tim_s007
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Hallo zusammen,
bislang war ich immer sehr begeistert vom Kundenservice der Firma EVGA jedoch bereitet mir das aktuelle Verhalten Kopfschmerzen.
Sachverhalt:
Ich habe vor einigen Tagen einen gebrauchten EVGA 1080 TI FTW3 Hydro Copper Kühler als Zweitbesitzer erworben. Der Erstbesitzer hat diesen direkt bei EVGA am 30.04.2018 gekauft. Es gilt somit die Regelung der Garantie vor dem 25.05.2018.
Nun habe ich nach einigen Tagen Betrieb den Ausfall der Schriftzugbeleuchtung festgestellt (eigtl. eine Bagatellsache, aber das Produkt war/ist teuer). Also gut, dachte ich mir, frage ich bei EVGA an was man tun kann (RMA, Ersatzteil, was auch immer).
Diskussion mit EVGA
Ich wurde zunächst darauf hingewiesen das es sich um einen Artikel mit der Endnummer -B1 handelt und es somit nur eine 1 jährige Garantie gibt. Weiterhin wurde festgestellt, daß diese Garantie NICHT für mich als Zweitbesitzer gilt.
Diese Information ist nicht auf der deutschen Seite der Garantiestimmungen vor dem 25.05.2018 hinterlegt. In der Tat ist diese Einschränkung nur auf der englischen, internationalen Seite niedergeschrieben.
Laut Aussage EVGA gilt im Zweifelsfall nicht die Bestimmung der deutschen Garantiebeschreibung sondern der internationalen Seite
Als Lösung wurde mir dann eine RMA über den Erstbesitzer vorgeschlagen, dann wäre ja für beide Seiten (EVGA und Kunde) ein zufriedenstellenden Ergebnis erzielt. Bedeutet für mich einen erheblichen Aufwand ohne Mehrwehrt für EVGA.
Auch mein Verweis auf die Gewährleistung wurde mit vage kommentiert, daß dies ebenfalls zu einer Ablehnung führen könnte.
Irgendwie hatte ich ja die Hoffnung, das dies ggf. durch eine Kulanz geregelt werden könnte, leider nein. Das Angebot der RMA über den Erstbesitzer ist keine Kulanz, dies steht einem Erstkäufer ja grundsätzlich zu.
Dieser Post ist eine pers. Darstellung des Falls und soll keine rechtlichen Ansprüche oder eine Diffamarierung von EVGA provozieren.
Ich erwarte auch keine weitere Reaktion würde mich aber sehr über eine Reaktion von JAN@EVGA freuen.
bislang war ich immer sehr begeistert vom Kundenservice der Firma EVGA jedoch bereitet mir das aktuelle Verhalten Kopfschmerzen.
Sachverhalt:
Ich habe vor einigen Tagen einen gebrauchten EVGA 1080 TI FTW3 Hydro Copper Kühler als Zweitbesitzer erworben. Der Erstbesitzer hat diesen direkt bei EVGA am 30.04.2018 gekauft. Es gilt somit die Regelung der Garantie vor dem 25.05.2018.
Nun habe ich nach einigen Tagen Betrieb den Ausfall der Schriftzugbeleuchtung festgestellt (eigtl. eine Bagatellsache, aber das Produkt war/ist teuer). Also gut, dachte ich mir, frage ich bei EVGA an was man tun kann (RMA, Ersatzteil, was auch immer).
Diskussion mit EVGA
Ich wurde zunächst darauf hingewiesen das es sich um einen Artikel mit der Endnummer -B1 handelt und es somit nur eine 1 jährige Garantie gibt. Weiterhin wurde festgestellt, daß diese Garantie NICHT für mich als Zweitbesitzer gilt.
Diese Information ist nicht auf der deutschen Seite der Garantiestimmungen vor dem 25.05.2018 hinterlegt. In der Tat ist diese Einschränkung nur auf der englischen, internationalen Seite niedergeschrieben.
Laut Aussage EVGA gilt im Zweifelsfall nicht die Bestimmung der deutschen Garantiebeschreibung sondern der internationalen Seite
Als Lösung wurde mir dann eine RMA über den Erstbesitzer vorgeschlagen, dann wäre ja für beide Seiten (EVGA und Kunde) ein zufriedenstellenden Ergebnis erzielt. Bedeutet für mich einen erheblichen Aufwand ohne Mehrwehrt für EVGA.
Auch mein Verweis auf die Gewährleistung wurde mit vage kommentiert, daß dies ebenfalls zu einer Ablehnung führen könnte.
Irgendwie hatte ich ja die Hoffnung, das dies ggf. durch eine Kulanz geregelt werden könnte, leider nein. Das Angebot der RMA über den Erstbesitzer ist keine Kulanz, dies steht einem Erstkäufer ja grundsätzlich zu.
Dieser Post ist eine pers. Darstellung des Falls und soll keine rechtlichen Ansprüche oder eine Diffamarierung von EVGA provozieren.
Ich erwarte auch keine weitere Reaktion würde mich aber sehr über eine Reaktion von JAN@EVGA freuen.