umgelegt.

Und ja ich bestelle durchaus auch was zum anschauen. Aktuelles Beispiel: Dell Monitor. Manche berichten über extremes Glitzern und Farbstich, andere sagen es geht gut. Leider kann ich den nirgends anschauen da kein Shop in meiner Nähe Dell in seiner Ausstellung hat.
Ich weiß noch nicht ob ich ihn behalten werde, da ich eben nicht einschätzen kann wie stark es mir auffällt / mich stört. Bei Technik weiß man eben manchmal doch nicht was auf einen zukommt.
Und das ich bei solchen "subjektiven Mängeln" (sind ja keine Produktmängel sondern durchaus Produkttypisch) dann Porto zahlen sollte sehe ich nicht ein. Das muss beim Versandthandel drin sein, auch mal was kostenlos zurückzuschicken, weil es nicht gefällt.
Verdienen tun sie ja auch an einem, und wenn mal was nicht der Vorstellung entspricht auf den Kosten sitzen lassen ? Geht gar nicht.

Was allerdings auch nicht geht, sind Leute á la "ich bestelle mal 4 CPUs such mir die raus die sich am besten übertakten lässt und schick die anderen wieder zurück".
Da geht es dann ja auch nicht nur um den Versandt, sondern auch darum, dass die Ware an Wert verliert und nicht mehr als Neuware verkauft werden kann (jedenfalls sollte, rein rechtlich können die Shops es ja leider).

Aber solchen Leuten kann man heute schon effektiv entgegnen (Vorfälle per Statistik erfassen, Account limitieren, nur noch ein Stück von teuren Artikeln innerhalb von 14 Tagen erlauben o.ä. Maßnahmen, Nofalls per Hausrecht aussperren).

Was aber im Gegenzug auch gesetzlich festgelegt werden sollte ist dass Rückläufer nicht als Neuware weiterverkauft werden dürfen.
Denn jetzt kann mir der Händler Rückläufer andrehen und ich als Kunde muss auch noch 2x Porto für B-Wahre zahlen ? Nein danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber solchen Leuten kann man heute schon effektiv entgegnen (Vorfälle per Statistik erfassen, Account limitieren, nur noch ein Stück von teuren Artikeln innerhalb von 14 Tagen erlauben o.ä. Maßnahmen, Nofalls per Hausrecht aussperren).

Soll ich dann über Monate bestellen, bis ich 4 neue PCs zusammen habe!?
 
@ pointX:

Rückläufer ist nicht gleich Rückläufer! Es spricht nichts dagegen, unbenutzte Ware erneut als Neuware zu verkaufen. Bereits verbaute / benutzte Retoure-Ware bieten seriöse Händler mit Sicherheit nicht mehr als Neuware an. Dafür gibts dann den "Schnäppchenshop" oder der Verkauf erfolgt - keine Seltenheit - über eBay mit entsprechendem Hinweis.

Im übrigen finde ich es OK, daß das Gesetz wieder geändert wird. Der Verbraucher will von günstigen Online-Preisen profitieren, aber nicht das Versandkostenrisiko tragen. Wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er ja im Shop um die Ecke kaufen. Das es sowohl auf Verkäufer- als auch Käuferseite schwarze Schafe gibt, ist allen bekannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das Gesetzt nicht genau deswegen da???

Hab mir heuer auch schon nach reichlicher Recherche zwei Digicams(Canon und Sony) zukommen lassen, und mir die Beste Behalten!!! Für das ist das Gesetzt ja da!! Aber alles sollte in einem vernüftigen Rahmen bleiben also nciht bis auf den Tag genau, und mann soltle auch aufpassen wegen Kratzer usw.

Hast Du mal daran gedacht was mit der 2ten Digicam wird wenn Sie zurückgeht. Neuware ist das nicht mehr. Gebraucht verkaufen inkl. Wertabzug. Der Händler soll das schlucken und auch noch Dir den Rückversand zahlen weil Du es nicht in ein Fachgeschäft schaffst??

Du hast eindeutig nur die Kaufabsicht für eine Digicam gehabt und vorher schon gewusst das es mind. eine Rücksendung gibt.
 
Hast Du mal daran gedacht was mit der 2ten Digicam wird wenn Sie zurückgeht. Neuware ist das nicht mehr. Gebraucht verkaufen inkl. Wertabzug. Der Händler soll das schlucken und auch noch Dir den Rückversand zahlen weil Du es nicht in ein Fachgeschäft schaffst??

Du hast eindeutig nur die Kaufabsicht für eine Digicam gehabt und vorher schon gewusst das es mind. eine Rücksendung gibt.

Jup, und genau wegen solchen Leuten wie Buchi-88 wurde diese Regelung eingeführt. Finde es für diese Fälle nur richtig, dass Rücksendekosten ermöglicht werden. So bleiben die Kosten an denen hängen, die sie verursachen. Schade natürlich, weil es einen dann mal selbst erwischen kann, wenn man keine Schuld dran hat. Ist ne Art von Zwickmühle, aber der Grundgedanke Rücksendekosten zu ermöglichen ist schon richtig.
 
Tja, dann ein großes Dankschön, an die notorischen Zurücksender.
Das musste ja irgendwann kommen, scheint voll im Trend zu liegen Zeug zu bestellen, zu nutzen und dann wieder zurück zu schicken.
Da müssen ja wahnsinns Kosten entsstehen, wobei ich eher damit gerechnet hätte, dass die Produkte dann einfach teurer werden um das aus zu gleichen.
 
Tat man nicht und wird man auch in Zukunft nicht tun müssen. Insgesamt wird viel zu viel Schrott verkauft und als Verbraucher bleibt man wohl in Zukunft wieder drauf sitzen. :wall:

Meinst du, dass man auch die Hindesendeversandkosten hat tragen müssen. Versteh den ersten Satz nciht so ganz...
 
Die Rücksendekosten wurden schon immer auf die Verkaufspreise umgelegt. Genau so wie ein "kostenloser" Versand schon im Verkaufspreis mit eingerechnet ist. Oder wundert es keinen, dass man bei dem einen oder anderen Händler ab Warenwert xxx Euro keine Versandkosten oder sogar extra Rabatt kriegt?

Es ist leider nur wieder eine europäische Änderung die dem Verbraucher zumutet in Zukunft in den AGBs genauer nach "unseriösen" Verkäufern zu suchen die die Rücksendekosten auf den Verbraucher abwälzen aber mit niedrigem Angebotspreis in den Preisvergleichsseiten vorne mit dabei sein wollen.

Es gibt auf dieser Welt leider zu viel minderwertigen Schrott der verkauft wird. Wenn man keine Möglichkeit hat diesen kosten neutral aus zu sortieren, dann wird einfach vermehrt im Einzelhandel vor Ort gekauft oder darauf verzichtet!

Der Arte TV-Beitrag von 2009: "Kaufen für die Müllhalde" ist da recht informativ.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du mal daran gedacht was mit der 2ten Digicam wird wenn Sie zurückgeht. Neuware ist das nicht mehr. Gebraucht verkaufen inkl. Wertabzug. Der Händler soll das schlucken und auch noch Dir den Rückversand zahlen weil Du es nicht in ein Fachgeschäft schaffst??

Du hast eindeutig nur die Kaufabsicht für eine Digicam gehabt und vorher schon gewusst das es mind. eine Rücksendung gibt.

Und aus welchen Grund glaubst du gibt es das Gesetz??? Um bei Online Geschäften wie im Fachhandel Testen zu können???

Wenn ich schon im Fachgeschäft bin warum sollte ich dann Online bestellen??? Wegen des ein bisschen günstigeren Preisen? Da ist der Zeitaufwand schon höher, und schon mal was gehört davon das es bestimmte Motive gibt zum Testen, im Fachgeschäft (Mediamarkt ist zwar kein Fachgeschäft) was willst da Fotografieren?

Und hatte mit 2 speziellen Digicam Foren von der Auswahl von 4 auf 2 Reduziert ;-) 4 Kameras hätte ich persönlcih auch als frech entfunden und ausnützung des Gesetzes :rofl:

Wie gesagt wenn mann wie angesprochen 4 CPUs wegen der Übertacktung bestellt ist es frech, oder auch wie hier bei einem Artikel das Ipad und dann noch 14 Tage zu Testen wie wenn es einem gehört auch...

Oder was gar nicht geht was bestellen was mann eigentlich gar nicht vor hat zu kaufen also einfach nur Testen, ob das Produkt was is oder nicht aber komplett ohne kaufabsichten!

Glaubt ihr wirklich das ein Rückversand einer Handelskette wie Amazon was ausmacht?? Warum Bieten die dan sogar kostenlosen Versand an??? Über die Quartalsgewinne ganz zu schweigen, bei einem kleinen Händler lass ich es mir einreden, das es schädigen ist...

Außerdem kostlosen Rü gibts doch gar nicht immer??? Oder is das nur bei euch in DE so?? Darum wird in AUT auch sehr viel bei Amazon bestellt weil es einfach keine hin und Rü versankosten gibt da wird es bereits übern Markt geregelt!! Bei den kleinen Händlern zahlt mann bei uns Rü!!

Wenn die Händler überhaupt die großen mal ihre grozügige Handelsspanne um 20% reduzieren würden, würde ich den Hin und Rückversand gerne selber bezahlen da es dann noch immer günstiger wäre ;-)

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
"Die Online-Händler bleiben auf den Kosten sitzen - das sollen etwa 10 bis 20 Euro pro Rücksendung sein."
Frage mich wo diese kosten herkommen sollen? Gerade die großen Händler haben doch Rahmenverträge und zahlen für den Versand zum Kunden auch nur wenige Euro. Halte die Beträge für etwas übertrieben, wenn da nicht die Kosten für Wareneingangskontrolle etc mitgerechnet wurden.

Mich persönlich trifft es kaum, da ich teurere Produkte eh nicht bei kleinen Händlern bestelle, bzw im Umkehrschluss bei kleinen Händlern eh i.d.R. unter 40€ liege.
Ansonsten kann ich mir gut vorstellen, dass es einfach nur eine weitere Wettbewerbsbedingung wird - die Händler die weiterhin eine kostenlose Rücksendung ermöglichen werden dann mehr Zulauf haben.


Und um solche Leute aussen Vor zu lassen die Dinge bestellen, benutzen udn dann wieder zurücksenden oder auch die angesprochenen CPUs oder Grafikkarten für OC:
Man müsste das Gesetz nur so konkretisieren, dass man die Ware wirklich NUR wie im Laden begutachten kann. Also CPU auspacken und Einbauen -> NADA. Tablet personalisieren, alles mögliche installieren und erstmal ne Woche intensiv nutzen -> NADA
Grafikkarte einbauen und ne Woche benutzen -> NADA... da gibts viele Beispiele. Immer dieses Rumgeheule "Ich wills aber wie im Laden testen" ist absoluter Blödsinn - das wäre maximal Verpackung angucken oder IN die Verpackung gucken, aber keine Benutzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Übrigens: Schon immer können, bei einem Warenwert <40 EUR, die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt werden!
 
komisch, ich muss nie was zurückschicken, ach genau liegt daran dass ich mich entscheiden kann.
 
"Die Online-Händler bleiben auf den Kosten sitzen - das sollen etwa 10 bis 20 Euro pro Rücksendung sein."
Frage mich wo diese kosten herkommen sollen? Gerade die großen Händler haben doch Rahmenverträge und zahlen für den Versand zum Kunden auch nur wenige Euro. Halte die Beträge für etwas übertrieben, wenn da nicht die Kosten für Wareneingangskontrolle etc mitgerechnet wurden.

Mich persönlich trifft es kaum, da ich teurere Produkte eh nicht bei kleinen Händlern bestelle, bzw im Umkehrschluss bei kleinen Händlern eh i.d.R. unter 40€ liege.
Ansonsten kann ich mir gut vorstellen, dass es einfach nur eine weitere Wettbewerbsbedingung wird - die Händler die weiterhin eine kostenlose Rücksendung ermöglichen werden dann mehr Zulauf haben.


Und um solche Leute aussen Vor zu lassen die Dinge bestellen, benutzen udn dann wieder zurücksenden oder auch die angesprochenen CPUs oder Grafikkarten für OC:
Man müsste das Gesetz nur so konkretisieren, dass man die Ware wirklich NUR wie im Laden begutachten kann. Also CPU auspacken und Einbauen -> NADA. Tablet personalisieren, alles mögliche installieren und erstmal ne Woche intensiv nutzen -> NADA
Grafikkarte einbauen und ne Woche benutzen -> NADA... da gibts viele Beispiele. Immer dieses Rumgeheule "Ich wills aber wie im Laden testen" ist absoluter Blödsinn - das wäre maximal Verpackung angucken oder IN die Verpackung gucken, aber keine Benutzung.

Kann ich nur zustimmen, ausserdem bei CPU muß ja auch noch ne Wärmeleitpaste drauf...

Aber glaube nciht das das Gesetzt wegen solchen sachen gemacht worden ist sondern einfach schamlos ausgenutzt wird!
 
ich glaub, das war fur kleidungsstückte gedacht, wegen größe nicht passend oder ähnliches
 
Da ist es auch grenzwertig. Ich kenne Leute die sich Kleidungsstücke bestellen, die ne Woche lang benutzen und dann wieder zurückschicken.
Bei Schuhen kann man es sehen - da wird die Sohle kontrolliert. Bei Kleidung ist es schon schwieriger.

Kleidung kann man im Laden eben auch komplett anziehen.

Das Kleidungsgeschäft (ohne Schuhe und Accessoires) online ist aber auch nur ein kleiner Teil des Online-Handels.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh