<p><img src="/images/stories/logos/telekom2.jpg" width="100" height="100" alt="telekom2" style="margin: 10px; float: left;" />Nach dem <a href="index.php/news/allgemein/wirtschaft/28440-gericht-erklaert-dsl-drosselung-fuer-unzulaessig.html" target="_self">Urteil des Landgerichts Köln</a> gegen die <a href="http://www.telekom.de" target="_blank">Deutsche Telekom</a> zeigt sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufrieden. Schon in der ersten Stellungnahme hieß es, dass „die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür“ eine „unangemessene Benachteiligung“ der Kunden sei.</p>
<p>Im Gespräch mit der Rheinischen Post hat man nun aber nachgelegt: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, „werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen“,...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/28456-verbraucherzentrale-plant-abmahnungen-gegen-weitere-drossel-tarife.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
<p>Im Gespräch mit der Rheinischen Post hat man nun aber nachgelegt: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, „werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen“,...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/28456-verbraucherzentrale-plant-abmahnungen-gegen-weitere-drossel-tarife.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>