<p><img src="/images/stories/logos-2013/hardwareluxx_news_new.jpg" width="100" height="100" alt="hardwareluxx news new" style="margin: 10px; float: left;" />Die letzten Wochen des vergangenen Jahres standen auch im Zeichen der von einer Regensburger Anwaltskanzlei angestoßenen Abmahnwelle gegen Nutzer des Erotik-Portals RedTube. Dabei mussten sich sowohl die Anwälte, aber auch die Juristen des Landgerichts Köln viel Kritik gefallen lassen, da nach Ansicht mehrerer Experten das Betrachten eines Streams nicht gegen die Urheberrechtsgesetzgebung verstoßen würde; damit wäre sowohl die Herausgabe von Anschlussinhaberdaten als auch das Abmahnen unzulässig gewesen.</p>
<p>Wie komplex das Thema aber ist, zeigt nun eine Aussage des Bundesjustizministeriums. Von diesem wollte die...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/29341-bundesregierung-stuft-streaming-nicht-als-urheberrechtsverletzung-ein.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
<p>Wie komplex das Thema aber ist, zeigt nun eine Aussage des Bundesjustizministeriums. Von diesem wollte die...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/29341-bundesregierung-stuft-streaming-nicht-als-urheberrechtsverletzung-ein.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>