<p><img style="margin: 10px; float: left;" alt="amazon" src="/images/stories/logos/amazon.jpg" height="100" width="100" />Am 1. August 2012 trat der neue <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html" target="_blank">Paragraf 312g</a> des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft, der die Internet-Nutzer in Deutschland besser vor verstecken Kosten- und Abofallen schützen sollte und alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet an Verbraucher verkaufen wollten, in die Pflicht nahm, die Buttons innerhalb des Bestellvorgangs dahingehend zu verändern, dass der Kunde erfährt, was der nächste Mausklick tatsächlich bewirkt. Die Beschriftung der Buttons muss seitdem in verständlicher und hervorgehobener Weise aussagekräftig sein. Aus der irreführenden...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/hardwareluxx/27275-einstweilige-verfuegung-amazon-prime-kunden-muessen-jahresgebuehr-nicht-bezahlen.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>