Urteil: Durchsuchungsbeschluss bei der Augsburger Allgemeinen ist rechtswidrig

Stegan

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<p><img src="/images/stories/logos/rechtsstreit.jpg" alt="rechtsstreit" style="margin: 10px; float: left;" height="100" width="100" />Wegen <a href="index.php/news/allgemein/wirtschaft/25355-beleidigender-kommentar-polizei-beschlagnahmt-user-daten-.html" target="_blank">„ehrverletzenden Äußerungen“ in einem Foren-Kommentar bekam die Augsburger Allgemeine Zeitung Ende Januar Besuch von der Staatsanwaltschaft</a>. Vor der Tür standen Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss und forderten die Herausgabe der Daten des Nutzers. Der Beitrag, der auf polemischer Weise den Ordnungsreferent Ullrich beleidigen sollte, wurde bereits im Oktober verfasst. Schon damals hatten Anwälte des CSU-Politikers versucht, an die persönlichen Daten des Forennutzers zu kommen und fügten ihrem...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/25847-urteil-durchsuchungsbeschluss-bei-der-augsburger-allgemeinen-ist-rechtswidrig.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
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Jetzt nur noch dem Herrn Ulrich die Gesamtkosten für das unverhältnissmäßige und rechtswidrige Vorgehen aufdrücken ...
 
Da bin ich auch dafür... Wer provoziert wegen einer Beleidigung bitte eine komplette Durchsuchung?

Das ist ja fast wie Knast für Falschparker... :kotz:

EDIT:
Wenn ich auf der Newsseite manuell nen Smiley tippe funktioniert der selbst im Forum nicht?
WTF? Wenn ich dann den Beitrag im Forum editiere gehen auch keine anderen Smileys?
Was soll das denn?

-.-'
 
Zuletzt bearbeitet:
Gutes Urteil. Voll zurückschlagen bitte. Hoffentlich fliegt der Typ.
 
Sich bei dem Affen dafür entschuldigen, seine "Wertung" ihm gegeüber zu äußern? gehts noch? :hmm:
 
Die wichtigste Frage ist doch warum kann ein (von mir aus) CSU-Politiker XY einfach so beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss anfordern? Ich dachte immer sowas bedarf erst gerichtlicher Prüfung. Oder kann da jedermann einfach so einen Durchsuchungsbeschluss anfordern?
 
Natürlich braucht man für eine Durchsuchung einen richterlichen Beschluss. Wenn du die News aufmerksam liest, wirst du feststellen, dass das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts [wie du es nennst: gerichtliche Prüfung] gekippt hat.
Üblicher Vorgang, es wird Einspruch eingelegt und am nächst höheren Gericht wieder verhandelt.
 
das wurde aber erst nach der durchsuchung vom Landgericht entschieden,
 
Und wieder stand es auf der Kippe:
Recht haben ist nicht immer Recht bekommen.
 
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