Termin erneut verschoben: SimCity für Mac erst im August

kuki122

Redakteur
Thread Starter
Mitglied seit
03.03.2009
Beiträge
2.721
<p><img style="margin: 10px; float: left;" alt="ea logo new" src="/images/stories/logos/ea_logo_new.jpg" height="100" width="100" /> Der Spielepublisher <a href="http://www.ea.com/de/">Electronic Arts</a> Maxis kündigte die Windows- und Mac-Version von SimCity ursprünglich für März dieses Jahres an. Wie sich jedoch herausstellte, schaffte es nur die Windows-Variante pünktlich in den Handel. Die Mac-Version sollte stattdessen am 11. Juni dieses Jahres ihren Verkaufsstart feiern. Wie EA Maxis kürzlich bekanntgab, werde man den Termin nun jedoch weiter nach hinten verschieben müssen.<br /><br />Den aktuellen Informationen zufolge soll SimCity voraussichtlich im August dieses Jahres in den Handel kommen. Als Grund für die weitere Verzögerung führt der Spielepublisher an, dass das...<br /><br /><a href="/index.php/news/software/spiele/26643-termin-erneut-verschoben-simcity-fuer-mac-erst-im-august.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ja, und die Windows User müssen diesen Schrott, also die BETA vertragen... EA bzw. MAXIS sind so ziemlich die schlechtesten Entwickler überhaupt.
 
Als Grund für die weitere Verzögerung führt der Spielepublisher an, dass das Spiel noch nicht „reif genug" für die breite Veröffentlichung sei.

Für den PC war es aber reif genug um die Früchte auszupressen, nur schmeckte der Saft den Usern nicht.
 
Für den PC war es aber reif genug um die Früchte auszupressen, nur schmeckte der Saft den Usern nicht.

Was aber letztendlich auch völlig egal ist, denn zurückgeben ist nicht drin. Zumindest nicht bei digital gekauften Versionen.

Ist das nicht herrlich, wie sich die Branche das alles zurechtgebaut hat und nun jeglichen unfertigen Müll für teures Geld verkauft, während der Kunde keine Chance hat sein Geld für solchen Dreck wieder zu bekommen?

Ich habs schon von Anfang an gesagt, als dieser ganze Quatsch mit Steam angefangen hat. Nun haben wir den Salat.
 
Man kann es auch sonst nirgends zurück geben. Man hat ja schließlich den Key an seinen Origin Account gebunden. Und damit ist einer weiterverkauf ausgeschlossen was gegen unsere Gesetzte spricht aber jede große Firma darf sich dies erlauben.
 
Interessiert Valve nen scheiß:

Trotz EuGH-Urteil: Kein Gebrauchthandel für Steam - ComputerBase

So ist das halt, mit all diesen tollen Firmen.

Auch geil:
https://www.develop-online.net/news/34791/Pre-owned-a-bigger-problem-than-piracy

Die Rechenmethode ist die gleiche (kranke), wie man sie schon aus Musik und Filmbranche kennt:
However, citing figures suggesting that games are traded in as many as four times, he says that – if true – this means that publisher and developer royalties are effectively quartered.
Das die Gebrauchtkäufer sich den Titel nie zum Vollpreis kaufen würden, kommt den Leuten natürlich nicht in den Sinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das die Gebrauchtkäufer sich den Titel nie zum Vollpreis kaufen würden, kommt den Leuten natürlich nicht in den Sinn.

Du verstehst den Sinn dahinter. Oh warte, tust Du nicht. Es geht dabei um Server die bezahlt werden wollen, die gibt es nämlich nicht umsonst.
Sagen wir, Du kaufst dir Fifa XX und hast nach zwei Monaten keine Lust mehr, weiter zu spielen. Deine Serverlast entfällt nun aber, obwohl du natürlich immer wieder zocken könntest.
Verkaufst Du das Spiel aber weiter, dann kriegt EA von dem Weiterverkauf keinen Cent. Der Server wird aber trotzdem von dem Gebrauchtkäufer in Anspruch genommen.

Merkste nun worauf das hinaus läuft? Ist natürlich nur ein Beispiel dafür, aber so was geht halt in die Taschen. Gerade die Machenschaften von Gamestop sind da halt das große Problem.

Aber das gehört hier nicht zum Thema. Ich kann's dir aber gerne weiter per PN erläutern, wenn es dich interessiert.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh