Ab wann ist ne Bestellung für den V bindend?

SimonSambuca

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Hi Jungs,

hab da mal ne Frage die mich grad sehr beschäftigt. Nehmen wir mal folgendes Beispiel an:

Ein Kunde :-)D ) bestellt bei einem Internet-Shop eine Sapphire Radeon 9800pro Karte für 314€ auf Vorkasse. Er bekommt dann auch eine Bestätigungsmail in der steht das die Ware, nach Überweisung des Betrages verschickt wird. Nun tätigt er kurz nach der Bestellung die Überweisung.
Ist der Preis von 314€ nun bindent für den Verkäufer?

Den Fall hab ich heute Morgen so erlebt! Ich denke mal das die Firma die Karte versehentlich mit nem falschen Preis ausgeschrieben haben - ich hab halt zugegriffen und den Überweisungsauftrag in der Mittagspause losgeschickt!

Ich hoff jetzt natürlich das der Händler mir die Karte zu dem Preis geben muß:d

Hat einer von Euch Ahnung? Im Voraus schon mal Merci.
 
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Du hast sie für 314 € erworben und dann ist der Preis eigentlich bindend. Du kannst ja nichts für die Fehler des Shops oder der Mitarbeiter! Wenn sie sagen das du sie für den Preis nicht bekommst kannste auf den Laden scheißen! ;)
 
Also rechtlich gesehn müssen sie dir die Karte für 314 € verkaufen. kannst auch darauf bestehn wenn sie dir die karte für den preis nicht geben wollen
 
Original geschrieben von meister.
Also rechtlich gesehn müssen sie dir die Karte für 314 € verkaufen. kannst auch darauf bestehn wenn sie dir die karte für den preis nicht geben wollen


Genau DAS wollte ich hier hören.. ähm ich meine lesen:d

Ich wart bis Morgen dann sollte meine Überweisung auf dem Konto von denen sein und dann schreib ich ne mail:asthanos:

Dat wär echt cool - ne 9800pro für 314€:cool: :d
 
ne, schreib am besten gar nix und warte ab was sie dir zuschicken
 
Original geschrieben von meister.
ne, schreib am besten gar nix und warte ab was sie dir zuschicken


:hmm: stimmt!

Ich verhalt mich mal ruhig und wart mal ab was kommt!

Merci an Euch! Ich meld mich dann wenns was neues gibt!;)
 
und was is wenn in den AGB's so fachsen stehn wie irrtürmer vorbehalten ?
 
es ist schon mehrfach vorgekommen, daß ein inet shop ware für 'zu wenig geld' angeboten hat. die kunden haben dann aber meistens in die röhre geguckt, weil das ganze dann doch nicht so bindend war... stand irgendwann mal ein interessanter artikel in der c't.

also ich würde auch die füße stillhalten und warten was passiert. wenn du glück hast, dann bekommst du das teil und wenn du pech hast, dann bekommst du die karte nicht. und wenn du noch mehr pech hast, dann bekommst du keine karte und kein geld wieder :d
 
ist genau so..

der kaufvertrag kommt - laut vielen agbs - erst mit dem zuschicken der karte zustande...

eine bestätigungsemail oder auftragsbestätigung ist meistens nicht bindend...
hab ich erst selbst wieder diese woche mit km erlebt...

->> nie im leben wieder km......

:d

egon
 
Wenn es offensichtlich ist, dass der Preis falsch ausgezeichnet ist, ist das Angebot nicht bindend. (Zahlendreher, verrutschtes Komma, etc...).
 
;).....bgb at-> irrtümer,

wen es interessiert:

§§ 433 ivm 119 ivm 142 BGB ....+ agb ( also 306 ff BGB ) [ muss das zeug jetzt mal dann fürs examen wiederholen;) ]


:d

egon
 
Merci für die vielen Antworten - so ganz klar ist mir die Sache aber immer noch nicht.

Hab hier mal einen Auszug aus den AGB's der Firma:

IV. Vertragsabschluss


1. Sämtliche Angebote der Firma XXXXX sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Firma XXXXX. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.


2. Die Firma XXXXX wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.


3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.

:hmm:
Wie siehts nun aus? Ne Bestätigungsmail habe ich von denen bekommen und das Geld hab ich auch schon überwiesen.
 
Ich glaub nicht das du die Karte zu dem Preis bekommst. Damals hatte eine gewisse große Handelskette in ihrem inetshop 512mb ram fuer 1,88€, da hab ich dann auch ein paar hundert stück bestellt und auch bestätigungsmails bekommen etc. letzten endes wars nix geworden obwohl in den AGBs nichts ausdrückliches zu so einem Fall stand :d
Die wären ja auch arm geworden, so down wie die site war, und jeder bestellt gleich hunderte stück :rolleyes:
 
Ein Onlinegschäft kommt mit der Auftragsbestätigung zustande!!! Wenn in der Bestätigung de rPreis nochmal genannt war, kommen die da nicht wieder raus!

Vor ein paar Jahren war die Gesetzeslage sogar mal so, daß der Vertrag schon durch die Bestellung des Kunden bindend war.

Da hatte ich dann n paar Pentium 3s für 0,- DM bestellt (snogard) aber trotzdemn nix bekommen. Noch nichtmal ne Mail von wg. "Irrtum unsererseits blabla"
 
nach deren agbs ist die sache klar, irrtümer vorbehalten, egal ob du schon was überwiesen hast oder nicht. der dumme ist dort einfach der käufer, is auch logo irgendwo.... aber wenn du die ab bekommen hast, solltest du laut deren agbs die karte dafür bekommen.
 
Hab vor zwei Tagen eine Geldeingangs-Bestätigungs-Mail bekommen!

Heute haben dies gemerkt! Hab ne mail bekommen in der steht das eine Preisirrtum ihrerseits besteht und ich meine Kontoverbindung für die Rücküberweisung angeben soll!

S.....t!!

Hat Jemand nen Tipp für mich was ich jetzt machen soll? Auf die Lieferung bestehen? Mit welchen Argumenten?

Bitte helft mir!
 
Viel kannst du nicht machen... solange keine Ware verschickt würde kannst du die nicht belangen... erst mit dem verschicken der Ware gehen die 100% auf den Vertrag ein.

Selbst wenn in der Auftragsbestätigung der Preis steht... diese ist nicht immer bindend. Falls drinsteht "irtümer vorbehalten" wie es bei E-bug der Fall ist,dann hast du nichts in der Hand. Falls sowas nicht drin steht,dann könntest du versuchen mit einem Anwalt auf Erfüllung des Vertrages zu klagen.

Das wäre zwar bissen blöde,den im Prozess würde es nur darum gehen die Karte für den besagten Preis zu liefern. Aber bist der Porzess durch ist wird die Karte sicherlich weniger kosten als du bezahlen wolltest ;)

Du kannst ja mit einem Anwalt darüber reden. Eventuell Frist von 2 Wochen setzten für Erfüllung des Vertrags (soweit die Bestellbestätigung wirklich eine ist und als gültig betrachtet werden kann). Wenn sie die 2 Wochen nicht einhalten,dann anderswo kaufen und ihnen die mehr enstandenen Kosten anlasten weil du wegen ihnen dazu gezwungen warst eine Ersatzliefrung zu stellen.
 
In der c't stand auf jeden Fall, daß der Vertrag mit der Auftragsbestätigung des Händlers bindend wird.

Ich glaub nicht das du die Karte zu dem Preis bekommst. Damals hatte eine gewisse große Handelskette in ihrem inetshop 512mb ram fuer 1,88€, da hab ich dann auch ein paar hundert stück bestellt und auch bestätigungsmails bekommen etc.

Jaja... Kackstadt
 
Zuletzt bearbeitet:
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