<p><img style="margin: 10px; float: left;" alt="hardwareluxx news new" src="/images/stories/logos/hardwareluxx_news_new.jpg" width="100" height="100" />Beim Wechsel ihres Breitbandanbieters können Kunden ihre gewohnte Rufnummer übernehmen. Für die Portierung der Rufnummer darf der abgebende Anbieter dem Kunden die ihm entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Zu hohe Kosten können Kunden jedoch vom Wechsel abhalten und so den Wettbewerb behindern. Diese Ansicht teilte jetzt das Landgericht Köln mit dem Telekommunikationsanbieter <a href="http://www.easybell.de/home.html" target="_blank">Easybell</a>. Im vorliegenden Fall wollte ein Kunde zehn Rufnummern von einem Mitstreiter zu Easybell mitnehmen. Der Konkurrent stellte daraufhin pro Rufnummer eine Portierungsgebühr von 29,99 Euro in...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/27479-landgericht-koeln-deckelt-rufnummernportierung.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>