Online-Journalismus: Strafanzeige wegen Nennung eines illegalen Internetportals

Stegan

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<p><img src="/images/stories/logos/rechtsstreit.jpg" alt="rechtsstreit" style="margin: 10px; float: left;" height="100" width="100" />Der <a href="http://www.zeit.de/index" target="_blank">Zeit-Verlagsgruppe</a> droht jetzt womöglich der nächste Rechtsstreit. Nachdem gestern Microsoft beim Landgericht München eine <a href="index.php/news/software/betriebssysteme/27643-microsoft-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-warnung-vor-windows-8.html">einstweilige Verfügung aufgrund eines Artikels zur Sicherheit von Windows 8</a> gegen das Online-Magazin erwirkte, muss sich das Verlagshaus demnächst auf eine weitere Strafanzeige einstellen. Auch die Berliner Tageszeitung <a href="http://www.tagesspiegel.de/" target="_blank">der Tagespiegel</a> ist betroffen.</p>
<p>Am vergangenen Wochenende...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/27667-online-journalismus-strafanzeige-wegen-nennung-eines-illegalen-internetportals-.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
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Komm, verklagen wir jede Zeitung, die überhaupt über irgendwelche Sachen berichtet, die illegal sind. Artikel über Vergewaltigungen? Strafanzeige! Schließlich wurden die Leser zu der Tat aufgefordert...
:stupid:
 
"Dem BGH zufolge sind Links im Rahmen der Online-Berichterstattung auf fremde Inhalte von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst, wenn sie "einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen". Der Grundrechtsschutz umfasse die Meinungs- und Pressefreiheit in sämtlichen Aspekten: "Er erstreckt sich nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form der Meinungsäußerung oder Berichterstattung; zum Recht auf freie Presseberichterstattung gehört gleichfalls neben der inhaltlichen die formale Gestaltungsfreiheit", so der 1. Zivilsenat des BGH."

:d sollte alles sagen was wichtig ist. Hier dürfte es nicht anders sein, als beim verlinkten Fall von heise.
 
Dann hätte die Zeitung einfach nur den Namen nennen sollen, googeln sollte wohl jeder können...
So ein sinnloser Shit die Anzeige
 
Die Verlangen von Heise echt 250.000€, Krasse sache :d
 
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Es ist schon regelrecht erschreckend wie unwissend und naiv so manche Redakteure mit Berichterstattungen umgehen. Dabei ist doch schon lange bekannt, das das Verlinken von Seiten mit Urheberrechtsverstößen als Tatbestand der Beihilfe einer Straftat angesehen wird. Das es mal 2005 ein Urteil gab, welches die Pressefreiheit in ihrem Tun bestärkt, heißt nicht, das es 2013 auch so der Fall sein muss. Die Ansichten der Gerichte und ihrer Spezialisierung auf Urheberrechte, könnte schnell zu einer anderen Auffassung tendieren.

Sorry, aber das müssen sie nun selber nun selber ausbaden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht um die Zeit, das mit heise war 2005 und hatte keinen Erfolg.
 
@pickebuh:

Ich würde eher sagen, dass du keine Ahnung hast. Lies dir einfach noch einmal genau durch, was DA von WEM wie entschieden wurde und dann überdenke dein Posting noch einmal.
 
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
...
Sorry, aber das muss Heise nun selber ausbaden.

Jaja, diese dummen Menschen, die die Pressefreiheit nutzen wollen. Wenn die Ihre Zeilen stattdessen fuer Lobeshymnen auf Unternehmen, Verwaltungen und Regierungen verwenden wuerden, haetten sie jetzt keinen Aerger. Die sind echt selbst schuld.
 
Wenn der Richter nur halbwegs vom Internet Ahnung hat, wird er die Klage abschmettern. Die Anzeige ist doch mehr als lächerlich!
 
Wie soll der Richter Ahnung haben, wenn selbst die Kanzlerin das WWW als Neuland bezeichnet?
 
Und mit der Anzeige haben sie dafür gesorgt, dass noch mehr Leute darauf aufmerksam werden und somit machen sie sich selbst der Beihilfe schuldig...

Ich hab von dem Artikel nichts gewusst und die Seite kannte ich auch nicht... Nun kenne ich sie und bin geneigt sie "auszuprobieren" oder auch nicht.
 
Und mit der Anzeige haben sie dafür gesorgt, dass noch mehr Leute darauf aufmerksam werden und somit machen sie sich selbst der Beihilfe schuldig...

Ich hab von dem Artikel nichts gewusst und die Seite kannte ich auch nicht... Nun kenne ich sie und bin geneigt sie "auszuprobieren" oder auch nicht.

Da hat er gar nicht so unrecht! Wenn ich mir überlege was aus dem Internet geworden ist ;( anno 1998 war alles möglich und

alles erreichbar und jetzt wird jemand zum Gericht geschliffen der einen Link in seiner Zeitung veröffentlich wahnsinn .

Das sitzten die Geldhaie von Anwälten schon in den Startlöchern , die warten schon wie die Geier auf solche fälle

250000€ das ist so lächerlich

und zu dem Post von weiter oben sag ich mal lieber nichts da ich glaube das derjenige den Artikel gar nicht richtig gelesen hatte

Vielleicht ein angehender Polizist oder sogar selber Geldhai xD mann weiß es nicht ;)
 
(Ironie und Spass an)

Derjenige der das hier verlinkt den verklage ich und werde Reich ;) hurrra xD los los schreib mal einer was rein ;=)

(Ironie und Spass aus)
 
doch wurde die Online-Adresse des betreffenden Portals nicht wie allgemein üblich anonymisiert, sondern in Klartext veröffentlicht.
hinsichtlich einer "objektiven journalistischen Berichterstattung hätte aber keine Notwendigkeit bestanden", die URL vollständig preiszugeben.
Was heißt das? Ich habe den Artikel mal überflogen und da steht halt zwei mal "Google.de", aber auch nicht als Link zum draufklicken... Wenn man nicht ein mal die Domain nennen darf, um die es geht, macht so ein Artikelt doch gar keinen Sinn. Ziel ist es doch darüber aufzuklären und zu warnen, das geht eben nicht allgemein und mit Anspielungen.
 
Das scheint uns Deutschen wohl in den Genen zu liegen, dass wir alles und jeden anschwärzen und in die Pfanne hauen, wo es nur geht. Insbesondere dann, wenn man selber noch davon profitiert. Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass ich erst gestern bei T-Online.de gelesen habe, dass eine Rentnerin angeklagt wurde, weil sie angeblich Urheberrechte verletzt haben soll, indem sie angeblich über eDonkey2000, einen Hooligan-Film zum Download angeboten haben soll. Der Skandal dabei ist, ich zitiere: „Das diese alleinlebende und pflegebedürftige Frau ihren Computer zur Tatzeit bereits verkauft hatte.“, Zitat Ende. Des weiteren besaß sie auch keinen WLAN-Router usw.

Und dennoch wurde diese Rentnerin, von Abmahnanwälten, abgemahnt mit der Forderung, dass die Rentnerin 651,80 Euro Abmahnkosten zu zahlen hat. Die Rentnerin bestritt dieses Vergehen und weigerte sich, den geforderten Betrag zu zahlen. Daraufhin wurde der Rentnerin auferlegt zu beweisen, (ohne PC und Internetzugang), ich zitiere: „wo der Fehler bei der Ermittlung ihrer IP-Adresse als vermeintliche Filsharing-Quelle gelegen habe.“, Zitat Ende.

Das ging tatsächlich durch mehrere Instanzen bis hin zum BGH (Bundesgerichtshof). Interessanterweise haben dann plötzlich die Kläger, die Klage vorm BGH, zurückgezogen. Was zur Folge hat, dass ein bereits gefälltes und rechtskräftiges Urteil (Aktenzeichen 21 S 28809/11) wirksam wurde.
Und dieses rechtskräftige Urteil besagt, dass der Kläger und NICHT der Beklagte die Beweispflicht anführen muss. Da sage ich nur, schön für die Rentnerin, denn sie muss nun nichts bezahlen und dumm gelaufen für alle Abmahnanwälte. Denn dieses Urteil wird womöglich richtungsweisend sein, denn es bedeutet nämlich, dass Abmahnanwälte nun ganz klar beweisen müssen, woher sie z.B. die IP-Adresse haben, was der Anlass gewesen sei um die IP-Adresse zu ermitteln usw. usw. Da werden es sich so manche Abmahnanwälte zweimal überlegen, ob sie gewillt sind, so einen Aufwand zu betreiben. Denn wenn die Kosten, für die Ermittlung, höher ausfallen als der mögliche Gewinn, dann wird man eher dazu neigen kleinere Vergehen ins Leere laufenzulassen.

Und wenn die Gerüchte stimmen, dass auch Politiker geneigt sind, einheitliche Abmahngebühren festzulegen, dann könnte dass womöglich das Ende der lästigen Abmahnanwälte sein.

In diesem Sinne ...
 
@pickebuh:

Ich würde eher sagen, dass du keine Ahnung hast. Lies dir einfach noch einmal genau durch, was DA von WEM wie entschieden wurde und dann überdenke dein Posting noch einmal.

Danke. Hab den Fehler korrigiert.
Ein intelligenter Mensch würde zwar explizit darauf hinweisen und weit weniger primitiv reagieren, aber man kann ja nicht alles erwarten.

Jaja, diese dummen Menschen, die die Pressefreiheit nutzen wollen. Wenn die Ihre Zeilen stattdessen fuer Lobeshymnen auf Unternehmen, Verwaltungen und Regierungen verwenden wuerden, haetten sie jetzt keinen Aerger. Die sind echt selbst schuld.

Also würde, nach deiner Auffassung, auch die Verlinkung von pornografischen Inhalten von minderjährigen Schutzbefohlenen zur Pressefreiheit gehören ?
Na, da werden sich die Opfer bei dir herzlichst bedanken wollen !
Was passieren kann, wenn die Presse zuschlägt sieht man alltäglich, wenn Existenzen vernichtet werden wie im Fall Kachelmann. Dieser übereifrige Journalismus für die schnellen Schlagzeilen erfordern oft Kollateralschäden, die aber für die Pressefreiheit gerne in Kauf genommen werden.
Pressefreiheit ist wichtig, aber sie sollte auch Grenzen kennen. Ich finde es daher wichtig, das auch mal Gerichte ein Machtwort dazu sprechen um die "Kollateralschäden" zu minimieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Pack wird immer dreister. Wie die Hausfliege, die kurz vor natürlichen Tod ist, und nochmal richtig nervt.
 
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